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Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder) Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 135/2005 06.10.2005 Az.: 53/520-00 Schm X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 15 471 Abt.: 53 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.1999 wurde die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) eingerichtet und die in diesem Gremium vertretenen Institutionen bestimmt. Die Berufung der von den Institutionen vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgte durch Beschlüsse des Kreistages vom 13.09. und 20.12.2000. Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern sollen auf Vorschlag der vertretenen Institutionen folgende neue Mitglieder/Stellvertreter berufen werden: Institution Ärztekammer Nordrhein - Kreisstelle Euskirchen - Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung Ausgeschieden sind Dr. Gerd-Rüdiger Wasmuth Merowingerstr. 4 53909 Zülpich - als Stellvertreter Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Helmuth Flosdorf Billiger Str. 28 53879 Euskirchen Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. Alexa Becker Unter dem Heltenbusch 1 53945 Blankenheim - als Stellvertreterin Krankenanstalten Marienborn Rudolf Breuer Luxemburger Str. 1 53909 Zülpich - als Stellvertreter - Vorschlag für Ernennung Dr. med. Michael Hirzebruch Am Zidderwald 11 53332 Bornheim - als Stellvertreter Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. Hans-Gerd Schumacher Horchheimer Str. 23 53881 Euskirchen Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Dr.Dr. Michael Lambertin Bonner Str. 8 – 10 53909 Zülpich - als Stellvertreter Krankenanstalten Marienborn Joachim Klein Luxemburger Str. 1 53909 Zülpich - als Stellvertreter - Berufung der Mitglieder Das Verfahren zur personellen Besetzung der KGK ergibt sich aus § 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999, geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332). Hiernach werden die von den in der KGK vertretenen Institutionen vorgeschlagenen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter durch den Kreistag berufen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)