Daten
Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
17.06.16, 12:01
Aktualisiert
17.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Sa/Wo
Jülich, 07.06.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 196/2016
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.06.2016
TOP
Ergebnisse
Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses
Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Der Antragsteller begehrt die Erweiterung der Wohnfläche seines Wohnhauses von ca. 102 qm auf
ca. 178 qm. Das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 46, Flurstück 22 liegt im Außenbereich im
Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1.
Sonstige Vorhaben können gem. Abs. 2 im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der
Flächennutzungsplan legt hier eine Doppelnutzung mit Fläche für die Landwirtschaft und Fläche zur
Erweiterung des Forschungszentrums fest.
Dieser öffentliche Belang kann dem Vorhaben jedoch nicht entgegen gehalten werden, da es die
Anforderungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erfüllt (Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu
höchstens zwei Wohnungen).
Die Erschließung ist gesichert.
Da keine gewichtigen Gründe erkennbar sind, die gegen das Vorhaben sprechen, beabsichtigt die
Verwaltung, die Wohnraumerweiterung zu genehmigen.