Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
89/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Ballfangzaun für den Sportplatz Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Wie an vielen anderen Stellen im Gemeindegebiet Kreuzau mussten vor einigen Wochen auch auf
dem Sportplatz Stockheim mehrere Pappeln gefällt werden. Diese waren ca. 50 Jahre alt und es
bestand die Gefahr, dass durch herabfallende Äste Schäden verursacht oder Menschen verletzt
würden. Zudem wuchsen die Wurzeln bereits in das Spielfeld und in den Bürgersteigbereich, was
ebenfalls ein Gefahr darstellte.
Die bisher vorhandenen Pappeln dienten u. a. auch als Ballfang, da sie unmittelbar hinter dem Tor
zur Straße „Am Buchenmaar“ standen. Da diese natürliche Begrenzung nun weggefallen ist, fliegt
eine Vielzahl der Bälle auf die benachbarten Grundstücke, wo sie dann geholt werden müssen.
Auf Dauer ist dies kein tragbarer Zustand. Nach Angaben von Vereinsvertretern soll es bereits zu
Beschwerden der Grundstückseigentümer gekommen sein.
Als einzig geeignete Lösung bietet sich an, hinter dem Tor einen Ballfangzaun zu errichten. Dieser
sollte 30 m breit und 6 m hoch sein, um einen vernünftigen Schutz zu bieten. Die kostengünstigere
Lösung wäre, im unteren Bereich (ca. 4 m Höhe) einen Gitterzaun und im oberen Bereich ein
Ballfangnetz anzubringen. Die dauerhaftere, wenn auch teurere Lösung wäre allerdings, den
gesamten Ballfang aus Gitterzaun herstellen zu lassen, wie er bereits auf der gegenüberliegenden
Sportplatzseite vorhanden ist. Nach Angaben von Fachfirmen ist es wegen der
Reparaturanfälligkeit nicht empfehlenswert, den gesamten Ballfang aus Maschendraht zu
errichten.
Erfahrungsgemäß werden die Kosten bei max. 10.000 € liegen. Eigenleistungen sind nur in
begrenztem Umfang möglich, da die Pfosten von einer Fachfirma gesetzt werden müssen und für
das Anbringen des Netzes oder des Gitters im oberen Bereich eine Hebebühne erforderlich ist, die
angemietet werden muss.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Errichten eines Ballfanges aus Gitterzaun
grundsätzlich zuzustimmen. Die Maßnahme ist beschränkt auszuschreiben. Die Mittel müssen
außerplanmäßig im Vermögenshaushalt bereitgestellt werden, da sie in diesem Jahr nicht
veranschlagt sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2Im Vermögenshaushalt stehen die entsprechenden Mittel nicht bereit; sie müssen daher
außerplanmäßig bereitgestellt werden. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung im
Vermögenshaushalt zeichnen sich jedoch Einsparungen ab, so dass eine Finanzierung ohne
zusätzliche Kreditaufnahme möglich sein wird.
III. Beschlussvorschlag:
1. „Damit der Spielbetrieb auf dem Rasensportplatz in Stockheim aufrecht erhalten
werden kann, ist ein Ballfangzaun von 30 m Breite und 6 m Höhe zu errichten.
Aufgrund der geringeren Folgekosten ist in der gesamten Höhe ein Gitterzaun
anzubringen. Die erforderlichen Haushaltsmittel von max. 10.000 € sind im
Vermögenshaushalt außerplanmäßig bereitzustellen.
2. Die Maßnahme ist beschränkt auszuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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