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Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie; hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile außerhalb der ASB-Gebiete)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie;
hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile außerhalb der ASB-Gebiete) Allgemeine Vorlage (Zukünftige Baulandstrategie;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 620-01 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 7/2002 2. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.06.2002 02.07.2002 16.07.2002 TOP: Zukünftige Baulandstrategie; hier: Festlegung der Kriterien für die Ortsteile außerhalb der ASB-Gebiete I. Sach- und Rechtslage: Die Angelegenheit wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 21.01.2002 und 20.02.2002 ausführlich beraten. In der Sitzung am 20.02.2002 wurden auch bereits konkrete erste Beschlussvorschläge erarbeitet, die Grundlage weiterer Beratungen in gebildeten parteiinternen Arbeitskreisen und in den jeweiligen Fraktionen sein sollten. Die Diskussionsbeiträge wurden in der Niederschrift wie folgt zusammengefasst: - Das zukünftige Modell sollte nicht nur für die Ortsteile Boich und Thum Anwendung finden, sondern auch für alle übrigen Ortsteile, die nicht im GEP als ASB ausgewiesen sind. Hieraus ergeben sich automatisch redaktionelle Änderungen in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages. - In Ziffer 3 des Beschlussvorschlages ist eine Mindestwohndauer (z.B. 5 Jahre) vorzusehen bzw. der Begriff Einwohner (Alter?) näher zu definieren. - In Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist eindeutiger zu regeln, was nach Ablauf der vorgeschlagenen 7 Jahre geschieht. - Das vorgesehene Modell gewährleistet nicht, dass Grundstücke zu sozialverträglichen Preisen veräußert werden. - Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu erweitern, dass eine Regelung gefunden wird, dass die betroffenen und vorteilhabenden Grundstückseigentümer sich auch an den Planungskosten beteiligen. - Das in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages vorgesehene Ankaufsrecht der Gemeinde wird wegen der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau sicherlich noch viele Jahre ein Problem darstellen; von daher sollten Überlegungen angestellt werden, ob nicht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren eingebunden werden kann. Ich habe inzwischen auch Gespräche mit der WEGE, jetzt GWS, geführt. Die Gespräche sind überaus positiv verlaufen, d.h. die GWS ist bereit, zumindest zunächst das Projekt Thum, was aktuell ist, zu den von der Gemeinde vorgegebenen Kriterien zu realisieren. Die Realisierung würde auch die Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung beinhalten. -2Aufgrund der Diskussionsbeiträge in der Sitzung vom 20.02.2002 wurden meinerseits auch weitere konkrete Überlegungen angestellt. Von daher unterbreite ich Ihnen nunmehr folgenden Beschlussvorschlag: (zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf Ziffer III). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, entfällt ein genereller Grunderwerb durch die Gemeinde. Für das aktuelle Baugebiet im Ortsteil Thum werden die Kosten der Bauleitplanung und auch der Erschließung durch die GWS übernommen, so dass hierfür keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. III. Beschlussvorschlag: „1. 2. Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen außerhalb der ASB-Gebiete erfolgt auf folgender Grundlage (Kreuzauer Modell): 1.1 Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird davon abhängig gemacht, das die Grundstückseigentümer der Gemeinde ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht zu einem Kaufpreis von 30 % unter dem Verkehrswert gewähren, das durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert wird. Unter dem Verkehrswert ist der jeweils gültige Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand zu verstehen. 1.2 Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich, innerhalb von 7 Jahren nach Vorliegen der planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Voraussetzungen das Grundstück selber zu nutzen oder es an Einheimische zu veräußern; diese Frist kann mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden. Unter dem Begriff des „Einheimischen“ fallen alle Einwohner/Bürger, die seit mindestens 5 Jahren im Gemeindegebiet wohnen, sowie die ehemaligen Einwohner/Bürger, die in dem jeweiligen Ortsteil gewohnt haben. 1.3 Die Gemeinde übt das Ankaufsrecht nur dann aus, wenn der Grundstückseigentümer an einen nicht Berechtigten verkaufen möchte bzw. nach Ablauf der 7Jahres-Frist. Der Kaufpreis liegt alsdann ebenfalls 30 % unter dem jeweils gültigen Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich bezüglich der Realisierung einzelner Projekte der GWS im Kreise Düren zu bedienen, wobei diese verpflichtet ist, die festgelegten Kriterien der Gemeinde Kreuzau einzuhalten. Hierüber wird in jedem Einzelfalle entschieden. Die Zustimmung für das Baugebiet im Ortsteil Thum wird hiermit erteilt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________