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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008)

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Kreis Euskirchen Der Landrat D 57/2006 06.11.2006 Datum: Az.: 80/Hs Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 20.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008 Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 589 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: 571 04 8 531804 Mittel in Höhe von 11.400 € sind im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 veranschlagt. Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag trifft folgende Entscheidungen: 1.) Der Kreistag beschließt die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis zum 31.12.2008. 2.) Der Kreistag beschließt für die Zeit bis 31.12.2008 den finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" in Höhe von 11.400 €/ jährlich zu leisten. Seite - 2 3.) Der Kreistag weist den Vertreter/ die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung an, der Fortführung der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" und der weiteren Beteiligung des Kreises Euskirchen bis zum 31.12.2008 zuzustimmen. 4.) Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1. bis 3. erfolgt unter der Maßgabe, dass auch die übrigen Gesellschafter sich weiter in der SEV engagieren und eine positive Leitentscheidung der Landesregierung zur Entwicklung Vogelsangs als Tourismus- und Bildungsdestination getroffen wird. Begründung: In seiner Sitzung am 28.04.2005 hat der Kreistag die Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang und die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen genehmigt (V 84/2005, D 18/2005). Die SEV wurde mit notarieller Beurkundung am 09.05.2005 gegründet und hat ihren Geschäftsbetrieb unmittelbar aufgenommen, um zunächst für zwei Jahre befristet den Konversionsprozess weiterführen. Jeder Gesellschafter war berechtigt, erstmals zum 31.12.2005 seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären. Dies war insofern von Bedeutung, als die Landes- und Bundesfinanzierung zunächst nur für ein Jahr gesichert waren. Nach nunmehr knapp 1 ½ Jahren Geschäftstätigkeit informiert die Geschäftsführung der SEV mit Schreiben vom 26.09.2006, dass die Handlungsfähigkeit der SEV durch diese Befristung stark eingeschränkt werde. So seien auch alle bisher abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen befristet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2006 beschlossen, dass zunächst die laut Masterplan mit K1 bezeichnete 1. Entwicklungsstufe umgesetzt werden soll. Diese Stufe beinhaltet das Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum im Adlerhof einschließlich der notwendigen Infrastruktur und einem Gästehaus. Gleichzeitig will das MUNLV die Nationalparkverwaltung in einem Neubau und das Jugendwaldheim in der Redoute realisieren. Ergänzt werden könnte die 1. Entwicklungsstufe zeitlich parallel durch die 2. Entwicklungsstufe E1, d.h. den Bau eines "Europazentrum für Jugend und Familie" in Trägerschaft des Deutschen Jugendherbergswerkes Landesverband Rheinland. Der Eigentümer, die BlmA, begrüßt diese Entwicklung und ist bereit, hierzu auch einen finanziellen Beitrag zu leisten. Das MWME bereitet z. Zt. federführend die Kabinettsvorlage für die zu beschließende Leitentscheidung der Landesregierung vor. Kern dieser Leitentscheidung ist die Unterstützung der Eifelregion bei der Entwicklung Vogelsangs zu einer Tourismus- und Bildungsdestination. Gleichzeitig soll die Landesregierung die im Masterplan definierte Entwicklungsstufe K1 sowie die Verlängerung des Mandats der SEV bis Ende 2008 beschließen. Folgende Hauptaufgaben sind von der SEV kurzfristig aufzunehmen bzw. über den 01.07.2007 hinaus zu leisten: - die Planung für die Weiterführung des Betriebes der Besucherinformation im Jahre 2007, - die Umsetzung der mit der ersten Entwicklungsstufe K 1 verbundenen Kernnutzungen einschließlich der erforderlichen Finanzierung, - Erarbeitung von Vorschlägen zur kostendeckenden Betriebsführung, - Entwicklung einer endgültigen Trägerkonstruktion für den dauerhaften Betrieb des Standortes. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung vorn 19.09.2006 die Weiterführung der SEV in der bisherigen Form bis Ende 2008 befürwortet und die Gesellschafter und die Ressorts der Landesregierung gebeten, die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Seite - 3 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat bereits signalisiert, dass sie eine Weiterführung der SEV in der bisherigen Form bis Ende 2008 unterstützt. Da die Entwicklung des Standortes Vogelsang erhebliche Auswirkungen auf die Nationalparkorte im Kreis Euskirchen hat und zentrale investive Maßnahmen (Europazentrum für Jugend und Zukunft/DJH, Dokumentationszentrum für Regional- und Zeitgeschichte) über die EuRegionale 2008 kofinanziert werden sollen, wird ein Engagement des Kreises Euskirchen über den vorgesehenen Zeitraum hinaus bis 31.12.2008 befürwortet. Sobald die Leitentscheidung der Landesregierung vorliegt, erfolgt eine sofortige Information an die Fraktionen. Die Weiterführung der SEV beinhaltet auch deren Weiterfinanzierung für 1,5 Jahre auf Grundlage des bisherigen Gesellschafterzuschusses. Der Zuschuss des Kreises Euskirchen beträgt 11.400 €/Jahr, so dass für den Zeitraum bis 31.12.2008 Mittel in Höhe von insgesamt 16.150 € zur Verfügung gestellt werden müssen, die sich wie folgt auf die Haushaltsjahre aufteilen: 2007 = 4.750 €, 2008: 11.400 €. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 enthalten. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Weiterführung der SEV ist Voraussetzung für die Bewilligung des Aufstockungsantrages Besucherinformation Vogelsang. Um den erfolgreichen Betrieb der Besucherinformation Vogelsang weiter gewährleisten zu können, ist eine schnelle Bewilligung des Aufstockungsantrages, der die Projektsteuerung, Erschließung des Geländes, Basisausstellung, Forum/Servicepoint, Kommunikation/Medien, Gebäudetafeln sowie Vogelsang-Führungen beinhaltet, erforderlich. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke I. V. gez. Poth gez. Troschke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)