Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 620-01
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.: 7/2002
2. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.06.2002
02.07.2002
16.07.2002
TOP: Zukünftige Baulandstrategie;
hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile außerhalb der ASB-Gebiete
I. Sach- und Rechtslage:
Die Angelegenheit wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am
21.01.2002 und 20.02.2002 ausführlich beraten. In der Sitzung am 20.02.2002 wurden auch
bereits konkrete erste Beschlussvorschläge erarbeitet, die Grundlage weiterer Beratungen in
gebildeten parteiinternen Arbeitskreisen und in den jeweiligen Fraktionen sein sollten. Die
Diskussionsbeiträge wurden in der Niederschrift wie folgt zusammengefasst:
-
Das zukünftige Modell sollte nicht nur für die Ortsteile Boich und Thum Anwendung finden,
sondern auch für alle übrigen Ortsteile, die nicht im GEP als ASB ausgewiesen sind. Hieraus
ergeben sich automatisch redaktionelle Änderungen in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages.
-
In Ziffer 3 des Beschlussvorschlages ist eine Mindestwohndauer (z.B. 5 Jahre) vorzusehen
bzw. der Begriff Einwohner (Alter?) näher zu definieren.
-
In Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist eindeutiger zu regeln, was nach Ablauf der
vorgeschlagenen 7 Jahre geschieht.
-
Das vorgesehene Modell gewährleistet nicht, dass Grundstücke zu sozialverträglichen Preisen
veräußert werden.
-
Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu erweitern, dass eine Regelung gefunden wird,
dass die betroffenen und vorteilhabenden Grundstückseigentümer sich auch an den
Planungskosten beteiligen.
-
Das in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages vorgesehene Ankaufsrecht der Gemeinde wird
wegen der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau sicherlich noch viele Jahre ein
Problem darstellen; von daher sollten Überlegungen angestellt werden, ob nicht die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren eingebunden werden kann.
Ich habe inzwischen auch Gespräche mit der WEGE, jetzt GWS, geführt. Die Gespräche sind
überaus positiv verlaufen, d.h. die GWS ist bereit, zumindest zunächst das Projekt Thum, was
aktuell ist, zu den von der Gemeinde vorgegebenen Kriterien zu realisieren. Die Realisierung
würde auch die Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung beinhalten.
-2Aufgrund der Diskussionsbeiträge in der Sitzung vom 20.02.2002 wurden meinerseits auch weitere
konkrete Überlegungen angestellt. Von daher unterbreite ich Ihnen nunmehr folgenden
Beschlussvorschlag: (zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf Ziffer III).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, entfällt ein genereller Grunderwerb durch die
Gemeinde. Für das aktuelle Baugebiet im Ortsteil Thum werden die Kosten der Bauleitplanung und
auch der Erschließung durch die GWS übernommen, so dass hierfür keine Haushaltsmittel
bereitgestellt werden müssen.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
2.
Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen außerhalb der ASB-Gebiete erfolgt auf
folgender Grundlage (Kreuzauer Modell):
1.1
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird davon abhängig gemacht, das
die Grundstückseigentümer der Gemeinde ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht
zu einem Kaufpreis von 30 % unter dem Verkehrswert gewähren, das durch eine
Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert wird.
Unter dem Verkehrswert ist der jeweils gültige Baulandrichtwert entsprechend dem
Erschließungszustand zu verstehen.
1.2
Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich, innerhalb von 7 Jahren nach Vorliegen der planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Voraussetzungen das
Grundstück selber zu nutzen oder es an Einheimische zu veräußern; diese Frist
kann mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden.
Unter dem Begriff des „Einheimischen“ fallen alle Einwohner/Bürger, die seit
mindestens 5 Jahren im Gemeindegebiet wohnen, sowie die ehemaligen
Einwohner/Bürger, die in dem jeweiligen Ortsteil gewohnt haben.
1.3
Die Gemeinde übt das Ankaufsrecht nur dann aus, wenn der Grundstückseigentümer an einen nicht Berechtigten verkaufen möchte bzw. nach Ablauf der 7Jahres-Frist. Der Kaufpreis liegt alsdann ebenfalls 30 % unter dem jeweils gültigen
Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand.
Die Verwaltung wird ermächtigt, sich bezüglich der Realisierung einzelner Projekte
der GWS im Kreise Düren zu bedienen, wobei diese verpflichtet ist, die festgelegten
Kriterien der Gemeinde Kreuzau einzuhalten. Hierüber wird in jedem Einzelfalle
entschieden. Die Zustimmung für das Baugebiet im Ortsteil Thum wird hiermit erteilt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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