Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-128/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.12.2004
Betreff:
Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die grundsätzliche Fällung der Bäume in der Grünanlage entlang des
Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit Ausnahme der Flächen hinter den
Grundstücken der Eigentümer „Am Mühlenkreuz 21 und 55“.
Anschließend sollen die Flächen allen angrenzenden Eigentümern zum Erwerb und
alternativ zur Patenschaft angeboten werden.
Beim Erwerb bzw. bei der Übergabe der Patenschaften sind entsprechende Auflagen
bezüglich der Auswahl der Gehölze (Pflanzliste) und der Gestaltung vorzusehen.
Sofern keine Rückäußerung eines Angrenzers erfolgt, oder der Erwerb bzw. eine
Patenschaft abgelehnt wird, soll die vorhandene Anlagegestaltung durch eine künftig
weniger pflegeintensivere Bepflanzung ersetzt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.09.2004 und 16.11.2004 beantragten die SPD-Fraktion Bedburg sowie der
Großteil der Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit einer Unterschriftenliste (siehe Anlagen)
die Beratung über den derzeitigen Baumbewuchs in der Grünanlage entlang des Fußweges hinter
der Straße „Am Mühlenkreuz“. Diesbezüglich gingen weitere diverse persönliche und tel. Anfragen
von den Anwohnern bei der Verwaltung ein.
Die Anwohner sehen eine übermäßig starke Verschattung ihrer Gärten, welche durch Überhang
und zu hoher Baumkronen direkt an der Grenze ihrer Grundstücke verursacht werden. Weiterhin
seien diese für ihre Sat-Empfangsanlagen eine Beeinträchtigung in der Empfangsqualität. Ebenso
sei der starke Laubfall im Herbst ein Grund für die Verstopfung von Regen- und
Entwässerungsrinnen.
Dieser Punkt wurde am 23.11.2004 von der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung zur erneuten und intensiveren Betrachtung abgesetzt.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschloss in dieser Sitzung weiterhin, die
Bildung eines Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege zur Entscheidung von
Einzelfällen vor Ort. Besetzt war der Arbeitskreis mit 5 Vertretern aus unterschiedlichen Fraktionen
des Rates der Stadt Bedburg und des NABU des Rhein-Erft-Kreises, sowie Mitarbeitern der
Verwaltung.
Dieser Arbeitskreis führte am 03.12.2004 u.a. eine Ortsbesichtigung an der in Rede stehenden
Grünanlage durch und sprach vor Ort auch mit Anwohnern. Hinsichtlich der Beseitgiung von
Hecken und Bäumen wäre gem. § 64 Landschaftsgesetz eine Verweisung an den zuständigen
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung die Umsetzung bis zum 01.03.2005 nicht mehr
praktikabel. Aus diesem Grunde beschloss der Arbeitskreis die Behandlung als
Tagesordnungspunkt im Rat der Stadt Bedburg und empfahl folgende Entscheidung:
Da die überwiegenden Baumarten dieser Grünanlage einen stärkeren Kronenrückschnitt nicht
vertragen, ist deshalb vorgesehen, grundsätztlich alle Bäume dieser Anlage zu fällen.
Die Ausnahme bilden hier die Flächen hinter den Grundstücken der Eigentümer
• Schmitz-Kämmerling, Am Mühlenkreuz 21
• Krippl, Am Mühlenkreuz 55
weil sich diese Angrenzer bei einer persönlichen Befragung durch städtische Bedienstete vor Ort
für den Erhalt aller Bäume äußerten.
Anschließend sollen die Flächen allen angrenzenden Eigentümern zum Erwerb oder alternativ zur
Patenschaft angeboten werden.
Beim Erwerb bzw. bei der Übergabe der Patenschaften sind entsprechende Auflagen bezüglich
der Auswahl der Gehölze (Pflanzliste) und der Gestaltung vorzusehen. In Abstimmung mit den
Erwerbern bzw. Paten können vereinzelte Bäume erhalten bleiben.
Es ist vorgesehen, die angrenzenden Eigentümer hierüber schriftlich zu benachrichtigen und ihnen
damit die Gelegenheit zur Rückäußerung zu geben. Sofern keine Rückäußerung erfolgt, oder der
Erwerb bzw. eine Patenschaft abgelehnt wird, soll eine niedrige heckenartige Bepflanzung durch
die Stadt Bedburg erfolgen.
50181 Bedburg, den 06.12.2004
----------------------------------Schreier
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister