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Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 31 und 35 im Stadtgebiet Zülpich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 31 und 35 im Stadtgebiet Zülpich) Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 31 und 35 im Stadtgebiet Zülpich)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 270/2006 26.10.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Abstufung der Kreisstraßen 31 und 35 im Stadtgebiet Zülpich Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Die Mittel werden über die Veränderungliste zum Doppelhaushalt 2007 und 2008 bereitgestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Abstufungsverfahren zu den Kreisstraßen 31 und 35 im Stadtgebiet Zülpich zu. Seite - 2 Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Zülpich die Abstufungen der K 31 und K 35 verbunden. Der Rat der Stadt Zülpich stimmte der Abstufung der beiden Kreisstraßen unter der Vorraussetzung zu, dass die Straßen in einen der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand versetzt werden. Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung der Kreisstraßen 31 und 35 mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Stadt Zülpich stattgefunden. An den Straßen sind abschnittsweise noch folgende Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen: K 31, von Sinzenich über Löwenich bis zur B 56 (Netzknoten 5305039 bis 5306016) • von Sinzenich bis Anfang OD Lövenich: Risssanierung • ab OD Lövenich bis Urbanusstraße: Rissanierung, Ausbesserung Schlaglöcher • ab Urbanusstraße bis Ende OD: Deckensanierung (Abfräsen u. Aufbringen neuer Decke) • ab Ende OD Lövenich bis B 56: Rissanierung Für die Instandsetzungsarbeiten entstehen Schätzkosten von Brutto 37.000,- €. K 35, von Ülpenich nach Enzen (Netzknoten 5306017 bis 5306024) • OD Ülpenich Rissanierung Für die Instandsetzungsarbeiten entstehen Schätzkosten von Brutto 5.000,- €. Da die Maßnahmen aus Witterungsgründen erst im Sommer 2007 durchgeführt werden können, wird eine Umstufung zum 01.01.2008 angestrebt. Hierzu sind im Haushalt 2007 Mittel in Höhe von 42.000,- € bereitzustellen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Umstufungskonzept zu den o.g. Straßenabschnitten zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel über die Veränderungsliste im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung zu stellen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)