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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Kaiskorb - Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb - hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen und b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
81 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb -
hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb -
hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb -
hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71046/2007 2. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Betreff: Bebauungsplan Kaiskorb - Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen und b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Kaiskorb eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage A) –Abwägungsliste- zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt er dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB für den Bebauungsplan Kaiskorb nebst Begründung und zugehörigen Anlagen zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 den Auslegungsbeschluss (Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats) für den Bebauungsplan Kaiskorb gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB findet gem. Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 12.05.2009 mit Frist zur Stellungnahme seit dem 20.05.2009 noch bis einschließlich zum 19.06.2009 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 08.05.2009 mit Frist vom 15.05.2009 bis zum 19.06.2009 um Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufgefordert. Die dabei bislang abgegeben Stellungnahmen sind in Anlage A) –Abwägungsliste- aufgeführt und mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Bislang sind keine Bedenken geäußert worden. Sollten noch bis zur Ausschusssitzung Stellungnahmen vorliegen, werden diese am Sitzungstag nachgereicht und bis dahin sukzessive im Bürger- und Ratsinformationssystem (SDNet) eingepflegt werden. Da die Beteiligungsfrist noch bis zum 19.06.2009 läuft und die nächste Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung erst für den 08.09.2009, die des Rates am 15.09.2009 terminiert ist, und eine zeitliche Verzögerung vermieden werden soll, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren ggbf. ohne Vorberatung nachträglich eingegangener Stellungnahmen, zur abschließenden Beschlussfassung als Satzung dem Rat der Stadt Bedburg am 23.06.2009 vorzulegen. Dies auch im Hinblick darauf, dass die Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB, bereits ausgeräumt werden konnten und in der nunmehr ausgelegten Planung berücksichtigt sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 02.06.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter zur Kenntnis: ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter 1 Beschlussvorlage WP7-1046/2007 2. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP7-1046/2007 2. Ergänzung Seite: 3 Seite 3