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Beschlussvorlage (Sozialbericht- aktuelle Mitteilungen -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-319/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 50 04 05 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Jugend und Soziales Bemerkungen: 29.04.2004 Betreff: Sozialbericht - aktuelle Mitteilungen - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Teilnahme Vergleichsring „Sozialhilfe“ Seit 1996 arbeitet das IKON (Interkommunales-Vergleichs-Netz) der KGSt (Kommunale Gesellschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) zusammen mit zahlreichen Kommunen in Vergleichsringen in den unterschiedlichsten kommunalen Aufgabenfeldern. Ziele sind hierbei unter anderem die Entwicklung und Anwendung überörtlicher Kennzahlensysteme, Abbildungen der wesentlichen Leistungsbereiche kommunaler Verwaltung mittels Kennzahlen, Integration der Kennzahlen in lokale Berichts- und Controllingsysteme und die Förderung des interkommunalen Erfahrungsaustausches. Ein Vergleichsring „Sozialhilfe“ für Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 40.000 startete im Jahr 2002; neben 10 weiteren Kommunen hat an diesem auch die Stadt Bedburg teilgenommen. Wenngleich der durch die Teilnahme erhoffte Nutzen für die Stadt Bedburg bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderung Hartzgesetze - „minimal“ ist, konnten gleichwohl interessante Vergleichsdaten erhoben werden. Die Ergebnisse der teilnehmenden Kommunen werden in anonymisierter Form voraussichtlich im Mai d. J. - in der IKON-Vergleichsdatenbank veröffentlicht. Die Verwaltung wird im Vorgriff auf die „anonymisierte Veröffentlichung“ in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales mittels einer Präsentation die wichtigsten Daten und Ergebnisse vorstellen und erläutern. Erstellung Data Warehouse Die KDVZ Rhein-Erft-Rur (Kommunale Daten Verarbeitungszentrale) hat in Zusammenarbeit mit ihren Kunden einen Prototyp eines Data Warehouse entwickelt. Unter einem Data Warehouse versteht man ein Informationssystem, dass dem Verwaltungsmanagement helfen soll, wichtige strategische Entscheidungen auf Basis relevanter Auswertungen treffen zu können. Dazu stellt das Warehouse einen Datenpool zur Verfügung, in dem die verschiedenen Datenhaltungssysteme der Verwaltung zusammengeführt sind. Bei der Erstellung der Abfragen wurde die KDVZ, insbesondere bei der Prüfung der Ergebnisse, seitens des Fachbereiches II der Stadt Bedburg unterstützt. In einem ersten Schritt können nunmehr Daten aus dem Bereich Sozialhilfe, Einwohnerwesen und Arbeitslosenhilfe in unterschiedlicher Weise dargestellt und ermittelt werden; auch ist eine Darstellung über mehrere Monate (Zeitverlauf) und/ oder Ortsebenen - bis auf Straßenzüge - möglich. Derzeit ist seitens der KDVZ beabsichtigt, das Programm auf Finanzen auszuweiten. Das Programm ermöglicht es, Entwicklungen zu verfolgen und/oder kleinräumige Sozialanalysen zu fertigen. Die Verwaltung wird auch diesbezüglich in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales mittels einer Präsentation einige Datenverknüpfungen vorstellen und erläutern. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Beispiel: Hartzgesetze Seitens der Bundesregierung wurde über den Vermittlungsausschuss im Bundesrat Ende 2003 eine weitere Stufe zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe umgesetzt; grundsätzlich liegt eine geteilte Zuständigkeit - Agentur für Arbeit/ Kommunen für die Leistungen in dem SGB II vor. Ein Optionsmodell, nach dem die Kommunen gegen Kostenerstattung die Möglichkeit erhalten sollten, die Ausführung des Gesetzes vollständig selbstständig übernehmen zu können wird nach derzeitigen Erkenntnissen - voraussichtlich - im Bundesrat scheitern. Nach derzeitiger Rechtslage, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und insofern für die Auszahlung der Regelsätze und Arbeitsvermittlung aller Leistungsempfänger. Die Gruppe der Leistungsempfänger schließt alle derzeitigen Arbeitslosenhilfeempfänger und alle Sozialhilfeempfänger, welche zwischen 15 und 65 Jahren alt sind und grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können - einschließlich deren Familienmitglieder - ein. Zu dieser Gruppe gehören auch alle Personen, die grundsätzlich arbeiten könnten, dies jedoch nicht zumutbar ist; hierzu zählen insbesondere die Alleinerziehenden. Die Kommunen werden für den o. g. Personenkreis die Unterkunftskosten, Beihilfen für Ersteinrichtungen und Leistungen der Eingliederung - z. B. Schuldnerberatung - zu erbringen haben. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass das Wohngeld für alle Empfänger von sogenannten Transferleistungen - hierzu gehören auch künftige Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII (Nachfolgegesetz für das bisherige Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - wegfallen wird. Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurden kurzfristig Arbeitskreise eingerichtet, in denen die möglichen Alternativen und die daraus resultierenden Folgen ermittelt werden sollen. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der unbestimmten Rechtslage seitens der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zum jetzigen Zeitpunkt eine Trägerschaft in Form einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft favorisiert wird. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Wenngleich aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage die finanziellen Auswirkungen noch nicht konkret beziffert werden können, weist die Verwaltung rein kenntnisgebend darauf hin, dass nach intern vorgenommenen Berechnungen Mehrausgaben in Höhe von rd. 1 Mio. € - alleine für Bedburg - kalkuliert werden; zum jetzigen Zeitpunkt sind die Sozialausgaben mit rd. 1,7 Mio. € im Haushalt veranschlagt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Brunken Abteilungsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter