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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 08 "Blankenheim" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z1 zu V 265/2006 06.11.2006 Az.: 60.3/629-61/08 Im Rahmen eines Ortstermins wurde die Schutzwürdigkeit der Grundstücke Gemarkung Dollendorf, Flur 5, Flurstücke 179 und 180 erörtert. Nach den hier vorliegenden Unterlagen sollte die Fläche als Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit dem Bau der L 115 dienen. Hierzu wurde der Landesbetrieb Straßen NRW um Überprüfung gebeten. Nach Druck der Entwurfsfassung des Landschaftsplanes wurde mitgeteilt, dass diese Fläche irrtümlich als Ausgleichfläche gekennzeichnet war und eine Nutzung als solche nicht vorgesehen ist. Eine Schutzwürdigkeit als Naturschutzgebiet ist somit nicht gegeben und die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ausreichend. Die Änderung ist im beigefügten Kartenausschnitt kenntlich gemacht. I. V. gez. Poth Landrat