Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 26. März 2002
Vorlagen-Nr.:
42/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.04.2002
14.05.2002
28.05.2002
TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich
"Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19. 03. 2002 dem Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau im Grundsatz zugestimmt. Das neue
Feuerwehrgerätehaus soll auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 12, Parzelle Nr. 68,
gelegen am "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", errichtet werden. Dieser Grundstücksbereich ist im
wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 19 (rechtskräftig seit 16. 06.1990)
erfasst und ist in diesem als private Stellplatzfläche ausgewiesen.
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf diesem Grundstück macht somit eine
Bebauungsplanänderung erforderlich.
Eine Ablichtung des derzeit gültigen Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt.
Ich schlage Ihnen folgende Festsetzungen vor:
-
-
Gebietscharakter: Mischgebiet (MI)
die überbaubaren Flächen umfassen das gesamte Grundstück mit einem Abstand von 3 m
jeweils parallel zu den öffentlichen Straßen (in der beiliegenden Ablichtung gestrichelt
dargestellt)
zweigeschossig
offene Bauweise
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, Dachneigung mindestens 17 °
GRZ 0,6, GFZ 1,2
Ob und inwieweit die Zweigeschossigkeit tatsächlich ausgenutzt wird, bleibt der konkreten
Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses natürlich vorbehalten.
Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen und gleichzeitig die
Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB
(Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Offenlage) durchzuführen.
Die Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist im vorliegenden Falle nicht
erforderlich, da durch die Planänderung keine zusätzlichen Eingriffe verursacht werden und im
Übrigen die gesamte Fläche versiegelt ist. Ein Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ist ebenfalls
nicht erforderlich.
-2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 1.000,00 € belaufen. Da
die Haushaltssatzung noch nicht verabschiedet ist, dürfen gemäß § 81 Abs. 1 Ziffer 1 nur
Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für
die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im vorliegenden Falle ist die
Unabweisbarkeit gegeben.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil
Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB
beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4
BauGB durchzuführen.
Den von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Planinhalten wird
zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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