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Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften) Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - Az. 621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 131/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2001 06.11.2001 20.11.2001 TOP: 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; hier: Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 1998 den o. a. Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurden in Anwendung des § 86 BauO NRW die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften enthalten unter Ziffer 5.10 folgende Festsetzungen: Mit Ausnahme des Bereiches WA I (Bauzeile entlang der „Drovestraße“) wird für alle übrigen Bereiche bestimmt, dass Vorgärten nicht als Stellplätze, als Abstell- oder Lagerplatz oder als Arbeitsflächen hergerichtet oder benutzt werden dürfen. Mit Schreiben vom 05. 10. 2001 beantragen die Eheleute Tanja und Marcus Hogen eine Änderung dieser örtlichen Bauvorschriften. Das Antragsschreiben ist in Ablichtung beigefügt. Ebenso eine Unterschriftenliste weiterer Grundstückseigentümer, die diesen Antrag in vollem Umfange unterstützen. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Streichung dieser örtlichen Bauvorschriften keine Bedenken. Ich gebe zu, dass bei der Vielzahl der erlassenen örtlichen Bauvorschriften gerade dieser Punkt und die hiermit verbundenen Konsequenzen keine besondere Betrachtung gefunden hat. Aufgrund der Tatsache, dass die neuen Straßen verkehrsberuhigt ausgebaut und somit nur wenig Stellplätze im öffentlichen Verkehrsbereich zur Verfügung stehen werden, wird sich zwangsläufig die Notwendigkeit ergeben, auf privaten Grundstücken über die nach der BauO NRW erforderlichen und nachzuweisenden Stellplätze hinaus zusätzliche Stellplätze anzulegen. Ich schlage Ihnen von daher vor, dem Antrag stattzugeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - „1. Die Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28. 05. 1998 gemäß § 86 BauO NRW festgelegten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „ Grummertsbenden“, werden wie folgt geändert: Ziffer 5.10 wird ersatzlos gestrichen. 2. Die 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________