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Beschlussvorlage (Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz) Beschlussvorlage (Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-128/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 14.12.2004 Betreff: Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“ Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die grundsätzliche Fällung der Bäume in der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit Ausnahme der Flächen hinter den Grundstücken der Eigentümer „Am Mühlenkreuz 21 und 55“. Anschließend sollen die Flächen allen angrenzenden Eigentümern zum Erwerb und alternativ zur Patenschaft angeboten werden. Beim Erwerb bzw. bei der Übergabe der Patenschaften sind entsprechende Auflagen bezüglich der Auswahl der Gehölze (Pflanzliste) und der Gestaltung vorzusehen. Sofern keine Rückäußerung eines Angrenzers erfolgt, oder der Erwerb bzw. eine Patenschaft abgelehnt wird, soll die vorhandene Anlagegestaltung durch eine künftig weniger pflegeintensivere Bepflanzung ersetzt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 16.09.2004 und 16.11.2004 beantragten die SPD-Fraktion Bedburg sowie der Großteil der Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit einer Unterschriftenliste (siehe Anlagen) die Beratung über den derzeitigen Baumbewuchs in der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“. Diesbezüglich gingen weitere diverse persönliche und tel. Anfragen von den Anwohnern bei der Verwaltung ein. Die Anwohner sehen eine übermäßig starke Verschattung ihrer Gärten, welche durch Überhang und zu hoher Baumkronen direkt an der Grenze ihrer Grundstücke verursacht werden. Weiterhin seien diese für ihre Sat-Empfangsanlagen eine Beeinträchtigung in der Empfangsqualität. Ebenso sei der starke Laubfall im Herbst ein Grund für die Verstopfung von Regen- und Entwässerungsrinnen. Dieser Punkt wurde am 23.11.2004 von der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung zur erneuten und intensiveren Betrachtung abgesetzt. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschloss in dieser Sitzung weiterhin, die Bildung eines Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege zur Entscheidung von Einzelfällen vor Ort. Besetzt war der Arbeitskreis mit 5 Vertretern aus unterschiedlichen Fraktionen des Rates der Stadt Bedburg und des NABU des Rhein-Erft-Kreises, sowie Mitarbeitern der Verwaltung. Dieser Arbeitskreis führte am 03.12.2004 u.a. eine Ortsbesichtigung an der in Rede stehenden Grünanlage durch und sprach vor Ort auch mit Anwohnern. Hinsichtlich der Beseitgiung von Hecken und Bäumen wäre gem. § 64 Landschaftsgesetz eine Verweisung an den zuständigen Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung die Umsetzung bis zum 01.03.2005 nicht mehr praktikabel. Aus diesem Grunde beschloss der Arbeitskreis die Behandlung als Tagesordnungspunkt im Rat der Stadt Bedburg und empfahl folgende Entscheidung: Da die überwiegenden Baumarten dieser Grünanlage einen stärkeren Kronenrückschnitt nicht vertragen, ist deshalb vorgesehen, grundsätztlich alle Bäume dieser Anlage zu fällen. Die Ausnahme bilden hier die Flächen hinter den Grundstücken der Eigentümer • Schmitz-Kämmerling, Am Mühlenkreuz 21 • Krippl, Am Mühlenkreuz 55 weil sich diese Angrenzer bei einer persönlichen Befragung durch städtische Bedienstete vor Ort für den Erhalt aller Bäume äußerten. Anschließend sollen die Flächen allen angrenzenden Eigentümern zum Erwerb oder alternativ zur Patenschaft angeboten werden. Beim Erwerb bzw. bei der Übergabe der Patenschaften sind entsprechende Auflagen bezüglich der Auswahl der Gehölze (Pflanzliste) und der Gestaltung vorzusehen. In Abstimmung mit den Erwerbern bzw. Paten können vereinzelte Bäume erhalten bleiben. Es ist vorgesehen, die angrenzenden Eigentümer hierüber schriftlich zu benachrichtigen und ihnen damit die Gelegenheit zur Rückäußerung zu geben. Sofern keine Rückäußerung erfolgt, oder der Erwerb bzw. eine Patenschaft abgelehnt wird, soll eine niedrige heckenartige Bepflanzung durch die Stadt Bedburg erfolgen. 50181 Bedburg, den 06.12.2004 ----------------------------------Schreier ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister