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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße";
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 26. März 2002 Vorlagen-Nr.: 40/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.04.2002 14.05.2002 28.05.2002 TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße"; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26. 09. 2000 die Aufstellung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen. Nach Abschluss des vorgeschalteten Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde nunmehr in Anwendung des § 13 Nr. 2 BauGB den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom 01. 03. bis 25. 03. 2002 gegeben. Gleichzeitig wurden den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Ziffer 3 BauGB gegeben. Innerhalb der Frist sind keine Anregungen eingegangen, so dass ich Ihnen nunmehr empfehle, den Satzungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt. III. Beschlussvorschlag: „Die 2. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- S a t z u n g der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich, 2. Änderung, vom ................................ Aufgrund des § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ............................ die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil WindenLangenbroich, 2. Änderung, beschlossen. §1 Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich, 2. Änderung, werden gemäß der im beigefügten Lageplan (Maßstab 1 : 1000) ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Unter Hinweis auf § 51 a LWG in der zurzeit geltenden Fassung ist das Niederschlagswasser von Grundstücken im Satzungsgebiet zu verrieseln oder zu versickern. §3 Durch die Änderungssatzung wird ein Eingriff im Sinne des § 4 Landschaftsgesetz vorbereitet. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Da die Ausgleichsmaßnahmen nicht innerhalb des Satzungsgebietes durchgeführt werden können, wurde zur Absicherung der Kompensation mit Datum vom 22. 10./5.11.2001 ein öffentlichrechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgeschlossen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist Bestandteil der Satzung. §4 Für den Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich werden gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 4 folgende Festsetzungen getroffen: a) Firsthöhe maximal 8,00 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte b) Gebäude dürfen nur bis zu einer Tiefe von 25 m ab Straßengrenze errichtet werden c) nur Einzelhäuser zulässig §5 -3- Bei der Bebauung der Grundstücke sind folgende Hinweise zu beachten: - Wegen der unmittelbaren Nähe zu ehemaligen Bergwerksfeldern kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Plangebietes widerrechtlicher Abbau stattgefunden hat. Mit bergbaulichen Einwirkungen muss gerechnet werden. Es wird empfohlen, vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen durchzuführen. - Nach Unterlagen des Staatlichen Umweltamtes Aachen befindet sich der Grundwasserstand bei weniger als 3 m unter Flur. Es wird von daher empfohlen, bereits bei der Planung von zum Beispiel tiefgründenden Bauwerken entsprechende bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Abdichtungen) zum Schutz vor hohem Grundwasser zu berücksichtigen. - Es ist nicht auszuschließen, dass im Plangebiet Bodendenkmäler erhalten sind. Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Erdarbeiten auf Bodenfunde zu achten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde Kreuzau als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. §6 Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Winden-Langenbroich, 2. Änderung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den .................. Der Bürgermeister - Walter Ramm - -4- -5-