Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 9, 9. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
79/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 05. 08. 2002 hat Frau Dunja Feck, Niederdrove 39, 52372 Kreuzau, einen
Antrag auf Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich ihres Grundstückes Gemarkung
Kreuzau, Flur 11, Parzelle Nr. 1016, gestellt.
Eine Ablichtung des Antragschreibens, der Flurkarte und ein Auszug aus dem Bebauungsplan sind
als Anlage beigefügt.
Frau Feck beabsichtigt, im rückwärtigen Bereich ihres Wohnhauses einen Wintergarten in einer
Bautiefe von 4 m anzubauen. Dies ist nach den Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplanes jedoch nicht möglich, da der Wintergarten komplett außerhalb der
überbaubaren Fläche liegen würde.
Da die baulich nutzbare Fläche auf dem Grundstück, bisher 10 m Bautiefe, voll ausgeschöpft ist,
andererseits das Grundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken jedoch wesentlich größer
ist, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, den Bebauungsplan zu ändern und die
vorhandene überbaubare Fläche um 4 m zu vergrößern. Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes (siehe Ablichtung des B-Planes) bleiben unverändert.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger
öffentlicher Belange nicht berührt. In Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB wird den
betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben
und auf die Offenlage verzichtet.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich auf ca. 500 € belaufen. Frau Feck hat sich
bereit erklärt, sämtliche mit der B-Plan-Änderung verbundenen Kosten zu übernehmen.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 9. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“, wird gemäß § 2
(1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Den betroffenen Bürgern wird in Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Auf die Durchführung der Offenlage wird verzichtet.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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