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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 57/2006
06.11.2006
Datum:
Az.: 80/Hs
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
20.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 589
Abt.: Stabsstelle 80
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 571 04 8 531804
Mittel in Höhe von 11.400 € sind im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 veranschlagt.
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag trifft folgende Entscheidungen:
1.) Der Kreistag beschließt die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an
der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis zum 31.12.2008.
2.) Der Kreistag beschließt für die Zeit bis 31.12.2008 den finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" in Höhe
von 11.400 €/ jährlich zu leisten.
Seite - 2 3.) Der Kreistag weist den Vertreter/ die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung an, der Fortführung der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" und der weiteren Beteiligung
des Kreises Euskirchen bis zum 31.12.2008 zuzustimmen.
4.) Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1. bis 3. erfolgt unter der Maßgabe, dass auch die übrigen
Gesellschafter sich weiter in der SEV engagieren und eine positive Leitentscheidung der Landesregierung zur Entwicklung Vogelsangs als Tourismus- und Bildungsdestination getroffen wird.
Begründung:
In seiner Sitzung am 28.04.2005 hat der Kreistag die Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang und die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen genehmigt (V 84/2005, D
18/2005). Die SEV wurde mit notarieller Beurkundung am 09.05.2005 gegründet und hat ihren
Geschäftsbetrieb unmittelbar aufgenommen, um zunächst für zwei Jahre befristet den Konversionsprozess weiterführen.
Jeder Gesellschafter war berechtigt, erstmals zum 31.12.2005 seinen Austritt aus der Gesellschaft
zu erklären. Dies war insofern von Bedeutung, als die Landes- und Bundesfinanzierung zunächst
nur für ein Jahr gesichert waren.
Nach nunmehr knapp 1 ½ Jahren Geschäftstätigkeit informiert die Geschäftsführung der SEV mit
Schreiben vom 26.09.2006, dass die Handlungsfähigkeit der SEV durch diese Befristung stark
eingeschränkt werde. So seien auch alle bisher abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen
befristet.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2006 beschlossen, dass zunächst die laut Masterplan mit K1 bezeichnete 1. Entwicklungsstufe umgesetzt werden soll. Diese Stufe beinhaltet das
Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum im Adlerhof einschließlich der notwendigen Infrastruktur und einem Gästehaus. Gleichzeitig will das MUNLV die Nationalparkverwaltung in einem
Neubau und das Jugendwaldheim in der Redoute realisieren. Ergänzt werden könnte die 1. Entwicklungsstufe zeitlich parallel durch die 2. Entwicklungsstufe E1, d.h. den Bau eines "Europazentrum für Jugend und Familie" in Trägerschaft des Deutschen Jugendherbergswerkes Landesverband Rheinland. Der Eigentümer, die BlmA, begrüßt diese Entwicklung und ist bereit, hierzu auch
einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Das MWME bereitet z. Zt. federführend die Kabinettsvorlage für die zu beschließende Leitentscheidung der Landesregierung vor. Kern dieser Leitentscheidung ist die Unterstützung der Eifelregion bei der Entwicklung Vogelsangs zu einer Tourismus- und Bildungsdestination. Gleichzeitig
soll die Landesregierung die im Masterplan definierte Entwicklungsstufe K1 sowie die Verlängerung des Mandats der SEV bis Ende 2008 beschließen.
Folgende Hauptaufgaben sind von der SEV kurzfristig aufzunehmen bzw. über den 01.07.2007
hinaus zu leisten:
- die Planung für die Weiterführung des Betriebes der Besucherinformation im Jahre 2007,
- die Umsetzung der mit der ersten Entwicklungsstufe K 1 verbundenen Kernnutzungen einschließlich der erforderlichen Finanzierung,
- Erarbeitung von Vorschlägen zur kostendeckenden Betriebsführung,
- Entwicklung einer endgültigen Trägerkonstruktion für den dauerhaften Betrieb des Standortes.
Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung vorn 19.09.2006 die Weiterführung der SEV in der
bisherigen Form bis Ende 2008 befürwortet und die Gesellschafter und die Ressorts der Landesregierung gebeten, die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Seite - 3 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat bereits signalisiert, dass sie eine Weiterführung der
SEV in der bisherigen Form bis Ende 2008 unterstützt.
Da die Entwicklung des Standortes Vogelsang erhebliche Auswirkungen auf die Nationalparkorte
im Kreis Euskirchen hat und zentrale investive Maßnahmen (Europazentrum für Jugend und Zukunft/DJH, Dokumentationszentrum für Regional- und Zeitgeschichte) über die EuRegionale 2008
kofinanziert werden sollen, wird ein Engagement des Kreises Euskirchen über den vorgesehenen
Zeitraum hinaus bis 31.12.2008 befürwortet.
Sobald die Leitentscheidung der Landesregierung vorliegt, erfolgt eine sofortige Information an die
Fraktionen.
Die Weiterführung der SEV beinhaltet auch deren Weiterfinanzierung für 1,5 Jahre auf Grundlage
des bisherigen Gesellschafterzuschusses. Der Zuschuss des Kreises Euskirchen beträgt 11.400
€/Jahr, so dass für den Zeitraum bis 31.12.2008 Mittel in Höhe von insgesamt 16.150 € zur Verfügung gestellt werden müssen, die sich wie folgt auf die Haushaltsjahre aufteilen: 2007 = 4.750 €,
2008: 11.400 €. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 enthalten.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Weiterführung der SEV ist Voraussetzung für die Bewilligung des Aufstockungsantrages Besucherinformation Vogelsang. Um den erfolgreichen Betrieb der Besucherinformation Vogelsang
weiter gewährleisten zu können, ist eine schnelle Bewilligung des Aufstockungsantrages, der die
Projektsteuerung, Erschließung des Geländes, Basisausstellung, Forum/Servicepoint, Kommunikation/Medien, Gebäudetafeln sowie Vogelsang-Führungen beinhaltet, erforderlich.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
I. V. gez. Poth
gez. Troschke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)