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Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke "Andreasstraße/Marienstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke "Andreasstraße/Marienstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/F 2, 9. Änd. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05. Februar 2002 - Öffentlicher Teil - Vorlagen-Nr.: 21/2002 Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.02.2002 05.03.2002 19.03.2002 TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11. 2001 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt, dass wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02. 01. 2002 bis 04. 02. 2002. Während der Offenlage sind keine Anregungen vorgetragen worden. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 9. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“ wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage: Übersichtsplan IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________