Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7119/2009
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Mitteilung des Bürgermeisters
•
Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Die Auswertung der Regionalisierung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung führt zu dem
Ergebnis, dass die Stadt Bedburg mit folgenden Steuermindereinnahmen rechnen muss:
A) Anteil an der Einkommensteuer
Jahr
2009
2010
2011
2012
Ansatz
lt.
Haushaltsplan
9.180.000 €
9.590.000 €
10.180.000 €
10.690.000 €
voraussichtliches
Aufkommen
Ansatz
lt.
Haushaltsplan
583.000 €
600.000 €
618.000 €
638.000 €
voraussichtliches
Aufkommen
8.816.000 €
7.577.000 €
8.015.000 €
8.380.000 €
Summe
Differenz
- 364.000 €
- 2.013.000 €
- 2.165.000 €
- 2.310.000 €
- 6.852.000 €
B) Anteil an der Umsatzsteuer
Jahr
2009
2010
2011
2012
Summe
574.000 €
584.000 €
594.000 €
608.000 €
Differenz
- 9.000 €
- 16.000 €
- 24.000 €
- 30.000 €
- 79.000 €
Das Gewerbesteueraufkommen liegt zur Zeit noch ca. 142.000 € hinter dem Ansatz zurück. Dies
ist zu diesem Zeitpunkt des Jahres jedoch nicht ungewöhnlich.
Inwieweit sich die Wirtschaftskrise mittelbar (Schlüsselzuweisungen, Soziallasten etc.) zusätzlich
auswirken wird, ist noch nicht bezifferbar.
Im Sinne einer Einhaltung des Gesamthaushaltes gilt es, die voraussichtlichen
Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von ca. 400.000 € im laufenden Jahr zu
kompensieren.
Der vom Unterzeichner aufgestellte Haushaltsentwurf enthielt weder den Bau einer Mensa im
Schulzentrum, noch haben die Entscheidungen und Forderungen in Sachen Grundsteuersenkung
und Beitragsfreiheit für den Kindergartenbesuch seine Zustimmung gefunden. Insofern war es aus
heutiger Sicht sehr sinnvoll, dass der Rat der Stadt Bedburg auf meinen Vorschlag hin folgende
Haushaltssperre bereits mit der Verabschiedung des Haushaltes in die Haushaltssatzung
aufgenommen hat:
„Die angesetzten Beträge der Kontengruppe 52 und 54 werden in den Budgets der Fachbereiche II
(72.077 €) und III (234.526 €) in Höhe von 5 v. H. gesperrt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch
den Kämmerer. Die jeweiligen Fachausschüsse sind über die Freigabe zu unterrichten.“
Diese bereits ausgesprochene Haushaltssperre fängt den größten Teil der aufgrund der
Steuerschätzung zu erwartenden Einnahmeverschlechterung in diesem Jahr auf.
In der Vergangenheit gab es unterjährig immer wieder ähnliche Abweichungen von der
ursprünglichen Haushaltsplanung. Dieses hat regelmäßig keine Veranlassung gegeben, eine
Haushaltssperre zu erlassen.
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Verglichen mit der Entwicklung in benachbarten Kommunen befindet sich die Stadt Bedburg sogar
dank der Konsolidierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren in einer besseren
Ausgangssituation hinsichtlich der nunmehr zu bewältigenden weltweiten Krise, die eine große
Mehrheit der nordrhein-westfälischen und der bundesdeutschen Kommunen härter treffen wird, als
dies hier der Fall ist.
Dennoch liegen große Herausforderungen vor der Stadt.
Gemäß § 75 Abs. 5 GO besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, wenn beim
Jahresabschluss der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung höher als der geplante Fehlbedarf ist.
Daher sind die in diesem Jahr zu erwartenden Steuerausfälle auch in diesem Jahr durch
Gegenmaßnahmen zu egalisieren.
Um den Haushaltsrahmen des Jahres 2009 einhalten zu können und zur weiteren Analyse der
aktuellen Situation wurden inzwischen verwaltungsintern folgende Vorgaben zur
Haushaltsbewirtschaftung gemacht:
1. Ab einem Auftragswert von 300 € sind Mittelreservierungen (Bestellungen) einzubuchen.
2. Bereits jetzt bekannte Aufwendungen/Auszahlungen sowie Erträge/Einzahlungen sind mit
den entsprechenden Fälligkeiten unverzüglich einzubuchen.
3. Es ist eine Auflistung der Investitionsmaßnahmen zu erstellen, aus der sich der momentane
Status und die Abweichung zur Planung ergibt. Ggf. müssen nicht begonnene Maßnahmen
und Anschaffungen verschoben werden. Ziel muss es sein, den ausgewiesenen
Kreditbedarf 2009 nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Auch eine zeitliche Verschiebung
von Maßnahmen trägt über die Zinsersparnis zur – zumindest kurzfristigen Konsolidierung bei. Maßnahmen, die mit geringem Kostenaufwand verbunden und zur
Schaffung von Entscheidungsgrundlagen erforderlich sind, bleiben möglich.
4. Die Fachbereiche I und III werden angehalten, dem Rat vorrangig solche durch Mittel des
Konjunkturpaketes II zu finanzierenden Maßnahmen vorzuschlagen, die nachhaltig zu
Aufwandsreduzierungen führen.
Die bereits durchgeführten Analysen haben ergeben, dass im Bereich der städtischen
Aufwendungen noch Verbesserungen in einer niedrigen sechsstelligen Größenordnung
verwaltungsseitig realisierbar sind. Hierzu gehören beispielsweise Einsparungen im
Personalaufwand wie auch die noch intensiver zu beleuchtende Entwicklung der Situation im
Bereich der Jugendhilfe.
Zur Zeit ist es für die Wirtschaftsforscher ungemein schwierig, die weitere Entwicklung – selbst
wenn es nur um einige Monate geht - zu prognostizieren. Die Berichterstattung in den Medien über
den Status, die Dauer und die Perspektiven für ein Ende der Krise zeigen ein nahezu täglich
wechselndes Bild. Die nächste Steuerschätzung wird turnusmäßig erst im November erfolgen.
Sollten sich die aktuellen Zahlen der Steuerschätzung dann Ende des Jahres bestätigen, ergeben
sich nachhaltige Probleme in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, insbesondere würde
auch für 2012, das letzte Jahr der mittelfristigen Planung, ein Fehlbetrag auszuweisen sein.
Aufgrund der vom Innenministerium veröffentlichten Richtlinie für Aufsichtsbehörden hinsichtlich
der
Genehmigung
von
Kommunalhaushalten
müsste
dann
bei
der
nächsten
Haushaltsverabschiedung mit Sanktionen gerechnet werden. Die Pflicht zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes wäre damit aber noch nicht zwangsläufig gegeben.
Bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltes, d. h. in den kommenden sechs bis acht
Monaten, sind deshalb die kommunalpolitischen Akteure aufgerufen, den Auswirkungen der nicht
selbst verschuldeten Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt ein Konzept
nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik, das den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen
Rechnung trägt, entgegenzusetzen.
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Die durch die Ergebnisse der Steuerschätzung aufgezeigte mittelfristige Prognose macht deutlich,
dass strategische Entscheidungen, die einer politischen Beschlussfassung bedürfen, unabdingbar
erforderlich werden.
Es muss der bei aller Notwendigkeit politischer Profilierung schwierige Weg einer
Langfristplanung und eines damit einhergehenden Fortschrittscontrollings versucht werden, der
auch die Dauer von zwei bis drei Legislaturperioden umfasst.
Strategisch denkende Verantwortungsträger sollten sich kurzfristigem Aktionismus, der heute viel
zerstören kann, was dann in wenigen Jahren möglicherweise wieder von Null beginnend neu und
teuer aufgebaut werden soll, widersetzen und sich mit Blick auf die sich ändernden
Rahmenbedingungen schnellstmöglich und intensiv den für eine Stadtentwicklung wesentlichen
Fragen stellen. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aspekte:
¾ Was wird als für die Lebensqualität der Stadt Bedburg wesentlich erachtet und wie soll
diese gesichert werden?
¾ Wie reagiert die Stadt Bedburg in den unterschiedlichen kommunalen Handlungsfeldern
auf den demografischen Wandel? Der Demografiebericht liegt schließlich seit einigen
Monaten vor.
¾ Wie viele Schulen und Kindergärten werden in 10 Jahren gebraucht? Wie muss sich die
Bildungslandschaft entwickeln?
¾ Benötigt die Stadt wirklich alle im Bestand befindlichen Gebäude?
Natürlich gibt es zu den meisten Themen auch bereits unterschiedliche Antworten und Vorschläge
von den örtlichen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen. Die aktuelle und spannende Frage
lautet nur: Passen diese Antworten noch mit den sich offenkundig ändernden finanziellen
Rahmenbedingungen zusammen.
Immer wieder wird behauptet, dass für die Kommunen keine Handlungsspielräume vorhanden
sind und sicher ist es richtig, dass die meisten kommunalen Aufgaben Pflichtaufgaben sind. Dabei
zeigen die mit den o. a. Punkten aufgeworfenen Fragestellungen doch allzu deutlich, wie viel
Gestaltungsspielraum im kommunalen Bereich immer noch gegeben ist. Die diesbezüglichen
Entscheidungen bedürfen politischer Beschlussfassungen.
Im Bereich der laufenden Verwaltungsgeschäfte, die einer solchen Beschlussfassung nicht
bedürfen bzw. dieser entzogen sind, sind die Budgetverantwortlichen in den einzelnen
Fachbereichen in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Kämmerei und unter Kontrolle des
Rechnungsprüfungsamtes dazu verpflichtet, so wirtschaftlich, sparsam und effizient als möglich
an der Erreichung der im Haushalt dokumentierten politischen Zielvorgaben zu arbeiten. Es hat in
den vergangenen Jahren nie den Fall gegeben, dass ein Jahresabschluss in negativer Form von
der Haushaltsplanung abgewichen ist. Diese Einhaltung des Gesamthaushaltes wird nach
derzeitigem Erkenntnisstand auch im laufenden Jahr zu schaffen sein
50181 Bedburg, den 18.06.2009
----------------------------------Baum
Kämmerer
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