Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - Az. 621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
131/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13,
Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
hier: Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 1998 den o. a. Bebauungsplan
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurden in Anwendung des § 86 BauO NRW die örtlichen
Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Die örtlichen Bauvorschriften enthalten unter Ziffer 5.10 folgende Festsetzungen:
Mit Ausnahme des Bereiches WA I (Bauzeile entlang der „Drovestraße“) wird für alle übrigen
Bereiche bestimmt, dass Vorgärten nicht als Stellplätze, als Abstell- oder Lagerplatz oder als
Arbeitsflächen hergerichtet oder benutzt werden dürfen.
Mit Schreiben vom 05. 10. 2001 beantragen die Eheleute Tanja und Marcus Hogen eine Änderung
dieser örtlichen Bauvorschriften. Das Antragsschreiben ist in Ablichtung beigefügt. Ebenso eine
Unterschriftenliste weiterer Grundstückseigentümer, die diesen Antrag in vollem Umfange
unterstützen.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Streichung dieser örtlichen Bauvorschriften
keine Bedenken. Ich gebe zu, dass bei der Vielzahl der erlassenen örtlichen Bauvorschriften
gerade dieser Punkt und die hiermit verbundenen Konsequenzen keine besondere Betrachtung
gefunden hat.
Aufgrund der Tatsache, dass die neuen Straßen verkehrsberuhigt ausgebaut und somit nur wenig
Stellplätze im öffentlichen Verkehrsbereich zur Verfügung stehen werden, wird sich zwangsläufig
die Notwendigkeit ergeben, auf privaten Grundstücken über die nach der BauO NRW
erforderlichen und nachzuweisenden Stellplätze hinaus zusätzliche Stellplätze anzulegen.
Ich schlage Ihnen von daher vor, dem Antrag stattzugeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Vorlage:
Seite - 2 -
„1. Die Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28. 05. 1998 gemäß § 86 BauO NRW
festgelegten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove,
„ Grummertsbenden“, werden wie folgt geändert:
Ziffer 5.10 wird ersatzlos gestrichen.
2. Die 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des Bebauungsplanes D 13, Ortsteil
Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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