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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen) -Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße- Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Umstellung des Planverfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße-
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 
Umstellung des Planverfahrens) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße-
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 
Umstellung des Planverfahrens) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße-
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 
Umstellung des Planverfahrens)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-314/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 20.04.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 1Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen) -Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraßea) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Umstellung des Planverfahrens Beschlussvorschlag: Zu a u. b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“) vom 05.11.2002 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg zu fassen. Planungsziel ist • • die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der eingschossigen Bauweise im Plangebiet die Übernahme der Planänderungen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.10.2003 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG • • • Sitzungsvorlage Seite: 2 die Umstellung eines Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan auf ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der durch das Planverfahren entstehenden Kosten durch die Antragsteller (Maßnahmenträger), dies nebst Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages durch die Maßnahmenträger die uneingeschränkte Nutzung bzw. der Bestandschutz des Walles ist bei der in der Planung vorgesehenen Anlage von Garagen bzw. Stellplatzflächen im Bereich des Lärmschutzwalles einschließlich der aufstehenden Lärmschutzwand zu beachten und Beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 14.10.2003 aufzuheben und einen neuen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Begründung: Infolge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ ist eine Überarbeitung des Planentwurfes aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Verfahren erforderlich geworden. Die Änderungen durch diese Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in der Plan eingearbeitet. Aufgrund der Anregungen der Vorhabenträgergemeinschaft nach dem Beschluss zur Offenlage am 14.10.2003 im Rat der Stadt Bedburg wurde gleichzeitig eine Vergrößerung der Baufenster im Bereich der eingeschossigen Bauweise in Richtung Norden der Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes vorgenommen. Es wird von dort aus um Zustimmungen gebeten. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen diese Maßnahme keine Bedenken. In die Planung wurde ferner in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau ein detailliertes Konzept für die Anbindung des Plangebietes auf die Bahnstraße zum Zu- und Abfluss des Verkehrs eingearbeitet, welches nunmehr die seinerzeit vorgetragenen Bedenken bezüglich der verkehrlichen Tatbestände ausräumt. Der Landesbetrieb stimmt dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zu. Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. § 12 i.V.m. § 11 des Baugesetzbuches. Hierin verpflichtet sich der Vorhabenträger u.a., die Maßnahmen, nicht nur der Straßenbau und die Ausgleichsmaßnahmen, sondern auch die Realisierung der geplanten Gebäude, innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Mit Schreiben vom 02.02.2004 teilt die Vorhabenträgergemeinschaft nunmehr mit, dass sie nicht in der Lage ist, bzw. nicht beabsichtigt, alle Gebäude im Plangebiet innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten. Es wird daher die Umstellung des Verfahrens auf einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag beantragt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Für die Stadt Bedburg ändert sich durch diese Maßnahme in den Grundsätzen nichts. Nach wie vor wird ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme aller zur Umsetzung des Planungsrechtes erforderlicher Kosten mit den Antragstellern geschlossen. Auch die Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrags ist in einem solchen Vertrag möglich. Prinzipiell entfällt lediglich der Rahmen zur zeitlichen Realisierung der Gebäude im Plangebiet. Der Infrastrukturkostenbeitrag wird im Rahmen der Vertragserarbeitung näher ermittelt und bestimmt. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 20.04.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 05.05.2004 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter