Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
31/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
Hauptausschuss
Rat
05.03.2002
19.03.2002
14.05.2002
28.05.2002
TOP: Erlass eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
I.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei
solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder
ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung
nach Weisung.
§ 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung verpflichtet die Gemeinden, unter
Beteiligung ihrer Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen.
Der Brandschutzbedarfsplan für den Zeitraum 2002 bis 2008 ist unter Beteiligung der Feuerwehr
Kreuzau aufgestellt worden.
Der Brandschutzbedarfsplan soll bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2008 fortgeschrieben
werden.
Es ergeben sich aus der Brandschutzbedarfsplanung folgenden Maßnahmen:
•
•
•
Erhöhung der Personalstärke
Sicherstellung einer Mindestpersonalstärke während der personalkritischen Zeiten
Materielle Ausstattung der einzelnen Löschgruppen in der Form, dass die erste Hilfsfrist
eigenständig eingehalten erden kann. Konkret bedeutet dies, dass folgende Investitionen
erforderlich werden (aufgelistet in der Reihenfolge der Priorität)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Ersatzbeschaffung der Mannschaftstransporter in der bisher geübten Vorgehensweise
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau
Anschaffung eines Löschfahrzeuges für die Löschgruppe Obermaubach
Anschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1)
Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16 der Löschgruppe Kreuzau
Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16/TS der Löschgruppe Üdingen
Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der Löschgruppe Thum
•
Verringerung der Belastung der ehrenamtlich Tätigen durch Reduzierung der freiwilligen
Aufgaben.
-2II.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Neubau Gerätehaus Kreuzau wird insgesamt mit Kosten von ca. 500.000,00 €
ausgegangen. Hiervon sind 100.000,00 € im Jahre 2002 sowie weitere 400.000,00 € als
Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls
kann sich hier noch eine andere Art der Finanzierung ergeben.
Da die Kostengröße der o.a. Fahrzeuge noch nicht beziffert werden kann, müssen entsprechende
Haushaltsmittel erst in den nächsten Jahren bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Brandschutzbedarfsplan wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende
Finanzplanung vorzunehmen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2008
fortzuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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