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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten"; hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 42/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg/Im Hanfgarten“; hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 2002 die Aufstellung der 2. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde den von der Verwaltung vorgeschlagenen Planinhalten zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen. Eine Ablichtung des Planentwurfes ist als Anlage beigefügt. Hieraus sind folgende Festsetzungen ersichtlich: - Gebietscharakter: Mischgebiet (MI), die überbaubaren Flächen umfassen das gesamte Grundstück mit einem Abstand von 3 m jeweils parallel zu den öffentlichen Straßen, zweigeschossig, offene Bauweise, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, Dachneigung mindestens 17 ° , GRZ 0,6, GFZ 1,2. Die Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich mit dem Ziel, auf dem bisher als Privatparkplatz ausgewiesenen Grundstück ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Nach entsprechender Bekanntmachung wurde inzwischen die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Zur Vorinformation konnte der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 02. bis 16. Juli bei der Verwaltung eingesehen werden. Der Bürgerbeteiligungstermin hat am 16. Juli 2002, 17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau stattgefunden. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wollen Sie der beigefügten Ablichtung der entsprechenden Niederschrift entnehmen. Vor Durchführung der Offenlage ist nunmehr über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragenen planungsrechtlich relevanten Anregungen zu beschließen. Von den vorgetragenen Anregungen sind planungsrechtlich relevant die in der Niederschrift unter Ziffer 1, 2 und 3 aufgeführten Anregungen. Bei den Ziffern 1 und 2 handelt es sich um die Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Festlegung des Standortes. Hierzu schlage ich Ihnen vor, dass aufgrund der zahlreichen Alternativuntersuchungen es beim nunmehr festgelegten Standort verbleibt und die diesbezüglichen Anregungen zurückgewiesen werden. -2- Hinter der Anregung gemäß Ziffer 3 verbirgt sich die Befürchtung der angrenzenden Grundstückseigentümer, dass nach Durchführung der Planänderung und bei eventueller Nichtrealisierung des geplanten Feuerwehrgerätehauses das bisher nur als Parkplatz nutzbare Grundstück zum Beispiel gewerblich genutzt wird. Es bestehen seitens der Verwaltung absolut keine Bedenken, eine derartige Einschränkung (Festsetzung) zu treffen. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es hierfür 2 Möglichkeiten, und zwar: - Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf oder Beibehaltung des MI-Gebietes mit der Festsetzung, dass nur Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 zulässig sind. Im vorliegenden Falle scheidet die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf aus, da ansonsten auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (das Gebiet ist im FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen) erforderlich wäre. Von daher schlage ich Ihnen vor, es bei der getroffenen Gebietsausweisung (Mischgebiet) zu belassen, jedoch festzusetzen, dass innerhalb des Plangebietes nur Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 BauNVO zulässig sind mit der weiteren Einschränkung: - Anlagen für Verwaltungen (nur Feuerwehrgerätehaus). Wie Sie der Niederschrift entnehmen können, wurde bereits sehr intensiv über das geplante Gebäude selbst und dessen Standort auf dem Grundstück diskutiert. Die hierzu erfolgten Anregungen ergeben sich aus Ziffer 6 der Niederschrift. Die vorgetragenen Anregungen der unmittelbar angrenzenden Anwohner (Im Hanfgarten 14 und Üdinger Weg 33) sind durchaus nachvollziehbar. Um hier unnötige Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, sollte der bisher geplante Eingang tatsächlich verlegt werden, was eine spiegelbildliche Errichtung des Gebäudes bedeutet. Gleichzeitig verschiebt sich der Standort des Gebäudes um 9 m (vorgesehene eventuelle Erweiterungsfläche) Richtung Ortslage (im Plan Richtung Parzelle 165). Danach ist es auch möglich, die entlang der Straße „Im Hanfgarten“ vorgesehenen Stellplätze nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze sondern in einem Abstand von mindestens 3 m von der Grundstücksgrenze anzulegen. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage bzw. die Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 42/2002). Abschließend schlage ich Ihnen vor, den Beschluss zur Durchführung der Offenlage zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", vorgebrachte Anregung, das Feuerwehrgerätehaus an einem anderen Standort zu errichten, wird zurückgewiesen, da geeignete Alternativstandorte nicht zur Verfügung stehen. -3- 2. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregung, den Bebauungsplan dahingehend einzuschränken, dass auf dem Grundstück tatsächlich nur ein Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, wird berücksichtigt. Die Ausweisung als MI-Gebiet bleibt bestehen, jedoch wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 BauNVO festgesetzt, dass nur ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes durchzuführen. 4. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird der Standort Feuerwehrgerätehauses um 9 m Richtung Ortslage verschoben. Außerdem wird der Eingangsbereich auf die südliche Gebäudeseite verlegt.“ -AnlagenDer Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ des