Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/F 2, 9. Änd.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05. Februar 2002
- Öffentlicher Teil -
Vorlagen-Nr.:
21/2002
Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.02.2002
05.03.2002
19.03.2002
TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil
Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“;
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11. 2001 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt,
dass wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02. 01. 2002 bis 04. 02. 2002.
Während der Offenlage sind keine Anregungen vorgetragen worden.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 9. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2,
Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“ wird als Satzung
gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage:
Übersichtsplan
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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