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Allgemeine Vorlage (Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro; hier: Berichtigung eines Umrechnungsbetrages)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro;
hier: Berichtigung eines Umrechnungsbetrages)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 12/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.02.2002 19.02.2002 TOP: Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro; hier: Berichtigung eines Umrechnungsbetrages I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20.11.2001 die Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro zum 1. Januar 2002 beschlossen. Hierunter erfasst wurde auch die Sachzuwendung bei Eintritt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ruhestand analog dem Beschluss der Amtsvertretung vom 23.12.1970. Nach dieser Regelung wurde ein Zuwendungsbetrag von 25 DM festgesetzt. Diese Sachzuwendung wurde nach interner Anweisung des damaligen Gemeindedirektors Niehaves bereits in den 80er Jahren auf 150 DM erhöht und bis heute auch beibehalten. Die Anpassung an den Euro erfolgte jedoch irrtümlich auf der Grundlage des originär festgesetzten Betrages der damaligen Amtsvertretung Kreuzau in Höhe von 25 DM mit einer Anhebung der Geldzuwendung auf nunmehr 20 €. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits einige Jahre ein wesentlich höherer Geldbetrag zur Beschaffung eines Abschiedspräsentes für die ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt wurde, bitte ich die Anpassungsregelung vom 20.11.2001 insofern zu berichtigen, dass anstelle des Betrages 20 € bei Eintritt in den Ruhestand, auch bei Gewährung einer vorzeitigen Rente (EU-Rente/BU-Rente), der Betrag 75 € eingefügt wird. Dieser Betrag wird jedoch bei Teilzeitkräften im Verhältnis der wöchentlichen Arbeitszeit anteilmäßig gezahlt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen bei Position 1.080.6610.5 ausreichend zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Die Anpassungsregelung vom 20.11.2001 wird insofern berichtigt, dass anstelle des Betrages 20 € der Betrag 75 € zur Beschafffung eines Abschiedspräsentes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Eintritt in den Ruhestand bereitgetellt wird.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis Einstimmig:__________ Ja.: __________ Nein: __________ Enthaltung:__________