Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 9/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.02.2002 19.02.2002 TOP: Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Durch das Gesetz zur Änderung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes vom 10.02.1998 hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters auf die Dauer von 6 Jahren zu bestellen und zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen sind. Der stellvertretende Wehrführer, Hauptbrandmeister Bernd Sanfleber, hat mit Schreiben vom 11.06.2001 um vorzeitige Entlassung aus diesem Amt gebeten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss der Wehrführer oder stellvertretende Wehrführer sein Amt solange ausüben, bis der Rat der Gemeinde Kreuzau einen Nachfolger zum Ehrenbeamten ernannt hat. Gemäß § 11 des Feuerschutzhilfegesetzes (FSHG/NRW) vom 10.02.1998 hat Kreisbrandmeister Hans-Jürgen Wolfram die aktive Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau inkl. der Jugendfeuerwehr vor Ausübung seines Vorschlagsrechts gehört. Diese Anhörung erfolgte am 11.01.2002. Mit Verfügung vom 14.01.2002 schlägt Kreisbrandmeister Wolfram vor, den Hauptbrandmeister Dirk Tillmann, geb. 05.09.1968, wohnhaft in Kreuzau, Alte Gasse 30, zum stellvertretenden Wehrführer zu bestellen. Wie bereits eingangs dargelegt, ist mit der Bestellung des Wehrführers bzw. stellvertretenden Wehrführers auch die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit verbunden. Für solche Ernennungen sind die beamtenrechtlichen Grundsätze zu beachten. Neben den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes und des Feuerschutzhilfegesetzes (persönliche und fachliche Eignung) findet vor allen Dingen die Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Anwendung, die bestimmte Tatbestände hinsichtlich der fachlichen Qualifikation enthält. Hauptbrandmeister Dirk Tillmann erfüllt z.Zt. die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht. Die Ernennung und Übernahme ins Ehrenbeamtenverhältnis kann erst erfolgen, wenn der Vorgeschlagene die erforderlichen Laufbahnlehrgänge im Zeitraum von 2 Jahren am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert hat. Dieses sind die Lehrgänge F/B V (Führer von Führungsgruppen und Verbänden) und den F/VI (Wehrführer). Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Hauptbrandmeister Tillmann die kommissarische, stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau für höchstens 2 Jahre zu übertragen. Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist bei einer späteren Ernennung auf die Amtszeit von 6 Jahren anzurechnen. Wird die erforderliche Ausbildung innerhalb dieser 2 Jahre nicht absolviert, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der aktiven Wehr inkl. Jugendfeuerwehr zur Ernennung des stellvertretenden Wehrführers erforderlich. Vorlage: Seite - 2 - II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sowohl der Wehrführer als auch sein Stellvertreter erhalten zur Wahrnehmung ihres Ehrenamtes Aufwandsentschädigungen. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Herrn Hauptbrandmeister Dirk Tillmann aus Kreuzau, wird mit Wirkung vom 20.02.2002 für höchstens 2 Jahre kommissarisch die stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau übertragen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________