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Allgemeine Vorlage (Erlass eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 31/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat Hauptausschuss Rat 05.03.2002 19.03.2002 14.05.2002 28.05.2002 TOP: Erlass eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan für den Zeitraum 2002 bis 2008 ist unter Beteiligung der Feuerwehr Kreuzau aufgestellt worden. Der Brandschutzbedarfsplan soll bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2008 fortgeschrieben werden. Es ergeben sich aus der Brandschutzbedarfsplanung folgenden Maßnahmen: • • • Erhöhung der Personalstärke Sicherstellung einer Mindestpersonalstärke während der personalkritischen Zeiten Materielle Ausstattung der einzelnen Löschgruppen in der Form, dass die erste Hilfsfrist eigenständig eingehalten erden kann. Konkret bedeutet dies, dass folgende Investitionen erforderlich werden (aufgelistet in der Reihenfolge der Priorität) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Ersatzbeschaffung der Mannschaftstransporter in der bisher geübten Vorgehensweise Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau Anschaffung eines Löschfahrzeuges für die Löschgruppe Obermaubach Anschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16 der Löschgruppe Kreuzau Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16/TS der Löschgruppe Üdingen Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der Löschgruppe Thum • Verringerung der Belastung der ehrenamtlich Tätigen durch Reduzierung der freiwilligen Aufgaben. -2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für den Neubau Gerätehaus Kreuzau wird insgesamt mit Kosten von ca. 500.000,00 € ausgegangen. Hiervon sind 100.000,00 € im Jahre 2002 sowie weitere 400.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls kann sich hier noch eine andere Art der Finanzierung ergeben. Da die Kostengröße der o.a. Fahrzeuge noch nicht beziffert werden kann, müssen entsprechende Haushaltsmittel erst in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: „Dem Brandschutzbedarfsplan wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2008 fortzuschreiben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________