Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-319/2004
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 50 04 05
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Jugend und Soziales
Bemerkungen:
29.04.2004
Betreff:
Sozialbericht
- aktuelle Mitteilungen -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Teilnahme Vergleichsring „Sozialhilfe“
Seit 1996 arbeitet das IKON (Interkommunales-Vergleichs-Netz) der KGSt (Kommunale
Gesellschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) zusammen mit zahlreichen Kommunen
in Vergleichsringen in den unterschiedlichsten kommunalen Aufgabenfeldern. Ziele sind
hierbei unter anderem die Entwicklung und Anwendung überörtlicher Kennzahlensysteme,
Abbildungen der wesentlichen Leistungsbereiche kommunaler Verwaltung mittels
Kennzahlen, Integration der Kennzahlen in lokale Berichts- und Controllingsysteme und
die Förderung des interkommunalen Erfahrungsaustausches.
Ein Vergleichsring „Sozialhilfe“ für Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000
und 40.000 startete im Jahr 2002; neben 10 weiteren Kommunen hat an diesem auch die
Stadt Bedburg teilgenommen. Wenngleich der durch die Teilnahme erhoffte Nutzen für die
Stadt Bedburg bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderung
Hartzgesetze - „minimal“ ist, konnten gleichwohl interessante Vergleichsdaten erhoben
werden. Die Ergebnisse der teilnehmenden Kommunen werden in anonymisierter Form voraussichtlich im Mai d. J. - in der IKON-Vergleichsdatenbank veröffentlicht.
Die Verwaltung wird im Vorgriff auf die „anonymisierte Veröffentlichung“ in der Sitzung des
Ausschusses für Jugend und Soziales mittels einer Präsentation die wichtigsten Daten und
Ergebnisse vorstellen und erläutern.
Erstellung Data Warehouse
Die KDVZ Rhein-Erft-Rur (Kommunale Daten Verarbeitungszentrale) hat in
Zusammenarbeit mit ihren Kunden einen Prototyp eines Data Warehouse entwickelt.
Unter einem Data Warehouse versteht man ein Informationssystem, dass dem
Verwaltungsmanagement helfen soll, wichtige strategische Entscheidungen auf Basis
relevanter Auswertungen treffen zu können. Dazu stellt das Warehouse einen Datenpool
zur Verfügung, in dem die verschiedenen Datenhaltungssysteme der Verwaltung
zusammengeführt sind. Bei der Erstellung der Abfragen wurde die KDVZ, insbesondere
bei der Prüfung der Ergebnisse, seitens des Fachbereiches II der Stadt Bedburg
unterstützt.
In einem ersten Schritt können nunmehr Daten aus dem Bereich Sozialhilfe,
Einwohnerwesen und Arbeitslosenhilfe in unterschiedlicher Weise dargestellt und ermittelt
werden; auch ist eine Darstellung über mehrere Monate (Zeitverlauf) und/ oder
Ortsebenen - bis auf Straßenzüge - möglich. Derzeit ist seitens der KDVZ beabsichtigt,
das Programm auf Finanzen auszuweiten. Das Programm ermöglicht es, Entwicklungen
zu verfolgen und/oder kleinräumige Sozialanalysen zu fertigen.
Die Verwaltung wird auch diesbezüglich in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und
Soziales mittels einer Präsentation einige Datenverknüpfungen vorstellen und erläutern.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Beispiel:
Hartzgesetze
Seitens der Bundesregierung wurde über den Vermittlungsausschuss im Bundesrat Ende
2003 eine weitere Stufe zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
umgesetzt; grundsätzlich liegt eine geteilte Zuständigkeit - Agentur für Arbeit/ Kommunen für die Leistungen in dem SGB II vor. Ein Optionsmodell, nach dem die Kommunen gegen
Kostenerstattung die Möglichkeit erhalten sollten, die Ausführung des Gesetzes
vollständig selbstständig übernehmen zu können wird nach derzeitigen Erkenntnissen
- voraussichtlich - im Bundesrat scheitern.
Nach derzeitiger Rechtslage, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig für Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende und insofern für die Auszahlung der Regelsätze und
Arbeitsvermittlung aller Leistungsempfänger. Die Gruppe der
Leistungsempfänger
schließt alle derzeitigen Arbeitslosenhilfeempfänger und alle Sozialhilfeempfänger, welche
zwischen 15 und 65 Jahren alt sind und grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag
arbeiten können - einschließlich deren Familienmitglieder - ein. Zu dieser Gruppe gehören
auch alle Personen, die grundsätzlich arbeiten könnten, dies jedoch nicht zumutbar ist;
hierzu zählen insbesondere die Alleinerziehenden. Die Kommunen werden für den o. g.
Personenkreis die Unterkunftskosten, Beihilfen für Ersteinrichtungen und Leistungen der
Eingliederung - z. B. Schuldnerberatung - zu erbringen haben. Hierbei ist darauf
hinzuweisen, dass das Wohngeld für alle Empfänger von sogenannten Transferleistungen
- hierzu gehören auch künftige Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII
(Nachfolgegesetz für das bisherige Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - wegfallen wird.
Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurden kurzfristig Arbeitskreise eingerichtet, in denen die
möglichen Alternativen und die daraus resultierenden Folgen ermittelt werden sollen. Rein
informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der unbestimmten
Rechtslage seitens der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zum jetzigen Zeitpunkt eine
Trägerschaft in Form einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft favorisiert wird.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Wenngleich aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage die finanziellen Auswirkungen noch
nicht konkret beziffert werden können, weist die Verwaltung rein kenntnisgebend darauf
hin, dass nach intern vorgenommenen Berechnungen Mehrausgaben in Höhe von
rd.
1 Mio. € - alleine für Bedburg - kalkuliert werden; zum jetzigen Zeitpunkt sind die
Sozialausgaben mit rd. 1,7 Mio. € im Haushalt veranschlagt.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Brunken
Abteilungsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Erster Beigeordneter