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Beschlussvorlage (Jugendarbeit in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Jugendarbeit in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Jugendarbeit in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Jugendarbeit in der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-318/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 15 65 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Jugend und Soziales Bemerkungen: 29.04.2004 Betreff: Jugendarbeit in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Erläuterungen: Mobile Jugendarbeit – Runder Tisch Am 10.12.2003 fand eine weitere Besprechung des „Runden Tisches“ - mit einem erweiterten Teilnehmerkreis - statt, bei dem Frau Mamier insbesondere Gelegenheit hatte, sich den vor Ort-Tätigen - insbesondere auch den Ortsvorstehern - persönlich vorzustellen und ihre Ziele darzulegen. Die Niederschrift wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie den seitens der Fraktionen als Vertreter benannten Ausschussmitgliedern zugesandt; sie ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf diese vollinhaltlich verwiesen. Anpassung des Vertrages „Jugendzentren des Caritasverbandes für den Erftkreis e.V.“ Im Rahmen der Einrichtung und Besetzung der Stelle für die mobile Jugendarbeit in der Stadt Bedburg - die Verwaltung berichtete hierüber ausführlich in zahlreichen Sitzungen des Ausschusses für Jugend und Soziales - wurde mit dem Caritasverband für den Erftkreis und der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrordus eine „Zusammenlegung“ der gesamten Jugendarbeit zur Verbesserung und Flexibilisierung der Aufgabenerfüllung erörtert; Stichwort: „Keine trägerschaftsbezogene, sondern eine gesamtstädtische Jugendarbeit.“ Einer derartigen „großen“ Lösung stimmte jedoch die katholische Kirchengemeinde zum jetzigen Zeitpunkt - noch - nicht zu; insofern wurde verwaltungsseitig zunächst als Interimslösung eine einheitliche Vertragsgestaltung für die in der Trägerschaft des Caritasverbandes für den Erftkreis geführten Jugendzentren angestrebt. Ausschlaggebend für die Vertragsänderung war hierbei insbesondere, dass die Jugendarbeit nicht mehr in straffen Regelungen an bestimmte Ortsteile und die dortigen Jugendzentren gebunden sein sollte; vielmehr sollte - nach Möglichkeit trägerunabhängig - kurzfristig auf die örtlichen Entwicklungen sowohl finanziell als auch personell reagiert werden können. Angemerkt wird, dass die Vertragsanpassung grundsätzlich kostenneutral erfolgt; Ausnahme bildet die Einbindung der mobilen Jugendarbeit (rd. 45 T€), für die es bislang keine vertragliche Regelung gegeben hat und eine - bereits seit längerer Zeit unabdingbare - Anpassung der Kosten für notwendige Honorarkräfte (rd. 3 T€). Das Sachkostenbudget wurde anhand der Planungen und Ergebnisse der Vorjahre pauschaliert. Wenngleich diese Vertragsanpassung kostenneutral verläuft, ermöglicht diese dem Caritasverband für den Erftkreis „Ansparungen“ für Investitionen zu tätigen, ohne dass hierzu regelmäßig neuerliche Verhandlungen mit der Stadt Bedburg notwendig werden; auch dient dies einer besseren Planbarkeit künftiger finanzieller Verpflichtungen für die Stadt. Übermittagsbetreuung von Schulkindern Im Jugendzentrum CAPO wird seit dem Schuljahr 1996/97 eine erfolgreiche und seitens der Verwaltung begrüßte Übermittagsbetreuung von Schulkindern durchgeführt, welche nach Aussagen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Hartlieb, insbesondere Kindern aus „sozialschwachen, instabilen Familienverhältnissen“ zugute kommt; so wird STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 diesen Kindern eine regelmäßige Mittagsverpflegung, kompetente Hausaufgabenbetreuung und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung angeboten. Nach Auskunft der Projektleiter hat sich das soziale Verhalten der Teilnehmer spürbar verbessert; auch konnten die schulischen Leistungen - nachweislich - gesteigert werden. Da erstmalig in 2004 keine Landesmittel für derartige Projekte mehr fließen, wurde im Rahmen der Beratungen des Kreishaushaltes seitens der Vertreter der Gemeinde Elsdorf angeregt - separate Jugendamtsumlage; Stadt Bedburg 54,9 % - Gemeinde Elsdorf 45,1 % -, die seitens der Kreisverwaltung eingestellten Mittel in Höhe von rd. 35 T€ in Gänze aus dem Haushalt zu nehmen. Diesem „Begehren“ ist der entsprechende Ausschuss des Rhein-Erft-Kreises bzw. der Kreistag gefolgt. Auf die entsprechenden Ausschusssitzungen des Rhein-Erft-Kreises wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Im Ergebnis müsste somit das o. a. Projekt in bzw. ab diesem Jahr eingestellt werden; eine Bezuschussung aus der separaten Jugendamtsumlage jedenfalls erfolgt nicht mehr. In Anbetracht der Tatsache, dass jedoch gerade unterstützende Hilfen an dem genannten Personenkreis nicht unerhebliche Folgekosten, wie bei der Umsetzung der Hartzgesetze und der damit verbundenen Leistungsgewährung an Langzeit- und vor allem junge Arbeitslose aufgezeigt, vermeiden, ist die Verwaltung bestrebt, dieses Angebot für Bedburg aufrecht zu erhalten. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang auch, dass eine Einstellung den im Vorjahr aus dem politischen Raum eingeschlagenen Weg - mobile Jugendarbeit/ Schulsozialarbeit - in Gänze konterkarieren würde. Entsprechende Mittel - ausweislich der Rechnungslegung des Rhein-Erft-Kreises betragen diese für die Stadt Bedburg, da hier nur eine Maßnahme im Jugendzentrum Capo durchgeführt wird rd. 13 T€ - sind, da die Anpassung der Jugendamtsumlage bei der Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Bedburg noch nicht berücksichtigt werden konnte, bei Haushaltstelle 1.9000.8320 vorhanden. Damit die aus o. g. Gründen äußerst sinnvolle Maßnahme - dauerhaft - im Jugendzentrum Capo durchgeführt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung diesbezüglich eine Vertragsanpassung mit der Katholischen Kirchengemeinde vorzunehmen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter