Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 56/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat Hauptausschuss Rat 20.06.2002 10.07.2002 16.07.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 09. 2001 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum o. a. Bebauungsplan gefasst. Gleichzeitig wurde der Beschluss über eine Veränderungssperre gefasst. Die jeweiligen Beschlüsse wurden im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vom 12. 10. 2001 veröffentlicht. Die Veränderungssperre hat somit zunächst eine Gültigkeit bis zum 12. 10. 2003 und kann gegebenenfalls um 1 Jahr verlängert werden. Inzwischen habe ich eine entsprechende Kartenunterlage erstellen lassen, in der die vorhandene Bebauung eingetragen ist. Eine verkleinerte unmaßstäbliche Ablichtung ist als Anlage beigefügt. Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan zur „Kelterstraße“ hin orientiert als gemischte Baufläche und zur „Maubacher Straße“ hin als Wohnbaufläche ausgewiesen. Wie Sie dem Lageplan entnehmen können, besteht eigentlich entlang der vorhandenen Straßen kein Planungsbedarf, da die Anzahl der vorhandenen Baulücken sehr gering ist. Auslöser für den Aufstellungsbeschluss war jedoch eine positive Bauvoranfrage für die Parzelle 238. Hier wird also im rückwärtigen Bereich eine zusätzliche Bebauung entstehen. Aufgrund der näheren Umgebung ist auch in Zukunft gegebenenfalls damit zu rechnen, dass innerhalb des vorgesehenen Plangebietes weitere rückwärtige Bebauungen erfolgen, die so möglicherweise nicht gewollt sind. Es ist also zunächst vom Grundsatz her zu entscheiden, ob ein zukünftiger Bebauungsplan generell eine rückwärtige Bebauung ermöglichen soll. Hierfür wären selbstverständlich zusätzliche Erschließungsanlagen erforderlich. Eine neue Straße könnte theoretisch über die Parzellen 101 und 224 von der „Maubacher Straße“ aus kommend angelegt werden oder über die Parzelle 105 von der „Kelterstraße“ aus. Aufgrund der geringen Grundstücksbreiten und der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse ließe sich in einem solchen Falle ein Umlegungsverfahren meines Erachtens jedoch nicht vermeiden. Denkbar wäre auch eine Teillösung einer inneren Bebauung im Bereich der Parzelle 105 und der unmittelbar angrenzenden Grundstücke. Die auf diesem Grundstück befindliche Bausubstanz wird ohnehin abgerissen. -2Bevor hier Planentwürfe erarbeitet werden, halte ich eine Bürgerbefragung/Bürgerbeteiligung für erforderlich, es sei denn, sie beschließen generell, auf eine innere Bebauung zukünftig zu verzichten. Verwaltungsseitig schlage ich Ihnen jedoch vor, vor einer endgültigen Festlegung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass die Belange von Natur und Landschaft keiner besonderen Betrachtung bedürfen, da das Plangebiet insgesamt dem Innenbereich zuzuordnen ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren werden sich auf max. 5.000,00 € belaufen. Die hiermit verbundenen Kosten stehen haushaltsmäßig bereit und können nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine Befragung durchzuführen, ob und inwieweit seitens der Grundstückseigentümer Interesse an einer inneren Erschließung der Grundstücke besteht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________