Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 26. März 2002
Vorlagen-Nr.:
40/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.04.2002
14.05.2002
28.05.2002
TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich,
"Waldstraße";
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26. 09. 2000 die Aufstellung der 2.
Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Winden-Langenbroich gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3
BauGB beschlossen.
Nach Abschluss des vorgeschalteten Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde nunmehr
in Anwendung des § 13 Nr. 2 BauGB den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme in
der Zeit vom 01. 03. bis 25. 03. 2002 gegeben. Gleichzeitig wurden den Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Ziffer 3 BauGB gegeben.
Innerhalb der Frist sind keine Anregungen eingegangen, so dass ich Ihnen nunmehr empfehle,
den Satzungsbeschluss zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 2. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Winden-Langenbroich wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34
Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
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________
-2-
S a t z u n g
der Gemeinde Kreuzau
über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Winden-Langenbroich, 2. Änderung,
vom ................................
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in der zurzeit
geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
............................ die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil WindenLangenbroich, 2. Änderung, beschlossen.
§1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Winden-Langenbroich, 2.
Änderung, werden gemäß der im beigefügten Lageplan (Maßstab 1 : 1000) ersichtlichen
Darstellung festgelegt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Unter Hinweis auf § 51 a LWG in der zurzeit geltenden Fassung ist das Niederschlagswasser von
Grundstücken im Satzungsgebiet zu verrieseln oder zu versickern.
§3
Durch die Änderungssatzung wird ein Eingriff im Sinne des § 4 Landschaftsgesetz vorbereitet.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Da die Ausgleichsmaßnahmen nicht innerhalb des Satzungsgebietes durchgeführt werden
können, wurde zur Absicherung der Kompensation mit Datum vom 22. 10./5.11.2001 ein öffentlichrechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Düren abgeschlossen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist Bestandteil der Satzung.
§4
Für den Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Winden-Langenbroich werden gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 4 folgende Festsetzungen
getroffen:
a)
Firsthöhe maximal 8,00 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte
b)
Gebäude dürfen nur bis zu einer Tiefe von 25 m ab Straßengrenze errichtet werden
c)
nur Einzelhäuser zulässig
§5
-3-
Bei der Bebauung der Grundstücke sind folgende Hinweise zu beachten:
-
Wegen der unmittelbaren Nähe zu ehemaligen Bergwerksfeldern kann nicht ausgeschlossen
werden, dass im Bereich des Plangebietes widerrechtlicher Abbau stattgefunden hat. Mit
bergbaulichen Einwirkungen muss gerechnet werden. Es wird empfohlen, vor Baubeginn
Baugrunduntersuchungen durchzuführen.
-
Nach Unterlagen des Staatlichen Umweltamtes Aachen befindet sich der Grundwasserstand
bei weniger als 3 m unter Flur. Es wird von daher empfohlen, bereits bei der Planung von zum
Beispiel tiefgründenden Bauwerken entsprechende bauliche Maßnahmen (zum Beispiel
Abdichtungen) zum Schutz vor hohem Grundwasser zu berücksichtigen.
-
Es ist nicht auszuschließen, dass im Plangebiet Bodendenkmäler erhalten sind. Gemäß §§ 15
und 16 DSchG ist bei Erdarbeiten auf Bodenfunde zu achten. Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde Kreuzau als Untere Denkmalbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
§6
Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Winden-Langenbroich, 2. Änderung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den ..................
Der Bürgermeister
- Walter Ramm -
-4-
-5-