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Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Niederdrove"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Niederdrove";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Niederdrove";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 9, 9. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 79/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 05. 08. 2002 hat Frau Dunja Feck, Niederdrove 39, 52372 Kreuzau, einen Antrag auf Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich ihres Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 11, Parzelle Nr. 1016, gestellt. Eine Ablichtung des Antragschreibens, der Flurkarte und ein Auszug aus dem Bebauungsplan sind als Anlage beigefügt. Frau Feck beabsichtigt, im rückwärtigen Bereich ihres Wohnhauses einen Wintergarten in einer Bautiefe von 4 m anzubauen. Dies ist nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes jedoch nicht möglich, da der Wintergarten komplett außerhalb der überbaubaren Fläche liegen würde. Da die baulich nutzbare Fläche auf dem Grundstück, bisher 10 m Bautiefe, voll ausgeschöpft ist, andererseits das Grundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken jedoch wesentlich größer ist, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, den Bebauungsplan zu ändern und die vorhandene überbaubare Fläche um 4 m zu vergrößern. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes (siehe Ablichtung des B-Planes) bleiben unverändert. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. In Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB wird den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben und auf die Offenlage verzichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich auf ca. 500 € belaufen. Frau Feck hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der B-Plan-Änderung verbundenen Kosten zu übernehmen. -2- III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 9. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Den betroffenen Bürgern wird in Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Auf die Durchführung der Offenlage wird verzichtet.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________