Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
56/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Hauptausschuss
Rat
20.06.2002
10.07.2002
16.07.2002
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“,
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 09. 2001 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum o. a. Bebauungsplan gefasst.
Gleichzeitig wurde der Beschluss über eine Veränderungssperre gefasst.
Die jeweiligen Beschlüsse wurden im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vom 12. 10. 2001
veröffentlicht. Die Veränderungssperre hat somit zunächst eine Gültigkeit bis zum 12. 10. 2003
und kann gegebenenfalls um 1 Jahr verlängert werden.
Inzwischen habe ich eine entsprechende Kartenunterlage erstellen lassen, in der die vorhandene
Bebauung eingetragen ist. Eine verkleinerte unmaßstäbliche Ablichtung ist als Anlage beigefügt.
Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan zur „Kelterstraße“ hin orientiert als
gemischte Baufläche und zur „Maubacher Straße“ hin als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Wie Sie dem Lageplan entnehmen können, besteht eigentlich entlang der vorhandenen Straßen
kein Planungsbedarf, da die Anzahl der vorhandenen Baulücken sehr gering ist.
Auslöser für den Aufstellungsbeschluss war jedoch eine positive Bauvoranfrage für die Parzelle
238. Hier wird also im rückwärtigen Bereich eine zusätzliche Bebauung entstehen.
Aufgrund der näheren Umgebung ist auch in Zukunft gegebenenfalls damit zu rechnen, dass
innerhalb des vorgesehenen Plangebietes weitere rückwärtige Bebauungen erfolgen, die so
möglicherweise nicht gewollt sind.
Es ist also zunächst vom Grundsatz her zu entscheiden, ob ein zukünftiger Bebauungsplan
generell eine rückwärtige Bebauung ermöglichen soll. Hierfür wären selbstverständlich zusätzliche
Erschließungsanlagen erforderlich. Eine neue Straße könnte theoretisch über die Parzellen 101
und 224 von der „Maubacher Straße“ aus kommend angelegt werden oder über die Parzelle 105
von der „Kelterstraße“ aus. Aufgrund der geringen Grundstücksbreiten und der unterschiedlichen
Eigentumsverhältnisse ließe sich in einem solchen Falle ein Umlegungsverfahren meines
Erachtens jedoch nicht vermeiden.
Denkbar wäre auch eine Teillösung einer inneren Bebauung im Bereich der Parzelle 105 und der
unmittelbar angrenzenden Grundstücke. Die auf diesem Grundstück befindliche Bausubstanz wird
ohnehin abgerissen.
-2Bevor hier Planentwürfe erarbeitet werden, halte ich eine Bürgerbefragung/Bürgerbeteiligung für
erforderlich, es sei denn, sie beschließen generell, auf eine innere Bebauung zukünftig zu
verzichten.
Verwaltungsseitig schlage ich Ihnen jedoch vor, vor einer endgültigen Festlegung eine
Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass die Belange von Natur und Landschaft keiner
besonderen Betrachtung bedürfen, da das Plangebiet insgesamt dem Innenbereich zuzuordnen
ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren werden sich auf max. 5.000,00 € belaufen.
Die hiermit verbundenen Kosten stehen haushaltsmäßig bereit und können nicht auf die
Grundstückseigentümer umgelegt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine
Befragung durchzuführen, ob und inwieweit seitens der Grundstückseigentümer
Interesse an einer inneren Erschließung der Grundstücke besteht.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________