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Allgemeine Vorlage (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf und weitere Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/621-01 Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 17/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19. 03. 2002 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau wird im Grundsatz zugestimmt. Die Anzahl der Stellplätze soll mit der Feuerwehr abgestimmt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baukosten für ein Gebäude mit 3, 4 oder 5 Stellplätzen zu ermitteln. Außerdem ist zu prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde selbst, durch die Firma Autenrieb oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren am günstigsten ist.“ Auf der Grundlage dieses Beschlusses und dem Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes vom 28. 05. 2002 wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau geführt. Hierbei wurde die Zahl der Stellplätze und selbstverständlich auch der sonstigen Räumlichkeiten diskutiert. In diesem Zusammenhang hat die Feuerwehr nochmals die Notwendigkeit begründet, den Neubau für 5 Stellplätze (3 Stück a‘ 12,50 m Tiefe und 2 Stück a‘ 8,00 m Tiefe) zu konzipieren. Die Notwendigkeit wurde durch die Wehrleitung nochmals mit Schriftsatz vom 31. 07. 2002 begründet. Das Schreiben ist in Ablichtung dieser Vorlage beigefügt. Für den derzeit vorhandenen Fahrzeugpark wären folgende Stellplatzlängen erforderlich: Fahrzeugtyp Stellplatzlänge nach DIN 1. Löschfahrzeug (LF 16) 12,50 m 2. Rüstwagen (RW) 10,00 m 3. Mannschaftstransportwagen (MTW) 8,00 m Entsprechend den Vorgaben aus dem Brandschutzbedarfsplan stellt sich der Fuhrpark/der Stellplatzbedarf wie folgt dar: -2- Fahrzeugtyp Stellplatzlänge nach DIN 1. vorhandener MTW 8,00 m 2. geplanter Einsatzleitwagen (ELW) 8,00 m 3. vorhandener RW 10,00 m 4. neues LF 8 10,00 m 5. neues TLF 16 12,50 m Der inzwischen vorliegende Entwurf sieht folgende Stellplatzlängen vor: 3 Stellplätze 2 Stellplätze a‘ a‘ 12,50 m, 8,00 m. Hieraus wollen Sie ersehen, dass 2 Stellplätze größer geplant sind, als der aktuelle Bedarf es erfordert. Im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Planung halte ich es jedoch für vertretbar bzw. für sinnvoll, die größeren Fahrzeughallen einheitlich auf 12,50 m vorzusehen. Der weitere Raumbedarf ergibt sich aus den DIN-Vorschriften, der Mannschaftsstärke und dem Wunsch, innerhalb des Gebäudes eine Kleiderkammer sowie einen Ölbindemittelraum zu integrieren, der für alle Löschgruppen zugänglich ist. Die jeweiligen Raummaße wurden auf das Notwendigste beschränkt. Eine Arbeitsgrube innerhalb der Stellplatzräume ist nicht erforderlich. Ebenso kann auf einen separaten Waschplatz verzichtet werden, da dieser zentral am Feuerwehrgerätehaus in Winden vorhanden ist. Das erforderliche Gesamtraumkonzept hat bei der Umsetzung der Planung dazu geführt, dass es sinnvoll ist, aufgrund der vorgegebenen Hallenhöhen die Nebenräume in 2 Geschossen unterzubringen. Hierdurch ergibt sich zwangsläufig eine geringere Grundfläche. Aufgrund des Grundstückszuschnittes am geplanten Standort ist es theoretisch möglich, in ferner Zukunft noch 2 weitere Hallen anzubauen. Das Büro Teichert und Küntzler hat aufgrund dieser Vorgaben inzwischen einen Entwurf erarbeitet, der die Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr gefunden hat. Verkleinerte Ablichtungen der Planunterlagen sind zu Ihrer Information beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die Kubatur und gegliederte Nutzflächenberechnung. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich hinsichtlich der einzelnen Maße und Größe auf diese Anlagen. Außerdem liegt selbstverständlich die Kostenberechnung nach DIN 276 vor. Nach dieser Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 922.000 € und gliedern sich wie folgt. Kostengruppe 3 Kostengruppe 4 Kostengruppe 5 Kostengruppe 7 Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen Außenanlagen Baunebenkosten 582.471 € 146.529 € 83.835 € 109.350 € G e s a m t k o s t e n: gerundet: 922.185 € 922.000 € -3Die Kostenberechnung basiert auf Gebäuden vergleichbarer Größenordnung. Einsparungen sind sicherlich am geplanten Standort bei den Außenanlagen zu erwarten. Der Ratsbeschluss vom 19. 03. beinhaltet, wie oben erwähnt, ebenfalls den Auftrag an die Verwaltung, auch die Baukosten für ein Gebäude mit 3 oder 4 Stellplätzen zu ermitteln. Ich habe hierauf bisher aus folgenden Gründen verzichtet: - Abs. 1 des Beschlusses besagt, dass die Anzahl der Stellplätze mit der Feuerwehr abgestimmt werden soll. Dies ist geschehen und führt zu 5 Stellplätzen. - Eine Reduzierung der Stellplätze auf 3 oder 4 erfordert zwangsläufig eine völlige Neukonzeption der sonstigen Räume; dies führt zwangsläufig zu weiteren nicht unerheblichen Planungskosten (nach § 20 HOAI sind für die umfassendste Vor- und Entwurfsplanung die vollen vom Hundertsätze, außerdem für jede andere Vor- und Entwurfsplanung die Hälfte dieser vom Hundertsätze zu berechnen.) Sicherlich entstehen bei Reduzierung des Bauvolumens geringere Baukosten. Diese entsprechend dem Kubikmeter umbauten Raum jedoch in Relation zu setzen, kann nicht zu einem verlässlichen Ergebnis führen. Unter Abwägung aller Belange und der aufgezeigten Notwendigkeiten für 5 Stellplätze bin ich der Auffassung, dass man diese Kosten einsparen sollte. Bezüglich der Finanzierung verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer II. Im Übrigen schlage ich Ihnen vor, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Beratung zur Änderung des Bebauungsplanes E 19 ist darüber hinaus zu entscheiden, ob bezüglich des genauen Standortes des Gebäudes dem Wunsch der unmittelbar angrenzenden Anlieger entsprochen wird. Eine Beschlussfassung hierzu sollte unter dem entsprechenden TOP erfolgen (und hat auf die Grundsatzentscheidung zum vorliegenden Entwurf keine Auswirkungen). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt sind bisher Kosten in Höhe von 500.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen 100.000 € auf das Haushaltsjahr 2002 sowie weitere 400.000 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2003. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, werden sich die Gesamtkosten jedoch auf voraussichtlich 920.000 € belaufen. Wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit werden im Jahre 2002 mit Sicherheit keine Ausgaben mehr in Höhe von 100.000 € entstehen. Sofern das Verfahren zügig vorangetrieben wird, entstehen maximal Kosten in Höhe von 50.000 €, sodass im Jahre 2003 insgesamt 870.000 € bereitgestellt werden müssten. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, werde ich alsdann prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde selbst, durch die Firma Autenrieb oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren am günstigsten ist. Um hier konkret verhandeln zu können, bedarf es jedoch eines abgestimmten und endgültig beschlossenen Plankonzeptes. -4- III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Entwurf zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau wird zugestimmt. 2. Auf der Grundlage dieses Entwurfes kann das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes zu prüfen, ob der Bau durch die Gemeinde selbst, durch die Firma Autenrieb oder über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Düren am günstigsten ist.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________