Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-02
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
155/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002;
hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau/Unterhaltungsmaßnahmen
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bereits bekannt, entfällt ab dem Haushaltsjahr 2002 die gezielte Projektförderung von
Schulbaumaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Hiervon ausgenommen sind
selbstverständlich noch laufende Maßnahmen, wo entsprechende Bewilligungsbescheide
vorliegen (in Kreuzau Gymnasium 3. BA).
Anstelle der Projektförderung erhalten die Städte und Gemeinden ab dem Jahre 2002 eine
sogenannte Schulbaupauschale aus Mitteln des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Sie beträgt
nach den bisherigen Mitteilungen im Jahre 2002 für die Gemeinde Kreuzau 474.908,00 €,
wertmäßig also rund 929.000,00 DM.
Diese Mittel können nach dem Erlass des Innenministeriums für den Bau, die Modernisierung und
Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden und Schulturnhallen, eingesetzt
werden. Der Zuschuss ist im Vermögenshaushalt zu vereinnahmen. Da Sanierungsmaßnahmen
aber im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen sind, ist es nach dem Erlass möglich, Mittel im
Wege einer gesonderten Zuführung dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Die Größenordnung
der Mittel wird im Einzelplan 9 vereinnahmt und dient damit als Deckungsmittel für die im
Einzelplan 2 (Schulen) veranschlagten Ausgaben. Nicht verwendete Mittel sind einer Rücklage
zuzuführen.
Da in den kommenden Jahren keine Neubaumaßnahmen anstehen, sollte die Schulbaupauschale
zukünftig jährlich für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen, die bisher aus finanziellen
Gründen immer wieder zurückgestellt worden sind, verwendet werden. Für das Jahr 2002 schlage
ich Ihnen folgende Verwendung vor:
Im Vermögenshaushalt 2002 ist zwar der Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove
vorgesehen. Die hiermit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich entgegen der bisherigen
Veranschlagung auf 270.000,00 DM erhöhen (siehe hierzu gesonderte Mitteilungsvorlage). Da die
Finanzierung dieser Maßnahme jedoch ohne Kreditaufnahme möglich sein wird, halte ich die
Verwendung der Schulbaupauschale hierfür nicht für erforderlich. Von daher kann der gesamte
Betrag dem Verwaltungshaushalt bzw. anteilig der Rücklage zugeführt werden.
Die im Verwaltungshaushalt jährlich veranschlagten pauschalen Unterhaltungskosten sollten
meines Erachtens ebenfalls nicht aus der Schulbaupauschale gedeckt werden. Es handelt sich
hierbei im Haushaltsjahr 2002 um folgende Sockelbeträge:
Vorlage:
Seite - 2 -
-
Unterhaltung der Grundschulen und Schulturnhallen
(9 Gebäude á 10.000,00 DM)
90.000,00 DM
-
Unterhaltung der Hauptschule
35.000,00 DM
-
Unterhaltung der Realschule
35.000,00 DM
-
Unterhaltung des Gymnasiums
30.000,00 DM
Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um Erfahrenssätze für unvorhersehbare
anfallende Reparaturen.
Ich schlage Ihnen vor, die Mittel der Schulbaupauschale für folgende Maßnahmen zu verwenden:
-
Sanierung Außentoilette Grundschule Obermaubach
15.000,00 DM
Sanierung Außentoilette Grundschule Winden
15.000,00 DM
Erneuerung des Eingangstürbereiches Grundschule Obermaub. 30.000,00 DM
Erneuerung der Fensteranlage Grundschule Kreuzau
60.000,00 DM
Flachdachsanierung Turnhalle Drove
120.000,00 DM
Flachdachsanierung Turnhalle Stockheim
90.000,00 DM
Flachdachsanierung Turnhalle Winden
90.000,00 DM
Flachdachsanierung Hauptschule
160.000,00 DM
Flachdachsanierung Realschule
170.000,00 DM
Erneuerung der ELA-Anlage im Schulzentrum
90.000,00 DM
Beseitigung von Brandschutzmängeln in d. Haupt- u. Realschule 90.000,00 DM
Insgesamt
930.000,00 DM
Trotz dieser zahlreichen Maßnahmen kann die Liste der bisher aufgeschobenen Maßnahmen wie
folgt verlängert werden:
-
Sanierung WC-Anlage Haupt- und Realschule ca.
Sanierung der Lüftungsanlage Turnhalle Drove ca.
Erneuerung der Deckenbeleuchtung Hauptschule ca.
Erneuerung der Deckenbeleuchtung Realschule ca.
300.000,00 DM
250-300.000,00 DM
350.000,00 DM
350.000,00 DM
Die vorgenannten Maßnahmen sollten gegebenenfalls 2003/2004 in Angriff genommen werden
und bedürfen sicherlich auch noch einer detaillierten Beratung. Hierzu schlage ich Ihnen bereits
jetzt vor, zu Beginn des Jahres 2002 auch Ortsbesichtigungen durchzuführen, um auch
möglicherweise Alternativen zu diskutieren.
Die für das Jahr 2002 vorgeschlagenen Maßnahmen sind ausschreibungsreif. Alternativlösungen
gibt es nicht.
Ich bitte Sie, dem Maßnahmenpaket für das Jahr 2002 bereits jetzt verbindlich zuzustimmen. Da
die Arbeiten fast ausschließlich in den Sommerferien 2002 ausgeführt werden können, müssen die
entsprechenden Ausschreibungen spätestens im Februar/März 2002 durchgeführt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Finanzierung aller Maßnahmen ist durch die Verwendung der Schulbaupauschale gesichert.
Eine entsprechende Veranschlagung erfolgt im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushaltes.
III. Beschlussvorschlag:
„Den im Jahre 2002 vorgesehenen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen
Schulen und Schulturnhallen wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister
Vorlage:
Seite - 3 -
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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