Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen
        b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB) Allgemeine Vorlage (21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen
        b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/621-00 FNP 21.Ä. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 146/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2001 04.12.2001 17.12.2001 TOP: 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.04.2000 den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Es handelt sich hierbei um die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße. Die hiervon betroffenen Grundstücke sind in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert dargestellt. Das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 20 LPlG zur Änderung des FNP wurde bereits im Vorfeld mit Verfügung vom 15.12.1999 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Inzwischen wurden die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 (1) und (2) BauGB und gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt (Bürgerbeteiligung, Offenlage, Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Anregungen sind vor der endgültigen Zustimmung gemäß § 5 BauGB in den Abwägungsprozess (§ 1 BauGB) einzustellen. Über die nachstehend aufgeführte Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen ist zu entscheiden: „Das o.a. Bauleitplanverfahren sieht für das Plangebiet die Darstellung als Wohnbaufläche sowie die Festsetzung als WA-Gebiet nach § 4 BauNVO (in der folgenden Innenbereichssatzung) vor. Eine örtliche Besichtigung des Planbereiches ergab, dass in dem Bereich auf der westlichen Seite der Thumstraße (Grundstück Gemarkung Thum, Flur 8, Parz. Nr. 7) ein landwirtschaftliches Mehrzweckgebäude aufsteht, welches offensichtlich der Unterbringung von Rind-/Milchvieh sowie der Unterstellung von landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten dient. Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Teilbereiche derselben sind in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Aus diesem Grunde bestehen gegen die beiden Bauleitplanverfahren aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes Bedenken. Diese Bedenken können zurückgenommen werden, wenn das landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit Vollzug der Innenbereichssatzung ausgelagert wird. Hierauf ist sowohl im Erläuterungsbericht zu der FNP-Änderung als auch in der Begründung zur Änderung der Innenbereichssatzung hinzuweisen.“ Aus der Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen: Der Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen wird nicht gefolgt. Vorlage: Seite - 2 - Begründung: Bei dem angesprochenen landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäude handelt es sich um eine Feldscheune, die seit Jahrzehnten vorhanden ist. Sie wird lediglich zur Unterstellung von landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten genutzt. Die umliegenden Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ebenfalls bereits seit Jahrzehnten als Wohnbaufläche dargestellt. Es sind zu keinem Zeitpunkt Immissionskonflikte aufgetreten. Im Übrigen ist die gesamte Ortslage Thum von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Mehrere landwirtschaftliche Gebäude befinden sich ebenfalls innerhalb der Wohnbebauung. Würde man der Anregung des StUA Aachen folgen, müssten auch alle anderen landwirtschaftlichen Gebäude ausgesiedelt werden. Der Bestandsschutz des erwähnten Gebäudes ist gewährleistet. Immissionskonflikte, soweit sie überhaupt bestehen, werden durch die geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen nicht verschärft. Abschließend schlage ich Ihnen nunmehr vor, der 21. Änderung des FNP einschließlich des dazugehörigen Erläuterungsberichtes gemäß § 5 BauGB zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen, das landwirtschaftliche Mehrzweckgebäude im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 8, Parz. Nr. 7, auszulagern, wird nicht gefolgt. 2. Der 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau „Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße“ einschließlich Erläuterungsbericht wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________