Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
77/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Neubau einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum;
hier: Endgültige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst ein ungewöhnlicher Beginn:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, kann in Zukunft auf eine jährliche Diskussion im
Zuge der Haushaltsplanberatungen verzichtet werden.
Im Zuge der diesjährigen Haushaltsplanberatungen wurden 30.000 € für die Errichtung einer
Friedhofskapelle im Ortsteil Thum veranschlagt. Aus dem Erläuterungsbericht geht hervor, dass
die Verwaltung davon ausgegangen ist, dass mit diesem Betrag eine angemessene
Friedhofskapelle in Eigenleistung errichtet werden kann und die hiermit zwangsläufig verbundene
höhere Belastung bei den Friedhofsgebühren (Kapellenbenutzung) vertretbar ist.
Aufgrund inzwischen geführter Gespräche hat Herr Ortsvorsteher Schütz am 13. 08. 2002
mitgeteilt, dass die Dorfgemeinschaft Thum bereit ist, die Friedhofskapelle in Eigenleistung zu dem
veranschlagten Betrag zu errichten. Eine erste Grobskizze des Grundrisses wurde erarbeitet und
ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bis zum Sitzungstermin des Bau- und
Planungsausschusses wurde zugesagt, eine Bauzeichnung durch einen Architekten erstellen zu
lassen. Hierzu zählt dann selbstverständlich auch eine Außenansicht. Der vorliegende Grundriss
ist meines Erachtens nicht überproportioniert, sodass seitens der Verwaltung gegen den Grundriss
keine Bedenken bestehen.
Der Standort der Friedhofskapelle wurde in der Örtlichkeit abgestimmt und ist in der beiliegenden
Ablichtung aus der Flurkarte gekennzeichnet. Die Friedhofskapelle liegt außerhalb, jedoch
unmittelbar angrenzend an den neuen Friedhof. Ein Kanalanschluss für die vorgesehene WCAnlage ist in der Straße „Kaninsberg“ möglich.
Das Projekt wird von der Planung bis zur Fertigstellung durch die Dorfgemeinschaft abgewickelt,
wobei die Verwaltung selbstverständlich jede erdenkliche verwaltungsseitige Mithilfe gewährleistet.
Sämtliche Rechnungen werden ausschließlich von der Dorfgemeinschaft beglichen. Hierzu wird
ein entsprechendes Baukonto eingerichtet. Die Gemeinde überweist entsprechend dem
Baufortschritt Abschlagszahlungen auf dieses Baukonto.
Zum Abschluss der Maßnahme ist selbstverständlich ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis
vorzulegen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem Bau der Friedhofskapelle durch die Dorfgemeinschaft Thum
zuzustimmen.
-2Hinweis:
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landrat -Kommunalaufsicht- die
Genehmigung gem. § 81 Abs. 4 GO NRW erteilt. Erste Vorgespräche deuten jedoch
darauf hin, dass diese Genehmigung erteilt wird.
Bezüglich der Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt verweise ich auf meine nachstehenden
Ausführungen unter Ziffer II.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Durchführung der Maßnahme wurden, wie bereits erwähnt, 30.000 € veranschlagt. Nach
Fertigstellung des Bauvorhabens sind die kalkulatorischen Zinsen (6 %) und die Abschreibung (1
%) in die Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhofskapellenbenutzungsgebühren mit
einzubeziehen. Während der Abschreibungsbetrag in Höhe von 300 € konstant bleibt, belaufen
sich die kalkulatorischen Zinsen im ersten Jahr auf 1.800 € und reduzieren sich entsprechend der
Abschreibung in Zukunft jährlich um 18 €.
Die Friedhofskapellenbenutzungsgebühr wird sich somit unter Zugrundelegung von
durchschnittlich 141 voraussichtlichen Nutzungsfällen wie folgt erhöhen:
2.100 €
:
141
=
14,89 €.
Die derzeit gültige Gebühr beträgt 250 €.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Der Errichtung der Friedhofskapelle im Ortsteil Thum wird zugestimmt.
2. Der Dorfgemeinschaft Thum wird hierfür ein Betrag in Höhe von 30.000 € zur
Verfügung gestellt. Der Betrag wird entsprechend dem Baufortschritt auf ein
Baukonto überwiesen. Zum Abschluss der Maßnahme ist ein zahlenmäßiger
Verwendungsnachweis vorzulegen.
3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht
gem. § 81 Abs. 4 GO NRW. “
-Anlagen-
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________