Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie; hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile Boich und Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie;
hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile Boich und Thum) Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie;
hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile Boich und Thum)

öffnen download melden Dateigröße: 9,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 620-01 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 7/2002 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.02.2002 05.03.2002 19.03.2002 TOP: Zukünftige Baulandstrategie; hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile Boich und Thum I. Sach- und Rechtslage: Zunächst darf ich auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 7/2002 vom 09. Januar 2002, und hier insbesondere auf die beigefügten Anlagen verweisen. Der Themenkomplex war bereits Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 21. 01. 2002. Die hier angestellten Erstüberlegungen wurden in der Niederschrift vermerkt. Im Wesentlichen auf der Basis dieser Erstüberlegungen zu dem Themenkomplex gelangte der Ausschuss zu dem Ergebnis, zuerst ein „Modell“ für die Ortsteile Boich und Thum zu entwickeln, und dies nach Möglichkeit auch kurzfristig zu beschließen. Die in Rede stehende Thematik bezüglich der anderen Ortsteile wurde zunächst an die Fraktionen verwiesen und soll im Laufe des Jahres noch ausführlich beraten werden. Die Ausweisung der neuen Baugebiete in den Ortsteilen Boich und Thum darf bekanntlich nur zur Sicherstellung des Eigenbedarfes/der Eigenentwicklung erfolgen. Diese Auflage ist am ehesten zu erfüllen, wenn die Gemeinde Eigentümer aller Flächen wird. Aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau ist ein Grunderwerb durch die Gemeinde in absehbarer Zeit jedoch nicht realisierbar. Andererseits besteht in beiden Ortsteilen ein dringendes Interesse an einer baldigen Bereitstellung neuer Bauflächen. Aus der Vielzahl der zwischenzeitlich von anderen Städten und Gemeinden praktizierten Modelle sind meines Erachtens zunächst sowohl das „Weilheimer Modell“ als auch das „Traunsteiner Modell“ denkbar (siehe Seite 10 der Ihnen vorliegenden Unterlagen). Ich schlage Ihnen vor, auf der Grundlage des „Weilheimer Modells“ mit den betroffenen Grundstückseigentümern Verhandlungen zu führen und folgende Kriterien festzulegen: 1. ) Unter dem Verkehrswert ist der jeweils gültige Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungsstand zu verstehen. 2.) Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich, innerhalb von 7 Jahren nach Vorliegen der planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Voraussetzungen das Grundstück selber zu nutzen oder es an Einheimische zu veräußern; diese Frist kann mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden. 3.) Unter dem Begriff des „Einheimischen“ fallen alle Einwohner/Bürger, die im Gemeindegebiet Kreuzau wohnen sowie ehemalige Einwohner/Bürger, die im Ortsteil Thum gewohnt haben. Vorlage: 4.) Seite - 2 - Die Gemeinde übt das Ankaufsrecht nur dann aus, wenn der Grundstückseigentümer an einen nicht Berechtigten verkaufen möchte. Der Kaufpreis liegt alsdann 30 % unter dem jeweils gültigen Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand. Sofern die Gemeinde aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, das Ankaufsrecht auszuüben, wird hierauf verzichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, entfällt ein genereller Grunderwerb durch die Gemeinde. Ob und inwieweit in Folgejahren die Notwendigkeit eintritt, vom Ankaufsrecht Gebrauch zu machen, ist derzeit nicht absehbar. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen Thum und Boich erfolgt auf der Grundlage des „Weilheimes Modells“. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit entsprechende Verhandlungen zu führen. 3. Für die Verhandlungen werden folgende Eckpunkte festgelegt: den betroffenen Grundsstückseigentümern 1.) Unter dem Verkehrswert ist der jeweils gültige Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungsstand zu verstehen. 2.) Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich, innerhalb von 7 Jahren nach Vorliegen der planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Voraussetzungen das Grundstück selber zu nutzen oder es an Einheimische zu veräußern; diese Frist kann mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden. 3.) Unter dem Begriff des „Einheimischen“ fallen alle Einwohner/Bürger, die im Gemeindegebiet Kreuzau wohnen sowie ehemalige Einwohner/Bürger, die im Ortsteil Thum gewohnt haben. 4.) Die Gemeinde übt das Ankaufsrecht nur dann aus, wenn der Grundstückseigentümer an einen nicht Berechtigten verkaufen möchte. Der Kaufpreis liegt alsdann 30 % unter dem jeweils gültigen Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand. Sofern die Gemeinde aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, das Ankaufsrecht auszuüben, wird hierauf verzichtet.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________