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Allgemeine Vorlage (Übernahme der Gereonschule Boich sowie der übrigen Sonderschulen durch den Kreis Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: BM Ramm/Herr Graßmann Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 13/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.02.2002 19.02.2002 TOP: Übernahme der Gereonschule Boich sowie der übrigen Sonderschulen durch den Kreis Düren I. Sach- und Rechtslage: Wie im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vom 13.11.2000 bereits berichtet, bestehen für den Bestand der „Gereonschule Boich“ erhebliche Probleme. Diese Schule wird durch einen Schulverband geführt, dem nur die Kommunen Kreuzau und Nideggen als Verbandsgemeinden angehören. Die Kommunen Heimbach und Vettweiß sind durch eine „Öffentlich-Rechtliche-Vereinbarung“ angegliedert. Die investiven bzw. wertverbessernden Maßnahmen tragen allerdings nur die beiden Verbandskommunen. Schon ab Mitte der 80er Jahre ist der Bestand dieser Schule permanent gefährdet, da die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Schülerzahl von 72 Personen nicht mehr erreicht wurde. Der Schulversuch „Förderschule“ ist seit dem Jahr 2000 abgeschlossen, sodass die „Gereonschule Boich“ wieder „nur“ eine Sonderschule für Lernbehinderte ist. Entsprechende Prüfungen haben ergeben, dass aber auch für die Fortführung dieses Systems gemäß den bestehenden Schulbau-Richtlinien zu wenig Räume zur Verfügung stehen. Es ist weiter eindeutig festzustellen, dass sowohl aufgrund der räumlichen bzw. baurechtlichen Vorgaben als auch im Hinblick auf die prekäre finanzielle Situation der Kommunen, in Boich überhaupt keine Erweiterung, geschweige denn ein Neubau, möglich ist. Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche Gespräche mit den Schulaufsichtsbehörden (Schulamt für den Kreis Düren sowie Bezirksregierung Köln) zu dieser Thematik stattgefunden. Da es sich bei einer Sonderschule nicht um eine Pflichtschule handelt, wenn sie „die gemäß § 10 Abs. 5 SchVG NRW zu einem geordneten Schulbetrieb erforderliche Zahl von Schülern nicht aufweist“, wurden auch Gespräche hinsichtlich der künftigen Trägerschaft geführt, um einen gesicherten Sonderschulbetrieb im Südkreis Düren (auch) zukünftig zu gewährleisten. Hierbei kam klar zum Ausdruck, dass die Ausdehnung des bestehenden Schulverbandes auch auf die Kommunen Heimbach, Vettweiß, Hürtgenwald und evtl. sogar Nörvenich, auf „freiwilliger Basis“ nicht möglich ist. Auch konnte die Standortfrage zu diesem Zeitpunkt und auch zum jetzigen Zeitpunkt noch in keinster Weise geklärt werden. In Auslegung der rechtlichen Vorgaben sind die beiden Verbandskommunen daher an den Kreis Düren herangetreten mit der Bitte, die Trägerschaft für diesen Schultyp zu übernehmen, da die beiden Kommunen alleine nicht in der Lage sind, sowohl die Kosten für einen Neubau als später auch für die Unterhaltung zu tragen. Aufgrund dieser Gespräche wurde das zuständige Dezernat des Kreises Düren beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, Lösungsmodelle für eine Standortverlagerung der „Gere- Seite - 2 onschule Boich“ durchzurechnen. Dieses Thema stand auch mehrfach bei den Konferenzen der Hauptverwaltungsbeamten auf der Tagesordnung. Es bestand hierbei Einvernehmen, dass anhand einer umfassenden Modellrechnung für alle Sonderschulen bzw. Kommunen, die finanziellen Auswirkungen einer einheitlichen Lösung (Kreisträgerschaft) dargestellt werden sollen. Am 13.12.2001 hat dann eine Sitzung des Schulausschusses des Kreises Düren und auch eine Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen stattgefunden. Der Schulausschuss für den Kreis Düren hat in seiner Beschlussfassung „die Ergebnisse der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenzen der Städte und Gemeinden des Kreises vom 30.10.2001 und 05.12.2001, die von der Verwaltung vorgelegten Schülerzahlenentwicklungsprognosen und modellhaften Lastenverteilungsberechnungen (Auswirkungen auf die Kreisumlage) sowie die vorgetragenen weiteren Sachinformationen zur Kenntnis genommen.“ Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen, die sich in dieser Sitzung sehr ausführlich mit der Thematik befasste, hat zu diesem Zeitpunkt keinen Beschluss erarbeitet, da hierzu die erforderlichen Fakten fehlten; allerdings ausdrücklich die Absicht erklärt, für eine Lösung zu plädieren, wonach der Kreis Düren die Trägerschaft für den genannten Schultyp übernimmt. Der vollständigkeithalber ist hierzu allerdings festzuhalten, dass alle 6 Schulen dieses Typs im Bereich des Kreises Düren auf Dauer benötigt werden. Das Gesamtkonzept der sonderpädagogischen Förderung für den Kreis Düren sieht demnach vor, eine wohnortnahe und ganzheitliche sonderpädagogische Förderung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Ausdrücklich festgestellt wurde auch, dass die „Cornetzhofschule“ und die „Bürgewaldschule“ in Düren sowie die „Schirmerschule“ in Jülich aufgrund ihrer Schülerzahlen weiterhin ohne Probleme existenzfähig sind, sodass m.E. demgemäß auch eine Verpflichtung der betroffenen Kommunen zur Weiterführung dieser Schulen besteht. Eine Übernahme durch den Kreis Düren wäre somit freiwilliger Natur. Diese Feststellung trifft, wie bereits ausgeführt, allerdings nicht für die „Gereonschule Boich“ zu, sodass hier eine andere Wertung erfolgen muss. Der Schulverband Kreuzau-Nideggen sieht, wenn dies auch von den Schulaufsichtsbehörden mit Bedenken betrachtet wird, eine Erweiterung des Sonderschulzentrums „Athenee Royale“ sowohl im Hinblick auf die dort vorgehaltenen optimalen räumlichen Angebote, die bestehende Infrastruktur und auch die recht zentrale Lage, für alle beteiligten Kommunen als die beste Lösung an. Inzwischen liegt eine Anfrage des Kreises Düren vor, wonach sich die betroffenen Kommunen zum sog. „Modell 3“ äußern sollen. Dieses „Modell 3“ sieht eine Übernahme der Cornetzhofschule, der Bürgewaldschule, der Gereonschule sowie auch der Schirmerschule in die Trägerschaft des Kreises Düren sowie die Finanzierung der Sonderschulen über die allgemeine Kreisumlage unter der Voraussetzung vor, dass keine Erwerbskosten für die Schulgrundstücke und –gebäude anfallen. Hierzu wird gemäß Verfügung des Kreises Düren bis zum 01.02.2002 um Stellungnahme gebeten. Gemäß dem hieraus resultierenden Sachzwang, hat die Verwaltung auf der Basis des nachfolgenden Beschlussvorschlages, termingerecht einen Bericht an den Kreis Düren, allerdings ausdrücklich vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates in der Sitzung am 19.02.2002, gegeben. Unabhängig davon wurde der Schulverband Kreuzau-Nideggen um Stellungnahme gebeten, ob die Bereitschaft besteht, das Schulgebäude in Boich (vorübergehend) mietzinsfrei zu überlassen. Demgemäß ist auch, im Hinblick auf die generell positive Zielrichtung in dieser Frage, termingemäß verfahren worden. Zwar fordert der Schulverband Kreuzau-Nideggen die Übernahme der „Gereonschule Boich“ in die Kreisträgerschaft, allerdings sollte demnach zur angefragten „Modellrechnung 3“, eine ablehnende Haltung eingenommen werden. Gemäß dieser Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass die Gereonschule an einem neuen Standort untergebracht wird, da eine Sanierung und Erweiterung des jetzigen Schulgebäudes in Kreuzau-Boich nicht möglich ist. Hierbei werden die Neubaukosten in Anlehnung an die von der Seite - 3 Bezirksregierung erstellten Richtsatzkostenberechnung, unabhängig vom Standort, auf ca. 10 Mio. DM (einschl. Turnhalle) geschätzt. Hinzu kommen Grunderwerbs- und Erschließungskosten für ein mindesten ca. 0,5 ha großes Grundstück in Höhe von ca. 1,5 Mio. DM. Die kostengünstigere Lösung „Angliederung an die Schule Athenee Royale“. Weiter geht diese Modellrechnung davon aus, dass die anderen 3 Schulgebäude saniert, modernisiert und erweitert werden müssen. Allerdings ist festzuhalten, dass bei einer Übernahme der Trägerschaft aller v.g. Sonderschulen/Förderschulen in die Trägerschaft des Kreises Düren, auch alle anderen kreisangehörigen Kommunen an diesen Lasten mittragen, obwohl einige Kommunen ihre Schüler/-innen außerhalb des Kreises relativ kostengünstig beschulen lassen. Es ist davon auszugehen, dass gerade diese Kommunen, mit einer „freiwilligen“ Übernahme durch den Kreis Düren nicht einverstanden sein werden. Auch die Gemeinde Kreuzau sollte sich generell gegen diese Anfrage aussprechen, da weiterhin die Meinung vertreten wird, dass der Kreis Düren im Hinblick auf die vorstehend ausführlich geschilderten Vorgaben in der Pflicht steht, die Beschulung der sonderschulbedürftigen Schülerinnen und Schüler aus dem jetzigen Einzugsbereich des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen zu übernehmen. Das die Durchsetzung dieser Stellungnahme bzw. Zielrichtung recht schwierig sein wird, scheint relativ klar. Trotzdem sollte die Gemeinde Kreuzau gegenüber dem Kreis Düren dementsprechend berichten, verbunden mit der Aussage, letztlich natürlich alles zu tun, eine positive Entscheidung in der anstehenden Trägerschafts- und Standortfrage zu unterstützen. Unabhängig des Ergebnisses, ist schon heute auch von einer „Vermögensauseinandersetzung“ der Gemeinde Kreuzau mit der Stadt Nideggen auszugehen, da das Gebäude zum Zeitpunkt der Gründung an den Schulverband Kreuzau-Nideggen veräußert wurde. Neben den Erwerbskosten, die sicherlich heute neu zu schätzen wären, ist damit auch die Übernahme der Unterhaltungskosten des Gebäudes durch die Gemeinde Kreuzau verbunden. Nutzungsinteresse wird seitens der ortsansässigen Vereine bekanntlich bereits bekundet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mit Ausnahme der Haushaltsjahre 2000, 2001 und 2002, in denen nicht unerhebliche investive Kosten zu tragen waren, entrichtet die Gemeinde Kreuzau an den Schulverband KreuzauNideggen eine Verbandsumlage in Höhe von im Durchschnitt 75.000,-- €/Jahr. Bei einer Berechnung gemäß dem vorgeschlagenen „Modell 3“ ist mit entsprechend höheren Beträgen zu rechnen (z.Zt. wird von 100.000,-- €/Jahr ausgegangen), die dann im Wege der Kreisumlage mit zu finanzieren sind. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau lehnt im Zusammenhang mit der „Trägerschaft der Sonderschulen im Kreis“ das hierzu vom Kreis vorgelegte „Modell 3“ ab. Als Verbandskommune des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird die Auffassung vertreten, dass im Hinblick auf die derzeitigen Schülerzahlen und auch die dazu erstellten Prognosen die „Gereonschule Boich“ nicht existenzfähig und von daher auch nicht genehmigungsfähig ist. Da zum einen ein Schulverband aller Südkreiskommunen nicht zum Tragen kommt, die Finanzierung demnach nicht gesichert ist und zum anderen auch kein geeigneter Standort für die unbedingt erforderliche Neuerrichtung eines Schulgebäudes besteht, wird die Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Düren gemäß den hierzu bestehenden gesetzlichen Vorgaben eingefordert. 2. Sollte es allerdings nicht zu einer Trägerschaft im avisierten Sinne kommen, so wird, vorbehaltlich der dazu dann mitzuteilenden Fakten, generell die Bereitschaft dann auch (gezwungener Maßen) dem „Modell 3“ zuzustimmen, signalisiert.“ Seite - 4 - Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________