Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/621-00 FNP 21.Ä.
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
146/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen
b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.04.2000 den Aufstellungsbeschluss
zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Es handelt sich hierbei um die Ausweisung
zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße. Die hiervon betroffenen Grundstücke
sind in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert dargestellt. Das landesplanerische
Einvernehmen gemäß § 20 LPlG zur Änderung des FNP wurde bereits im Vorfeld mit Verfügung
vom 15.12.1999 durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Inzwischen wurden die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 (1) und (2) BauGB und gemäß
§ 4 (1) BauGB durchgeführt (Bürgerbeteiligung, Offenlage, Beteiligung Träger öffentlicher
Belange).
Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Anregungen sind vor der endgültigen
Zustimmung gemäß § 5 BauGB in den Abwägungsprozess (§ 1 BauGB) einzustellen. Über die
nachstehend aufgeführte Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen ist zu entscheiden:
„Das o.a. Bauleitplanverfahren sieht für das Plangebiet die Darstellung als Wohnbaufläche sowie
die Festsetzung als WA-Gebiet nach § 4 BauNVO (in der folgenden Innenbereichssatzung) vor.
Eine örtliche Besichtigung des Planbereiches ergab, dass in dem Bereich auf der westlichen Seite
der Thumstraße (Grundstück Gemarkung Thum, Flur 8, Parz. Nr. 7) ein landwirtschaftliches
Mehrzweckgebäude aufsteht, welches offensichtlich der Unterbringung von Rind-/Milchvieh sowie
der Unterstellung von landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten dient.
Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Teilbereiche derselben sind in allgemeinen
Wohngebieten nicht zulässig.
Aus diesem Grunde bestehen gegen die beiden Bauleitplanverfahren aus der Sicht des
vorbeugenden Immissionsschutzes Bedenken. Diese Bedenken können zurückgenommen
werden, wenn das landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit Vollzug der Innenbereichssatzung
ausgelagert wird. Hierauf ist sowohl im Erläuterungsbericht zu der FNP-Änderung als auch in der
Begründung zur Änderung der Innenbereichssatzung hinzuweisen.“
Aus der Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
Der Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen wird nicht gefolgt.
Vorlage:
Seite - 2 -
Begründung:
Bei dem angesprochenen landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäude handelt es sich um eine
Feldscheune, die seit Jahrzehnten vorhanden ist. Sie wird lediglich zur Unterstellung von
landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten genutzt. Die umliegenden Grundstücke sind
im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ebenfalls bereits seit Jahrzehnten als
Wohnbaufläche dargestellt. Es sind zu keinem Zeitpunkt Immissionskonflikte aufgetreten. Im
Übrigen ist die gesamte Ortslage Thum von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Mehrere
landwirtschaftliche Gebäude befinden sich ebenfalls innerhalb der Wohnbebauung. Würde man
der Anregung des StUA Aachen folgen, müssten auch alle anderen landwirtschaftlichen Gebäude
ausgesiedelt werden. Der Bestandsschutz des erwähnten Gebäudes ist gewährleistet.
Immissionskonflikte, soweit sie überhaupt bestehen, werden durch die geringfügige Erweiterung
der Wohnbauflächen nicht verschärft.
Abschließend schlage ich Ihnen nunmehr vor, der 21. Änderung des FNP einschließlich des
dazugehörigen Erläuterungsberichtes gemäß § 5 BauGB zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Der Anregung des Staatl. Umweltamtes Aachen, das landwirtschaftliche Mehrzweckgebäude
im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 8, Parz. Nr. 7, auszulagern, wird nicht
gefolgt.
2.
Der 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
„Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Thum, Thumstraße“ einschließlich
Erläuterungsbericht wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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