Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
42/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich
„Üdinger Weg/Im Hanfgarten“;
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 2002 die Aufstellung der 2.
Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde den von der Verwaltung
vorgeschlagenen Planinhalten zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Eine Ablichtung des Planentwurfes ist als Anlage beigefügt. Hieraus sind folgende Festsetzungen
ersichtlich:
-
Gebietscharakter:
Mischgebiet (MI),
die überbaubaren Flächen umfassen das gesamte Grundstück mit einem Abstand von 3 m
jeweils parallel zu den öffentlichen Straßen,
zweigeschossig,
offene Bauweise,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, Dachneigung mindestens 17 ° ,
GRZ 0,6, GFZ 1,2.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich mit dem Ziel, auf dem bisher als
Privatparkplatz ausgewiesenen Grundstück ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Nach entsprechender Bekanntmachung wurde inzwischen die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Zur
Vorinformation konnte der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 02. bis 16. Juli bei der
Verwaltung eingesehen werden. Der Bürgerbeteiligungstermin hat am 16. Juli 2002, 17.00 Uhr, im
großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau stattgefunden. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
wollen Sie der beigefügten Ablichtung der entsprechenden Niederschrift entnehmen.
Vor Durchführung der Offenlage ist nunmehr über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung
vorgetragenen planungsrechtlich relevanten Anregungen zu beschließen.
Von den vorgetragenen Anregungen sind planungsrechtlich relevant die in der Niederschrift unter
Ziffer 1, 2 und 3 aufgeführten Anregungen. Bei den Ziffern 1 und 2 handelt es sich um die
Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Festlegung des Standortes. Hierzu schlage ich Ihnen vor,
dass aufgrund der zahlreichen Alternativuntersuchungen es beim nunmehr festgelegten Standort
verbleibt und die diesbezüglichen Anregungen zurückgewiesen werden.
-2-
Hinter der Anregung gemäß Ziffer 3 verbirgt sich die Befürchtung der angrenzenden
Grundstückseigentümer, dass nach Durchführung der Planänderung und bei eventueller
Nichtrealisierung des geplanten Feuerwehrgerätehauses das bisher nur als Parkplatz nutzbare
Grundstück zum Beispiel gewerblich genutzt wird.
Es bestehen seitens der Verwaltung absolut keine Bedenken, eine derartige Einschränkung
(Festsetzung) zu treffen. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es hierfür 2 Möglichkeiten, und
zwar:
-
Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf oder
Beibehaltung des MI-Gebietes mit der Festsetzung, dass nur Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer
5 zulässig sind.
Im vorliegenden Falle scheidet die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf aus, da
ansonsten auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (das Gebiet ist im FNP als gemischte
Baufläche ausgewiesen) erforderlich wäre. Von daher schlage ich Ihnen vor, es bei der
getroffenen Gebietsausweisung (Mischgebiet) zu belassen, jedoch festzusetzen, dass innerhalb
des Plangebietes nur Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 BauNVO zulässig sind mit der weiteren
Einschränkung:
-
Anlagen für Verwaltungen (nur Feuerwehrgerätehaus).
Wie Sie der Niederschrift entnehmen können, wurde bereits sehr intensiv über das geplante
Gebäude selbst und dessen Standort auf dem Grundstück diskutiert.
Die hierzu erfolgten Anregungen ergeben sich aus Ziffer 6 der Niederschrift. Die vorgetragenen
Anregungen der unmittelbar angrenzenden Anwohner (Im Hanfgarten 14 und Üdinger Weg 33)
sind durchaus nachvollziehbar. Um hier unnötige Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, sollte
der bisher geplante Eingang tatsächlich verlegt werden, was eine spiegelbildliche Errichtung des
Gebäudes bedeutet. Gleichzeitig verschiebt sich der Standort des Gebäudes um 9 m
(vorgesehene eventuelle Erweiterungsfläche) Richtung Ortslage (im Plan Richtung Parzelle 165).
Danach ist es auch möglich, die entlang der Straße „Im Hanfgarten“ vorgesehenen Stellplätze
nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze sondern in einem Abstand von mindestens 3 m von
der Grundstücksgrenze anzulegen. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
Sitzungsvorlage bzw. die Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 42/2002).
Abschließend schlage ich Ihnen vor, den Beschluss zur Durchführung der Offenlage zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im
Hanfgarten", vorgebrachte Anregung, das Feuerwehrgerätehaus an einem anderen
Standort zu errichten, wird zurückgewiesen, da geeignete Alternativstandorte nicht
zur Verfügung stehen.
-3-
2. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregung, den Bebauungsplan
dahingehend einzuschränken, dass auf dem Grundstück tatsächlich nur ein
Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, wird berücksichtigt.
Die Ausweisung als MI-Gebiet bleibt bestehen, jedoch wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer
5 BauNVO festgesetzt, dass nur ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes
durchzuführen.
4. Unabhängig
vom
Bebauungsplanverfahren
wird
der
Standort
Feuerwehrgerätehauses um 9 m Richtung Ortslage verschoben.
Außerdem wird der Eingangsbereich auf die südliche Gebäudeseite verlegt.“
-AnlagenDer Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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des