Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
22.04.16, 10:39
Aktualisiert
22.04.16, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.:
Jülich, 21.04.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 160/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
27.04.2016
TOP
Ergebnisse
Mittagsverpflegung an den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich
Anlg.:
V
56
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Seit Anfang des Jahres erfolgt die Mittagsverpflegung an den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich durch die Michael Eberhardt Catering GmbH aus Neuss.
Nachdem nunmehr ein Vierteljahr der Mittagsverpflegung mit dem neuen Catering-Unternehmen
vergangen ist, wird über die bisherigen Erfahrungen berichtet:
Ausgeschrieben wurden eine frische kindgerechte, aus mehreren Komponenten bestehende Mittagsverpflegung mit einem täglichen Angebot an Rohkost, Salat oder gegartem Gemüse und eine
Stärkebeilage. Die Verpflegung muss den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Verpflegung an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder entsprechen.
Die Michael Eberhardt Catering GmbH verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der
Schul- und Kindergartenverpflegung und beliefert mehr als 80 Schulen und Kindergärten. Das Catering-Unternehmen beliefert die neun Kindertageseinrichtungen und acht Schulen der Stadt Jülich
mit dem Konzept der Warmverpflegung.
Die Speisenkarten enthalten täglich drei Gerichte zur Auswahl, aus denen von den Einrichtungen
zwei bestellt werden können.
Das Catering-Unternehmen arbeitet nach den zertifizierten Richtlinien der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE). Die Gewichtsanteile für Fleisch und Gemüse sind hierbei altersspezifisch
ausgerichtet, der entsprechende Eiweiß-, Fett- und Kohlenhydratanteil wird berücksichtigt.
Evtl. Allergene sind auf den Speisenplänen angegeben.
Gemüse, Salat und Obst werden unter saisonalen und regionalen Aspekten ausgewählt.
Die Portionen sind kindgerecht nach Altersstufen ausgelegt.
Seit der Umstellung nach der erforderlich gewordenen Ausschreibung werden das Verfahren und
die Sicherung der Qualität der Mittagsverpflegung an den Kindertageseinrichtungen und Schulen
von Seiten der Verwaltung engmaschig begleitet. Eventuelle Beanstandungen oder Fehllieferungen
können somit direkt und unmittelbar auf kurzem Weg mit den Verantwortlichen besprochen und
geregelt werden.
Darüber hinaus erfolgt eine monatliche Evaluation bezüglich der Qualität der Verpflegungslieferungen und der Zufriedenheit der Kinder mit der Mittagsverpflegung in Zusammenarbeit mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung und durch vereinzelte unangekündigte Probeessen. Die Ergebnisse
aus den Anmerkungen und Wünschen der Einrichtungen werden den Verantwortlichen des Catering-Unternehmens zur Verbesserung der Zufriedenheit der Kinder und Eltern mit der Mittagsverpflegung aufgezeigt.
Von Seiten des Catering-Unternehmens ist im ersten Vierteljahr auf einzelne Besonderheiten der
Einrichtungen der Stadt Jülich eingegangen worden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Catering-Unternehmens haben sich mit Engagement den
Besonderheiten der einzelnen Einrichtungen (unterschiedliche Verfahren der Bestellung, Vorbestellung von einen auf den anderen Tag) angenommen und Lösungen ausgearbeitet, so dass die Mittagsverpflegung in allen Einrichtungen sichergestellt werden konnte.
Bezüglich der Konkretisierung der Evaluation wird auf die Ausführungen der Vorlage im nichtöffentlichen Teil verwiesen.
Über die Entwicklung der Mittagsverpflegung an den Kindertageseinrichtungen und Schulen der
Stadt Jülich wird regelmäßig weiter berichtet.
Sitzungsvorlage 160/2016
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 160/2016
x
nein
nein
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