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Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdico" am 04. Februar 2016 und 23. Februar 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
11.04.16, 17:01
Aktualisiert
06.05.16, 09:21
Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdico" am 04. Februar 2016 und 23. Februar 2017) Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdico" am 04. Februar 2016 und 23. Februar 2017) Sitzungsvorlage (Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdico" am 04. Februar 2016 und 23. Februar 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Fas Jülich, 15.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 110/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 27.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 04.05.2016 Stadtrat 12.05.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdico" am 04. Februar 2016 und 23. Februar 2017 Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Für die Durchführung der Jugendschutzveranstaltung 2017 sind Mittel in Höhe von 14.000,€ im Vorgriff auf den Haushalt (PSK 25281001015431000) bereitzustellen. Begründung: Am 4. Februar 2016 fand auf dem Schlossplatz die 22. Jugendschutzveranstaltung „AltweiberZeltdisco“ statt. Organisiert und durchgeführt wurde sie wie in jedem Jahr federführend vom Amt für Familie, Generationen und Integration in Kooperation mit zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen. Insgesamt waren ca. 110 ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte im Einsatz, die zum Teil bereits im Vorfeld für den Aufbau sorgten und am Durchführungstag bis zu 7 Stunden Dienst versahen. Zahlreiche Helfer sorgten im Zelt dafür, dass das generelle Rauchverbot und das Alkoholverbot für unter 16Jährige eingehalten wurden. Ein professioneller Sekuritydienst war für die Sicherheit im Zelt und beim Einlass zuständig. Der Bauhof und das THW gewährleisteten einen reibungslosen technischen Ablauf, das DRK stellte den Sanitätsdienst und sorgte für die Verpflegung aller Helfer. Bereitschaftsdienste bei Stadtwerken, Bauhof und Feuerwehr wurden nicht benötigt. Es entstanden keine Schäden auf dem Schlossplatzgelände. Mobile Teams, polizeiliche Einsätze und Einhaltung des Glasverbots Auch in diesem Jahr zeigte sich die große Akzeptanz des Glasverbots bei der Bevölkerung und den umliegenden Geschäften, so dass an den Kontrollpunkten nur wenig Glas eingezogen werden musste. Eine Straßen-Endreinigung durch den Bauhof war nicht erforderlich. Mobile Teams aus Mitarbeitern des Kreisjugendamts und dem Ordnungsamt überwachten den Jugendschutz. Sie brauchten nirgends eingreifen. Allgemein herrschte eine gute Stimmung in der Stadt. Die Polizei verzeichnete – 8 Platzverweise auf dem Schlossplatz – 8 In-Gewahrsam-Nahmen – 3 Strafanzeigen Dies ist durch die In-Gewahrsam-Nahmen etwas höher als im Vorjahr. Die kostenfreien Toiletten vor und im Zelt wurden von den Jugendlichen gut angenommen und haben sich erneut bewährt. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang gemeldet. Sanitätseinsätze Das DKR hatte mit 17 Hilfeleistungen zehn Fälle weniger als im Vorjahr zu verzeichnen. Es gab drei Krankentransporte, fünf weniger als 2015. Dagegen ist eine Steigerung zu verzeichnen von fünf auf 13 alkoholisierte Jugendliche unter 16 Jahren, die im DRK-Zelt versorgt wurden. Die Eltern zeigten sich in diesem Jahr sehr kooperativ und holten die Jugendlichen umgehend ab. Darüber hinaus wurden keine auffälligen Anzeichen für Alkoholmissbrauch verzeichnet. Besucherzahlen der Zeltdisco Im Veranstaltungszeitraum zwischen 12 und 19 Uhr hielten sich bei nassem Wetter etwa 1.800 Jugendliche im Bereich des Zeltes auf, das ist vergleichbar zum Vorjahr. In der Stadt war es überwiegend ruhig. Auf dem Schlossplatz, aber außerhalb des Zeltes bewegten sich zumeist die älteren Jugendlichen, während die überwiegend jüngeren Besucher zwischen 12 und 18 Jahre im Zelt feierten. Die Zielgruppe der Veranstaltung wurde somit wieder erreicht. Im Zelt waren keine nennenswerten Vorfälle zu verzeichnen, bei denen das Skuritypersonal oder die ehrenamtlichen Helfer hätten eingreifen müssen. Für den Fall, dass nicht-deutschsprechende Jugendliche die Zeltdisco besuchen, wurden wichtige Hinweisschilder wie die Zeltordnung in Englisch und Arabisch übersetzt. Im Verlauf der Veranstaltung besuchte eine Gruppe von sechs Bewohnern des Flüchtlingscamp Merscher Höhe in Begleitung eines Ehrenamtlichen das Zelt. Sie bleiben lediglich eine knappe Stunde, da es ihnen zu laut war. Fazit und Ausblick Die Jugendschutzveranstaltung in Verbindung mit der glasfreien Zone ist wichtiger Teil der Präventionsarbeit der Stadt Jülich in der Karnevalszeit. Das Konzept hat sich wieder einmal erfolgreich bewährt. Zusätzliche Kosten beispielsweise für die Säuberung der Stadt durch den Bauhof sind entfallen. Auch der unkontrollierte Alkoholkonsum der Jugendlichen hält sich in Grenzen. Da sich die Besucher überwiegend im Umfeld des Schlossplatzes aufhalten, sind sie unter der Kontrolle von Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei. Im Bedarfsfall können sie umgehend den Eltern zu geführt werden. Die wenigen strafrechtlichen und notärztlichen Vorfälle zeigen, dass das JugendschutzKonzept der Altweiberdisco gut funktioniert. Nach der vorläufigen Abrechnung entfällt auf die Stadt Jülich ein Eigenanteil in Höhe von rund 2.800,- €. Sitzungsvorlage 110/2016 Seite 2 Umgerechnet auf die Besucherzahlen ist es ein vergleichsweise geringer Pro-Kopf-Aufwand für die Präventionsarbeit. Auch wenn es sich um eine Maßnahme im sogenannten freiwilligen Bereich handelt, empfiehlt die Verwaltung aus den genannten Gründen dringend, die Jugendschutzveranstaltung auch in 2017 durchzuführen. Die Helfer und Unterstützer signalisieren, dass sie gerne für weitere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 110/2016 x nein nein Seite 3