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Allgemeine Vorlage (Neubau einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum; hier: Endgültige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neubau einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum;
hier: Endgültige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Neubau einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 77/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 05.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Neubau einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum; hier: Endgültige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme I. Sach- und Rechtslage: Zunächst ein ungewöhnlicher Beginn: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, kann in Zukunft auf eine jährliche Diskussion im Zuge der Haushaltsplanberatungen verzichtet werden. Im Zuge der diesjährigen Haushaltsplanberatungen wurden 30.000 € für die Errichtung einer Friedhofskapelle im Ortsteil Thum veranschlagt. Aus dem Erläuterungsbericht geht hervor, dass die Verwaltung davon ausgegangen ist, dass mit diesem Betrag eine angemessene Friedhofskapelle in Eigenleistung errichtet werden kann und die hiermit zwangsläufig verbundene höhere Belastung bei den Friedhofsgebühren (Kapellenbenutzung) vertretbar ist. Aufgrund inzwischen geführter Gespräche hat Herr Ortsvorsteher Schütz am 13. 08. 2002 mitgeteilt, dass die Dorfgemeinschaft Thum bereit ist, die Friedhofskapelle in Eigenleistung zu dem veranschlagten Betrag zu errichten. Eine erste Grobskizze des Grundrisses wurde erarbeitet und ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bis zum Sitzungstermin des Bau- und Planungsausschusses wurde zugesagt, eine Bauzeichnung durch einen Architekten erstellen zu lassen. Hierzu zählt dann selbstverständlich auch eine Außenansicht. Der vorliegende Grundriss ist meines Erachtens nicht überproportioniert, sodass seitens der Verwaltung gegen den Grundriss keine Bedenken bestehen. Der Standort der Friedhofskapelle wurde in der Örtlichkeit abgestimmt und ist in der beiliegenden Ablichtung aus der Flurkarte gekennzeichnet. Die Friedhofskapelle liegt außerhalb, jedoch unmittelbar angrenzend an den neuen Friedhof. Ein Kanalanschluss für die vorgesehene WCAnlage ist in der Straße „Kaninsberg“ möglich. Das Projekt wird von der Planung bis zur Fertigstellung durch die Dorfgemeinschaft abgewickelt, wobei die Verwaltung selbstverständlich jede erdenkliche verwaltungsseitige Mithilfe gewährleistet. Sämtliche Rechnungen werden ausschließlich von der Dorfgemeinschaft beglichen. Hierzu wird ein entsprechendes Baukonto eingerichtet. Die Gemeinde überweist entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen auf dieses Baukonto. Zum Abschluss der Maßnahme ist selbstverständlich ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis vorzulegen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem Bau der Friedhofskapelle durch die Dorfgemeinschaft Thum zuzustimmen. -2Hinweis: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landrat -Kommunalaufsicht- die Genehmigung gem. § 81 Abs. 4 GO NRW erteilt. Erste Vorgespräche deuten jedoch darauf hin, dass diese Genehmigung erteilt wird. Bezüglich der Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt verweise ich auf meine nachstehenden Ausführungen unter Ziffer II. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Durchführung der Maßnahme wurden, wie bereits erwähnt, 30.000 € veranschlagt. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens sind die kalkulatorischen Zinsen (6 %) und die Abschreibung (1 %) in die Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhofskapellenbenutzungsgebühren mit einzubeziehen. Während der Abschreibungsbetrag in Höhe von 300 € konstant bleibt, belaufen sich die kalkulatorischen Zinsen im ersten Jahr auf 1.800 € und reduzieren sich entsprechend der Abschreibung in Zukunft jährlich um 18 €. Die Friedhofskapellenbenutzungsgebühr wird sich somit unter Zugrundelegung von durchschnittlich 141 voraussichtlichen Nutzungsfällen wie folgt erhöhen: 2.100 € : 141 = 14,89 €. Die derzeit gültige Gebühr beträgt 250 €. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Errichtung der Friedhofskapelle im Ortsteil Thum wird zugestimmt. 2. Der Dorfgemeinschaft Thum wird hierfür ein Betrag in Höhe von 30.000 € zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird entsprechend dem Baufortschritt auf ein Baukonto überwiesen. Zum Abschluss der Maßnahme ist ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis vorzulegen. 3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht gem. § 81 Abs. 4 GO NRW. “ -Anlagen- Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________