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Mitteilungsvorlage (Mitteilung des Bürgermeisters Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Mitteilung des Bürgermeisters

Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Mitteilung des Bürgermeisters

Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Mitteilung des Bürgermeisters

Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Mitteilung des Bürgermeisters

Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7119/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Mitteilung des Bürgermeisters • Auswirkungen der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung auf den Haushalt der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Die Auswertung der Regionalisierung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung führt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Bedburg mit folgenden Steuermindereinnahmen rechnen muss: A) Anteil an der Einkommensteuer Jahr 2009 2010 2011 2012 Ansatz lt. Haushaltsplan 9.180.000 € 9.590.000 € 10.180.000 € 10.690.000 € voraussichtliches Aufkommen Ansatz lt. Haushaltsplan 583.000 € 600.000 € 618.000 € 638.000 € voraussichtliches Aufkommen 8.816.000 € 7.577.000 € 8.015.000 € 8.380.000 € Summe Differenz - 364.000 € - 2.013.000 € - 2.165.000 € - 2.310.000 € - 6.852.000 € B) Anteil an der Umsatzsteuer Jahr 2009 2010 2011 2012 Summe 574.000 € 584.000 € 594.000 € 608.000 € Differenz - 9.000 € - 16.000 € - 24.000 € - 30.000 € - 79.000 € Das Gewerbesteueraufkommen liegt zur Zeit noch ca. 142.000 € hinter dem Ansatz zurück. Dies ist zu diesem Zeitpunkt des Jahres jedoch nicht ungewöhnlich. Inwieweit sich die Wirtschaftskrise mittelbar (Schlüsselzuweisungen, Soziallasten etc.) zusätzlich auswirken wird, ist noch nicht bezifferbar. Im Sinne einer Einhaltung des Gesamthaushaltes gilt es, die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von ca. 400.000 € im laufenden Jahr zu kompensieren. Der vom Unterzeichner aufgestellte Haushaltsentwurf enthielt weder den Bau einer Mensa im Schulzentrum, noch haben die Entscheidungen und Forderungen in Sachen Grundsteuersenkung und Beitragsfreiheit für den Kindergartenbesuch seine Zustimmung gefunden. Insofern war es aus heutiger Sicht sehr sinnvoll, dass der Rat der Stadt Bedburg auf meinen Vorschlag hin folgende Haushaltssperre bereits mit der Verabschiedung des Haushaltes in die Haushaltssatzung aufgenommen hat: „Die angesetzten Beträge der Kontengruppe 52 und 54 werden in den Budgets der Fachbereiche II (72.077 €) und III (234.526 €) in Höhe von 5 v. H. gesperrt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Kämmerer. Die jeweiligen Fachausschüsse sind über die Freigabe zu unterrichten.“ Diese bereits ausgesprochene Haushaltssperre fängt den größten Teil der aufgrund der Steuerschätzung zu erwartenden Einnahmeverschlechterung in diesem Jahr auf. In der Vergangenheit gab es unterjährig immer wieder ähnliche Abweichungen von der ursprünglichen Haushaltsplanung. Dieses hat regelmäßig keine Veranlassung gegeben, eine Haushaltssperre zu erlassen. Mitteilungsvorlage WP7-119/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Verglichen mit der Entwicklung in benachbarten Kommunen befindet sich die Stadt Bedburg sogar dank der Konsolidierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren in einer besseren Ausgangssituation hinsichtlich der nunmehr zu bewältigenden weltweiten Krise, die eine große Mehrheit der nordrhein-westfälischen und der bundesdeutschen Kommunen härter treffen wird, als dies hier der Fall ist. Dennoch liegen große Herausforderungen vor der Stadt. Gemäß § 75 Abs. 5 GO besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, wenn beim Jahresabschluss der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung höher als der geplante Fehlbedarf ist. Daher sind die in diesem Jahr zu erwartenden Steuerausfälle auch in diesem Jahr durch Gegenmaßnahmen zu egalisieren. Um den Haushaltsrahmen des Jahres 2009 einhalten zu können und zur weiteren Analyse der aktuellen Situation wurden inzwischen verwaltungsintern folgende Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung gemacht: 1. Ab einem Auftragswert von 300 € sind Mittelreservierungen (Bestellungen) einzubuchen. 2. Bereits jetzt bekannte Aufwendungen/Auszahlungen sowie Erträge/Einzahlungen sind mit den entsprechenden Fälligkeiten unverzüglich einzubuchen. 3. Es ist eine Auflistung der Investitionsmaßnahmen zu erstellen, aus der sich der momentane Status und die Abweichung zur Planung ergibt. Ggf. müssen nicht begonnene Maßnahmen und Anschaffungen verschoben werden. Ziel muss es sein, den ausgewiesenen Kreditbedarf 2009 nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Auch eine zeitliche Verschiebung von Maßnahmen trägt über die Zinsersparnis zur – zumindest kurzfristigen Konsolidierung bei. Maßnahmen, die mit geringem Kostenaufwand verbunden und zur Schaffung von Entscheidungsgrundlagen erforderlich sind, bleiben möglich. 4. Die Fachbereiche I und III werden angehalten, dem Rat vorrangig solche durch Mittel des Konjunkturpaketes II zu finanzierenden Maßnahmen vorzuschlagen, die nachhaltig zu Aufwandsreduzierungen führen. Die bereits durchgeführten Analysen haben ergeben, dass im Bereich der städtischen Aufwendungen noch Verbesserungen in einer niedrigen sechsstelligen Größenordnung verwaltungsseitig realisierbar sind. Hierzu gehören beispielsweise Einsparungen im Personalaufwand wie auch die noch intensiver zu beleuchtende Entwicklung der Situation im Bereich der Jugendhilfe. Zur Zeit ist es für die Wirtschaftsforscher ungemein schwierig, die weitere Entwicklung – selbst wenn es nur um einige Monate geht - zu prognostizieren. Die Berichterstattung in den Medien über den Status, die Dauer und die Perspektiven für ein Ende der Krise zeigen ein nahezu täglich wechselndes Bild. Die nächste Steuerschätzung wird turnusmäßig erst im November erfolgen. Sollten sich die aktuellen Zahlen der Steuerschätzung dann Ende des Jahres bestätigen, ergeben sich nachhaltige Probleme in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, insbesondere würde auch für 2012, das letzte Jahr der mittelfristigen Planung, ein Fehlbetrag auszuweisen sein. Aufgrund der vom Innenministerium veröffentlichten Richtlinie für Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Genehmigung von Kommunalhaushalten müsste dann bei der nächsten Haushaltsverabschiedung mit Sanktionen gerechnet werden. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wäre damit aber noch nicht zwangsläufig gegeben. Bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltes, d. h. in den kommenden sechs bis acht Monaten, sind deshalb die kommunalpolitischen Akteure aufgerufen, den Auswirkungen der nicht selbst verschuldeten Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt ein Konzept nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik, das den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung trägt, entgegenzusetzen. Mitteilungsvorlage WP7-119/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die durch die Ergebnisse der Steuerschätzung aufgezeigte mittelfristige Prognose macht deutlich, dass strategische Entscheidungen, die einer politischen Beschlussfassung bedürfen, unabdingbar erforderlich werden. Es muss der bei aller Notwendigkeit politischer Profilierung schwierige Weg einer Langfristplanung und eines damit einhergehenden Fortschrittscontrollings versucht werden, der auch die Dauer von zwei bis drei Legislaturperioden umfasst. Strategisch denkende Verantwortungsträger sollten sich kurzfristigem Aktionismus, der heute viel zerstören kann, was dann in wenigen Jahren möglicherweise wieder von Null beginnend neu und teuer aufgebaut werden soll, widersetzen und sich mit Blick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen schnellstmöglich und intensiv den für eine Stadtentwicklung wesentlichen Fragen stellen. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aspekte: ¾ Was wird als für die Lebensqualität der Stadt Bedburg wesentlich erachtet und wie soll diese gesichert werden? ¾ Wie reagiert die Stadt Bedburg in den unterschiedlichen kommunalen Handlungsfeldern auf den demografischen Wandel? Der Demografiebericht liegt schließlich seit einigen Monaten vor. ¾ Wie viele Schulen und Kindergärten werden in 10 Jahren gebraucht? Wie muss sich die Bildungslandschaft entwickeln? ¾ Benötigt die Stadt wirklich alle im Bestand befindlichen Gebäude? Natürlich gibt es zu den meisten Themen auch bereits unterschiedliche Antworten und Vorschläge von den örtlichen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen. Die aktuelle und spannende Frage lautet nur: Passen diese Antworten noch mit den sich offenkundig ändernden finanziellen Rahmenbedingungen zusammen. Immer wieder wird behauptet, dass für die Kommunen keine Handlungsspielräume vorhanden sind und sicher ist es richtig, dass die meisten kommunalen Aufgaben Pflichtaufgaben sind. Dabei zeigen die mit den o. a. Punkten aufgeworfenen Fragestellungen doch allzu deutlich, wie viel Gestaltungsspielraum im kommunalen Bereich immer noch gegeben ist. Die diesbezüglichen Entscheidungen bedürfen politischer Beschlussfassungen. Im Bereich der laufenden Verwaltungsgeschäfte, die einer solchen Beschlussfassung nicht bedürfen bzw. dieser entzogen sind, sind die Budgetverantwortlichen in den einzelnen Fachbereichen in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Kämmerei und unter Kontrolle des Rechnungsprüfungsamtes dazu verpflichtet, so wirtschaftlich, sparsam und effizient als möglich an der Erreichung der im Haushalt dokumentierten politischen Zielvorgaben zu arbeiten. Es hat in den vergangenen Jahren nie den Fall gegeben, dass ein Jahresabschluss in negativer Form von der Haushaltsplanung abgewichen ist. Diese Einhaltung des Gesamthaushaltes wird nach derzeitigem Erkenntnisstand auch im laufenden Jahr zu schaffen sein 50181 Bedburg, den 18.06.2009 ----------------------------------Baum Kämmerer Mitteilungsvorlage WP7-119/2009 Seite 4