Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/621-01
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
17/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf und weitere Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19. 03. 2002 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„Dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau wird im Grundsatz zugestimmt. Die
Anzahl der Stellplätze soll mit der Feuerwehr abgestimmt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Baukosten für ein Gebäude mit 3, 4 oder 5 Stellplätzen zu
ermitteln. Außerdem ist zu prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde selbst, durch die Firma
Autenrieb oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren am günstigsten ist.“
Auf der Grundlage dieses Beschlusses und dem Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes vom 28. 05.
2002 wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau geführt.
Hierbei wurde die Zahl der Stellplätze und selbstverständlich auch der sonstigen Räumlichkeiten
diskutiert. In diesem Zusammenhang hat die Feuerwehr nochmals die Notwendigkeit begründet,
den Neubau für 5 Stellplätze (3 Stück a‘ 12,50 m Tiefe und 2 Stück a‘ 8,00 m Tiefe) zu
konzipieren. Die Notwendigkeit wurde durch die Wehrleitung nochmals mit Schriftsatz vom 31. 07.
2002 begründet. Das Schreiben ist in Ablichtung dieser Vorlage beigefügt.
Für den derzeit vorhandenen Fahrzeugpark wären folgende Stellplatzlängen erforderlich:
Fahrzeugtyp
Stellplatzlänge nach DIN
1. Löschfahrzeug (LF 16)
12,50 m
2. Rüstwagen (RW)
10,00 m
3. Mannschaftstransportwagen (MTW)
8,00 m
Entsprechend den Vorgaben aus dem Brandschutzbedarfsplan stellt sich der Fuhrpark/der
Stellplatzbedarf wie folgt dar:
-2-
Fahrzeugtyp
Stellplatzlänge nach DIN
1. vorhandener MTW
8,00 m
2. geplanter Einsatzleitwagen (ELW)
8,00 m
3. vorhandener RW
10,00 m
4. neues LF 8
10,00 m
5. neues TLF 16
12,50 m
Der inzwischen vorliegende Entwurf sieht folgende Stellplatzlängen vor:
3 Stellplätze
2 Stellplätze
a‘
a‘
12,50 m,
8,00 m.
Hieraus wollen Sie ersehen, dass 2 Stellplätze größer geplant sind, als der aktuelle Bedarf es
erfordert. Im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Planung halte ich es jedoch für vertretbar bzw.
für sinnvoll, die größeren Fahrzeughallen einheitlich auf 12,50 m vorzusehen.
Der weitere Raumbedarf ergibt sich aus den DIN-Vorschriften, der Mannschaftsstärke und dem
Wunsch, innerhalb des Gebäudes eine Kleiderkammer sowie einen Ölbindemittelraum zu
integrieren, der für alle Löschgruppen zugänglich ist.
Die jeweiligen Raummaße wurden auf das Notwendigste beschränkt. Eine Arbeitsgrube innerhalb
der Stellplatzräume ist nicht erforderlich. Ebenso kann auf einen separaten Waschplatz verzichtet
werden, da dieser zentral am Feuerwehrgerätehaus in Winden vorhanden ist.
Das erforderliche Gesamtraumkonzept hat bei der Umsetzung der Planung dazu geführt, dass es
sinnvoll ist, aufgrund der vorgegebenen Hallenhöhen die Nebenräume in 2 Geschossen
unterzubringen. Hierdurch ergibt sich zwangsläufig eine geringere Grundfläche. Aufgrund des
Grundstückszuschnittes am geplanten Standort ist es theoretisch möglich, in ferner Zukunft noch 2
weitere Hallen anzubauen.
Das Büro Teichert und Küntzler hat aufgrund dieser Vorgaben inzwischen einen Entwurf
erarbeitet, der die Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr gefunden hat.
Verkleinerte Ablichtungen der Planunterlagen sind zu Ihrer Information beigefügt. Ebenfalls
beigefügt sind die Kubatur und gegliederte Nutzflächenberechnung. Zur Vermeidung von
Wiederholungen verweise ich hinsichtlich der einzelnen Maße und Größe auf diese Anlagen.
Außerdem liegt selbstverständlich die Kostenberechnung nach DIN 276 vor. Nach dieser
Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund
922.000 €
und gliedern sich wie folgt.
Kostengruppe 3
Kostengruppe 4
Kostengruppe 5
Kostengruppe 7
Bauwerk - Baukonstruktion
Bauwerk - Technische Anlagen
Außenanlagen
Baunebenkosten
582.471 €
146.529 €
83.835 €
109.350 €
G e s a m t k o s t e n:
gerundet:
922.185 €
922.000 €
-3Die Kostenberechnung basiert auf Gebäuden vergleichbarer Größenordnung. Einsparungen sind
sicherlich am geplanten Standort bei den Außenanlagen zu erwarten.
Der Ratsbeschluss vom 19. 03. beinhaltet, wie oben erwähnt, ebenfalls den Auftrag an die
Verwaltung, auch die Baukosten für ein Gebäude mit 3 oder 4 Stellplätzen zu ermitteln. Ich habe
hierauf bisher aus folgenden Gründen verzichtet:
-
Abs. 1 des Beschlusses besagt, dass die Anzahl der Stellplätze mit der Feuerwehr abgestimmt
werden soll. Dies ist geschehen und führt zu 5 Stellplätzen.
-
Eine Reduzierung der Stellplätze auf 3 oder 4 erfordert zwangsläufig eine völlige
Neukonzeption der sonstigen Räume; dies führt zwangsläufig zu weiteren nicht unerheblichen
Planungskosten (nach § 20 HOAI sind für die umfassendste Vor- und Entwurfsplanung die
vollen vom Hundertsätze, außerdem für jede andere Vor- und Entwurfsplanung die Hälfte
dieser vom Hundertsätze zu berechnen.)
Sicherlich entstehen bei Reduzierung des Bauvolumens geringere Baukosten. Diese entsprechend
dem Kubikmeter umbauten Raum jedoch in Relation zu setzen, kann nicht zu einem verlässlichen
Ergebnis führen.
Unter Abwägung aller Belange und der aufgezeigten Notwendigkeiten für 5 Stellplätze bin ich der
Auffassung, dass man diese Kosten einsparen sollte.
Bezüglich der Finanzierung verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer II.
Im Übrigen schlage ich Ihnen vor, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Beratung zur Änderung des Bebauungsplanes E 19 ist
darüber hinaus zu entscheiden, ob bezüglich des genauen Standortes des Gebäudes dem
Wunsch der unmittelbar angrenzenden Anlieger entsprochen wird.
Eine Beschlussfassung hierzu sollte unter dem entsprechenden TOP erfolgen (und hat auf die
Grundsatzentscheidung zum vorliegenden Entwurf keine Auswirkungen).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt sind bisher Kosten in Höhe von 500.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen
100.000 € auf das Haushaltsjahr 2002 sowie weitere 400.000 € als Verpflichtungsermächtigung für
das Haushaltsjahr 2003. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, werden sich die Gesamtkosten
jedoch auf voraussichtlich 920.000 € belaufen.
Wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit werden im Jahre 2002 mit Sicherheit keine Ausgaben
mehr in Höhe von 100.000 € entstehen. Sofern das Verfahren zügig vorangetrieben wird,
entstehen maximal Kosten in Höhe von 50.000 €, sodass im Jahre 2003 insgesamt 870.000 €
bereitgestellt werden müssten.
Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, werde ich alsdann prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde
selbst, durch die Firma Autenrieb oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises
Düren am günstigsten ist.
Um hier konkret verhandeln zu können, bedarf es jedoch eines abgestimmten und endgültig
beschlossenen Plankonzeptes.
-4-
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden Entwurf zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in
Kreuzau wird zugestimmt.
2.
Auf der Grundlage dieses Entwurfes kann das Baugenehmigungsverfahren
eingeleitet werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes zu
prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde selbst, durch die Firma Autenrieb
oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren am
günstigsten ist.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz - Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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