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Sitzungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" - Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.04.16, 17:02
Aktualisiert
18.04.16, 17:02
Sitzungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven
- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" -
Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG)) Sitzungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven
- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" -
Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 08.04.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 137/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.04.2016 TOP Ergebnisse Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) Anlg.:2 61 Re III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Die Stadt Jülich erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 65 A „Windkraftkonzentrationszone V“ der Gemeinde Aldenhoven. Sollten im Planbereich des B-Planes in Zukunft weitere Windenergieanlagen vorgesehen werden, ist die Stadt Jülich erneut zu beteiligen. Begründung: Die Gemeinde Aldenhoven hat die Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange an den Planverfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 65 A „Windkraftkonzentrtationszone V“ beteiligt. Dabei handelt es sich um eine Fläche, die sich unmittelbar an der Jülicher Stadtgrenze befindet. Es soll Planungsrecht für fünf Windräder mit einer Nabenhöhe von 149 m und einem Rotordurchmesser von 136 m geschaffen werden. Der Abstand der am nächsten zum Stadtteil Bourheim gelegenen Windenergieanlage beträgt ca. 1.200 m. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Entfernung ausreichend, zumal im Stadtgebiet Jülich Mindestabstände zu Siedlungsbereichen von 1000 m vorgesehen werden. Als Anlagen sind der Bebauungsplanentwurf und die Bekanntmachung der Gemeinde Aldenhoven beigefügt. Die Verfahrensunterlagen können unter https://daten.vdhgmbh.de:443/share.cgi?ssid_0DyC3OH Kennwort: AldenhovenWKV, online aberufen werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Aldenhoven einzusehen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 137/2016 X nein nein Seite 2