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Allgemeine Vorlage (5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 BauGB; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,2 MB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 BauGB;
hier: Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 BauGB;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 26. März 2002 Vorlagen-Nr.: 41/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.04.2002 14.05.2002 28.05.2002 TOP: 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 BauGB; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11. 04. 2000 die Aufstellung der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen. Nach Abschluss des vorgeschalteten Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde nunmehr in Anwendung des § 13 Nr. 2 BauGB den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom 01. 03. bis 25. 03. 2002 gegeben. Gleichzeitig wurden den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Ziffer 3 BauGB gegeben. Innerhalb der Frist sind keine Anregungen eingegangen. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: „Die 5. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- S a t z u n g der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum, 5. Änderung, vom ........................... Aufgrund des § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ....................... die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thum, 5. Änderung, beschlossen: §1 Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thum, 5. Änderung, werden gemäß der im beigefügten Lageplan (Maßstab 1 : 1000) ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Das Niederschlagswasser von Grundstücken im Satzungsgebiet ist der bestehenden Kanalisation zuzuführen. §3 Durch die Änderungssatzung wird ein Eingriff im Sinne des § 4 Landschaftsgesetz vorbereitet. Aufgrund des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind. Da die Ausgleichsmaßnahmen nicht innerhalb des Satzungsgebietes durchgeführt werden können, wurde zur Absicherung der Kompensation mit Datum vom 22. 10./14.11.2001 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgeschlossen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist Bestandteil der Satzung. §4 Für den Geltungsbereich der 5. Änderungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum werden gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 4, folgende Festsetzungen getroffen: a) Firsthöhe maximal 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte, b) Geschosse: zweigeschossig, c) nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig. d) geneigtes Dach §5 -3- Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thum, 5. Änderung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Gemeindedirektor hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den ................... Der Bürgermeister - Walter Ramm - -4- -5-