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Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines "Waldkindergartens")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines "Waldkindergartens") Allgemeine Vorlage (Errichtung einer Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines "Waldkindergartens")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Stolz Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 87/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 04.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Errichtung einer Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines „Waldkindergartens“ I. Sach- und Rechtslage: Der Kreis Düren hat, nach vorhergehenden ausführlichen eigenen Ermittlungen, unter Datum vom 21.08.2002 eine offizielle Anfrage an die Gemeinde Kreuzau hinsichtlich der Errichtung eines „Waldkindergartens“ gerichtet. Diesem Antrag vorausgegangen war eine Anfrage seitens der Vertreterinnen der „Initiative Waldkindergarten“, und zwar Frau Weber-Hürter und Frau Wälde, an den Kreis Düren. Letztlich fand am 17.07.2002 eine erste Kontaktaufnahme dieser Initiatorinnen mit dem Unterzeichner sowie anschließend eine gemeinsame Erörterung mit Herrn Otte, dem Leiter des Kreisjugendamtes Düren, sowie Frau Wälde am 20.08.2002 in meinem Hause statt. Generell wird die Einrichtung eines solchen „Waldkindergartens“ vom Kreis Düren positiv gesehen, allerdings ist im Hinblick auf hierzu nicht zu erwartende Landesmittel und auch unter Hinweis auf die gemäß dem „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) vorgeschriebene Gruppenstärke von 25 Plätzen eine Verwirklichung als „Waldkindergarten“ nicht möglich. Von daher sollte die Form „Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines Waldkindergartens“ mit Modellcharakter gewählt werden. Hinsichtlich der Grundlagen sowie auch des Inhaltes und der Aufgaben dieses „Waldkindergartens“ wird sowohl auf die Anlage 1 (Schreiben des Kreises Düren vom 21.08.2002) als auch auf die Anlage 2 (Konzept: Ein Waldkindergarten in Düren / Stand 04/2002) hingewiesen. Von daher möchte ich weitere Einzelheiten zur Aufgabenstellung einer solchen Einrichtung innerhalb dieser Vorlage nicht geben. Wie aus der Verfügung des Kreises Düren ersichtlich, werden der Gemeinde Kreuzau bei Zustimmung sowohl im personellen als auch im investiven Bereich keine Kosten entstehen, lediglich die verwaltungsseitige Arbeit wird bei der Gemeinde verbleiben. Zur Einstellung sind für eine solche Spielgruppe zwei Erzieherinnen sowie ggf. eine Berufspraktikantin vorgesehen; die Wochenstundenzahl ist mit 29 Stunden (darin enthalten eine Vor- und Nachbereitungszeit von 4 Stunden/Woche pro Kraft) ermittelt. Bei der Gruppenstärke wird von 15 bis max. 20 Kindern, die ausschließlich aus dem Einzugsbereich des Kreisjugendamtes kommen dürfen und die von 08.00 – 13.00 Uhr betreut werden sollen, ausgegangen. Unabhängig von der überwiegenden Betreuung der in Frage kommenden Kinder in der Natur ist als Aufenthaltspunkt und „Zentrale Anlaufstelle“ die Plazierung eines Bauwagens, selbstverständlich ausgerüstet u. a. auch mit den nötigsten sanitären Einrichtungen, im Bereich des Stockheimer Waldes vorgesehen. Die detail-genaue Fläche ist noch nicht festgelegt, dies wird aber alsbald in Rücksprache mit dem zuständigen Revierförster erfolgen, wobei allerdings ein -2Standort nördlich der L 327 avisiert wurde. Es wird hierzu auf die Kopie eines ebenfalls beigefügten und entsprechend gekennzeichneten Abschnittes des Ortsplanes verwiesen (Anlage 3). Neben verschiedenen organisatorischen Vorgaben sind insbesondere auch Genehmigungen zur letztlich „technischen Verwirklichung“ dieser Spielgruppe vorzunehmen. So seitens des Straßenverkehrsamtes hinsichtlich einer Sondergenehmigung zum Befahren der Panzerstraße durch die Betreuerinnen und die Eltern mit ihren Kindern, seitens des Bauordnungsamtes wegen der dauerhaften Aufstellung des Bauwagens, seitens der Stadt Düren bezügl. der Genehmigung zum Betreten auch stadteigener Waldflächen und letztlich, und dies ist von grundsätzlicher Bedeutung, seitens der Unteren Landschaftsbehörde und des Staatl. Forstamtes Hürtgenwald. Die Verwaltung wird hinsichtlich der o. a. Genehmigungen versuchen, bis zur Sitzung des Rates am 30.09.2002 möglichst definitive Auskünfte geben zu können. Im Übrigen werden die beiden Vertreterinnen der „Initiative Waldkindergarten“ zu dieser Sitzung eingeladen und für hierzu evtl. bestehende Fragen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, diesem Ansinnen, dass sicherlich eine positive Ergänzung des Angebotes im Bereich von Tageseinrichtungen für Kinder darstellt, zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Unmittelbar keine. Alle Investitionen und Betriebskosten werden vom Kreisjugendamt Düren übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau stimmt der Errichtung einer „Spielgruppe auf der Grundlage der Konzeption eines Waldkindergartens“ unter der Voraussetzung zu, dass alle Kosten, und zwar sowohl im personellen- als auch im sächlichen- und investiven Bereich, durch den Kreis Düren übernommen werden. Zentrale Anlaufstelle hierfür wird ein Bauwagen im Bereich des Stockheimer Waldes (nördlich der L 327) sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Errichtung dieser Spielgruppe erforderlichen Genehmigungen einzuholen und hiernach die erforderlichen Schritte zu veranlassen. Die Inbetriebnahme soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________