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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002; hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau-/Unterhaltungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002;
hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau-/Unterhaltungsmaßnahmen) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002;
hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau-/Unterhaltungsmaßnahmen) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002;
hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau-/Unterhaltungsmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/621-02 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 155/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2001 04.12.2001 17.12.2001 TOP: Verwendung der Schulbaupauschale im Haushaltsjahr 2002; hier: Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgesehenen Bau/Unterhaltungsmaßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bereits bekannt, entfällt ab dem Haushaltsjahr 2002 die gezielte Projektförderung von Schulbaumaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich noch laufende Maßnahmen, wo entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen (in Kreuzau Gymnasium 3. BA). Anstelle der Projektförderung erhalten die Städte und Gemeinden ab dem Jahre 2002 eine sogenannte Schulbaupauschale aus Mitteln des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Sie beträgt nach den bisherigen Mitteilungen im Jahre 2002 für die Gemeinde Kreuzau 474.908,00 €, wertmäßig also rund 929.000,00 DM. Diese Mittel können nach dem Erlass des Innenministeriums für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden und Schulturnhallen, eingesetzt werden. Der Zuschuss ist im Vermögenshaushalt zu vereinnahmen. Da Sanierungsmaßnahmen aber im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen sind, ist es nach dem Erlass möglich, Mittel im Wege einer gesonderten Zuführung dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Die Größenordnung der Mittel wird im Einzelplan 9 vereinnahmt und dient damit als Deckungsmittel für die im Einzelplan 2 (Schulen) veranschlagten Ausgaben. Nicht verwendete Mittel sind einer Rücklage zuzuführen. Da in den kommenden Jahren keine Neubaumaßnahmen anstehen, sollte die Schulbaupauschale zukünftig jährlich für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen, die bisher aus finanziellen Gründen immer wieder zurückgestellt worden sind, verwendet werden. Für das Jahr 2002 schlage ich Ihnen folgende Verwendung vor: Im Vermögenshaushalt 2002 ist zwar der Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove vorgesehen. Die hiermit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich entgegen der bisherigen Veranschlagung auf 270.000,00 DM erhöhen (siehe hierzu gesonderte Mitteilungsvorlage). Da die Finanzierung dieser Maßnahme jedoch ohne Kreditaufnahme möglich sein wird, halte ich die Verwendung der Schulbaupauschale hierfür nicht für erforderlich. Von daher kann der gesamte Betrag dem Verwaltungshaushalt bzw. anteilig der Rücklage zugeführt werden. Die im Verwaltungshaushalt jährlich veranschlagten pauschalen Unterhaltungskosten sollten meines Erachtens ebenfalls nicht aus der Schulbaupauschale gedeckt werden. Es handelt sich hierbei im Haushaltsjahr 2002 um folgende Sockelbeträge: Vorlage: Seite - 2 - - Unterhaltung der Grundschulen und Schulturnhallen (9 Gebäude á 10.000,00 DM) 90.000,00 DM - Unterhaltung der Hauptschule 35.000,00 DM - Unterhaltung der Realschule 35.000,00 DM - Unterhaltung des Gymnasiums 30.000,00 DM Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um Erfahrenssätze für unvorhersehbare anfallende Reparaturen. Ich schlage Ihnen vor, die Mittel der Schulbaupauschale für folgende Maßnahmen zu verwenden: - Sanierung Außentoilette Grundschule Obermaubach 15.000,00 DM Sanierung Außentoilette Grundschule Winden 15.000,00 DM Erneuerung des Eingangstürbereiches Grundschule Obermaub. 30.000,00 DM Erneuerung der Fensteranlage Grundschule Kreuzau 60.000,00 DM Flachdachsanierung Turnhalle Drove 120.000,00 DM Flachdachsanierung Turnhalle Stockheim 90.000,00 DM Flachdachsanierung Turnhalle Winden 90.000,00 DM Flachdachsanierung Hauptschule 160.000,00 DM Flachdachsanierung Realschule 170.000,00 DM Erneuerung der ELA-Anlage im Schulzentrum 90.000,00 DM Beseitigung von Brandschutzmängeln in d. Haupt- u. Realschule 90.000,00 DM Insgesamt 930.000,00 DM Trotz dieser zahlreichen Maßnahmen kann die Liste der bisher aufgeschobenen Maßnahmen wie folgt verlängert werden: - Sanierung WC-Anlage Haupt- und Realschule ca. Sanierung der Lüftungsanlage Turnhalle Drove ca. Erneuerung der Deckenbeleuchtung Hauptschule ca. Erneuerung der Deckenbeleuchtung Realschule ca. 300.000,00 DM 250-300.000,00 DM 350.000,00 DM 350.000,00 DM Die vorgenannten Maßnahmen sollten gegebenenfalls 2003/2004 in Angriff genommen werden und bedürfen sicherlich auch noch einer detaillierten Beratung. Hierzu schlage ich Ihnen bereits jetzt vor, zu Beginn des Jahres 2002 auch Ortsbesichtigungen durchzuführen, um auch möglicherweise Alternativen zu diskutieren. Die für das Jahr 2002 vorgeschlagenen Maßnahmen sind ausschreibungsreif. Alternativlösungen gibt es nicht. Ich bitte Sie, dem Maßnahmenpaket für das Jahr 2002 bereits jetzt verbindlich zuzustimmen. Da die Arbeiten fast ausschließlich in den Sommerferien 2002 ausgeführt werden können, müssen die entsprechenden Ausschreibungen spätestens im Februar/März 2002 durchgeführt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Finanzierung aller Maßnahmen ist durch die Verwendung der Schulbaupauschale gesichert. Eine entsprechende Veranschlagung erfolgt im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushaltes. III. Beschlussvorschlag: „Den im Jahre 2002 vorgesehenen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Schulen und Schulturnhallen wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister Vorlage: Seite - 3 - - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________