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Mitteilung (Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
17.06.16, 12:01
Aktualisiert
17.06.16, 12:01
Mitteilung (Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses
Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Sa/Wo Jülich, 07.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 196/2016 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.06.2016 TOP Ergebnisse Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Der Antragsteller begehrt die Erweiterung der Wohnfläche seines Wohnhauses von ca. 102 qm auf ca. 178 qm. Das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 46, Flurstück 22 liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1. Sonstige Vorhaben können gem. Abs. 2 im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan legt hier eine Doppelnutzung mit Fläche für die Landwirtschaft und Fläche zur Erweiterung des Forschungszentrums fest. Dieser öffentliche Belang kann dem Vorhaben jedoch nicht entgegen gehalten werden, da es die Anforderungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erfüllt (Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen). Die Erschließung ist gesichert. Da keine gewichtigen Gründe erkennbar sind, die gegen das Vorhaben sprechen, beabsichtigt die Verwaltung, die Wohnraumerweiterung zu genehmigen.