Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-144/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
01.02.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 10. Änderung
- Bereich Leitweg, Herderstraße, Ludwig-Uhland-Straße und Lessingstraßehier: Empfehlung für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Aufstellungsbeschluss vom 05.09.1989 für die 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15/Bedburg aufzuheben.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Mit Schreiben vom 09.05.1989 hat RWE Power (seinerzeit Rhein. Braunkohlenwerke AG)
mitgeteilt, dass sich im Zuge des Bemühens um eine Arrondierung der Bebauung in
Bedburg-West gezeigt habe, dass aufgrund der geltenden Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg beim überwiegenden Teil der noch unbebauten
Grundstücke Verwertungsschwierigkeiten gegeben seien. Zur Verbesserung der
Marktfähigkeit dieser Parzellen sowie zur besseren Einfügung der Baugrundstücke in die
bereits vorhandene Bebauung hat RWE Power daher für verschiedene Teilbereiche des
Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 15/ Bedburg verschiedene Änderungen angeregt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat daraufhin in seiner Sitzung am 05.09.1989 unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Struktur, Planung und
Umweltschutz vom 22.08.1989 den Aufstellungsbeschluß für die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg gefasst.
Durch weiterführende, mittlerweile auch umgesetzte Planung –VEP Kriegersweg, BP 15.
Bedburg, 12. Änderung- besteht für die eingeleitete Bauleitplanung kein Bedarf mehr. Die
Verwaltung empfiehlt daher, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Grundsätzlich wäre entsprechend der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die
Ausschüsse für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Ausschuss für Struktur
und Stadtentwicklung
abschließend zuständig. Im Hinblick auf formellrechtliche
Gesichtspunkte kann der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
den
Ratsbeschlussaus dem Jahr 1989 nicht aufheben und in diesem Falle nur empfehlend
tätig werden.
50181 Bedburg, den 03.01.2005
----------------------------------(Jung)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand