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Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
185 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:01
Aktualisiert
24.06.16, 11:35
Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016) Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 01.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 186/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.06.2016 Stadtrat 30.06.2016 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“ Begründung: In der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2016 soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 beschlossen werden. Bedingt durch die starke Verringerung des Eigenkapitals aufgrund der Fehlbeträge der vergangenen Jahre ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Steuern unumgänglich. Mit dem Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuer A von 297 % auf 310 % sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B von 517 % auf 560 % vorgeschlagen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer (497 %) sollte nicht verändert werden. Nach den Aussagen der Fraktionsvorsitzenden u.a. beim Stadtgespräch am 18.05.2016 wird diese Vorgehensweise voraussichtlich keine Mehrheit finden. Stattdessen wurde eine Erhöhung aller Hebesätze favorisiert. Dabei sollten dann aber nach Auffassung der Verwaltung Mehreinnahmen aus einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht dazu genutzt werden, die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B geringer ausfallen zu lassen. Stattdessen sollten die Hebesätze für die Grundsteuern unabhängig von einer zusätzlichen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 310 % bzw. 560 % festgesetzt werden. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer sollten dann vielmehr zur Verringerung des Defizites, das sich immer noch auf knapp 9 Millionen € beläuft, genutzt werden bzw. die für 2017 noch vorgesehene weitere Erhöhung des Gewerbe- steuerhebesatzes abzumildern (so auch Antrag der Grünen vom 29.05.2016). Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze im laufenden Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn ist nach gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz zulässig, wenn der Beschluss über die Erhöhung bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres gefasst wird. Die Erhebung der höheren Steuern kann aber nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung erfolgen. Der Versand der Änderungsbescheide ist für Mitte Juli vorgesehen, damit der höhere Steuerbetrag sich auf die Fälligkeiten zum 15.08. und 15.11.2016 verteilt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass Haushaltssatzung und Haushaltsicherungskonzept so kurzfristig genehmigt werden, muss neben der Haushaltssatzung eine gesonderten Hebesatzsatzung beschlossen werden, die im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird. Der Text des Satzungsentwurfes beinhaltet noch die von der Verwaltung im Haushaltsentwurf vorgesehenen Werte, die nach Abschluss der Beratungen natürlich durch die beschlossenen Werte ersetzt werden. Eine Aufstellung mit den hebesätzen umliegender bzw. von der Größenklasse vergleichbarer Kommunen ist beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 186/2016 Seite 2