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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 26. März 2002 Vorlagen-Nr.: 42/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.04.2002 14.05.2002 28.05.2002 TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten"; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19. 03. 2002 dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau im Grundsatz zugestimmt. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 12, Parzelle Nr. 68, gelegen am "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", errichtet werden. Dieser Grundstücksbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 19 (rechtskräftig seit 16. 06.1990) erfasst und ist in diesem als private Stellplatzfläche ausgewiesen. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf diesem Grundstück macht somit eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Eine Ablichtung des derzeit gültigen Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt. Ich schlage Ihnen folgende Festsetzungen vor: - - Gebietscharakter: Mischgebiet (MI) die überbaubaren Flächen umfassen das gesamte Grundstück mit einem Abstand von 3 m jeweils parallel zu den öffentlichen Straßen (in der beiliegenden Ablichtung gestrichelt dargestellt) zweigeschossig offene Bauweise geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, Dachneigung mindestens 17 ° GRZ 0,6, GFZ 1,2 Ob und inwieweit die Zweigeschossigkeit tatsächlich ausgenutzt wird, bleibt der konkreten Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses natürlich vorbehalten. Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB (Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Offenlage) durchzuführen. Die Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist im vorliegenden Falle nicht erforderlich, da durch die Planänderung keine zusätzlichen Eingriffe verursacht werden und im Übrigen die gesamte Fläche versiegelt ist. Ein Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ist ebenfalls nicht erforderlich. -2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 1.000,00 € belaufen. Da die Haushaltssatzung noch nicht verabschiedet ist, dürfen gemäß § 81 Abs. 1 Ziffer 1 nur Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im vorliegenden Falle ist die Unabweisbarkeit gegeben. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen. Den von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Planinhalten wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________