Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
30/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
05.03.2002
19.03.2002
TOP: Übertragung weiterer Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf die
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Ratssitzung vom 17.12.01 war zuletzt der Beschluss gefasst worden, die Anteile der
Aachener Gesellschafter an der Freizeitbad-Kreuzau-GmbH mit insgesamt 71,2 % zu
übernehmen.
Nunmehr liegt ein Schreiben der GmbH vom 18.02.02 vor, in dem auch die Anteile der
Gesellschafter Mund, Nießen und Schäfer mit insgesamt 28,8 % der Gemeinde zum Kauf
angeboten werden. Die Höhe der zu übernehmenden Anteile beläuft sich auf 3.600 €.
Damit würde die Gemeinde nunmehr alleinige Gesellschafterin der Freizeitbad-Kreuzau- GmbH
sein.
Im Hinblick auf die Bemühungen der Gemeinde, den Bestand des Bades einschließlich der
notwendigen Investitionen langfristig zu sichern und hierfür die Unterstützung des Kreises Düren
einzufordern, erscheint die Übernahme der Anteile richtig und sinnvoll.
Der endgültige Beschluss der Gesellschafterversammlung in dieser Angelegenheit wird
voraussichtlich kurz vor der Ratssitzung am 19.03.02 erfolgen.
Unter diesem Vorbehalt schlage ich Ihnen vor, dem Antrag auf Übernahme der
Gesellschaftsanteile zu entsprechen. Dabei sollen die mit Beschluss vom 17.12.01 festgelegten
Vertragskonditionen auch für die jetzige Anteilsübernahme (unter Berücksichtigung des letzten
Absatzes der Freizeitbad-GmbH) gelten.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht zum geplanten Erwerb ist beantragt, liegt jedoch noch
nicht vor.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel von 3.600 € müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
-2III. Beschlussvorschlag:
„Dem Erwerb der restlichen Anteile von 28,8 % an der Freizeitbad-GmbH Kreuzau wird –
vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren-zugestimmt.
Die Stammeinlage ist zu 50 % einzuzahlen. Die Verwaltung wird beauftragt, unter den
auch für die bisherige Übernahme geltenden Bedingungen die notarielle Abwicklung zu
veranlassen. “
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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