Daten
Kommune
Bedburg
Größe
81 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71046/2007 2.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Betreff:
Bebauungsplan Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb hier: a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage der Planung eingegangenen Stellungnahmen
und
b) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Fassung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die
im Wege der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Kaiskorb
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse
gem. Anlage A) –Abwägungsliste- zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt er dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB für
den Bebauungsplan Kaiskorb nebst Begründung und zugehörigen Anlagen zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 den Auslegungsbeschluss
(Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats) für den Bebauungsplan Kaiskorb gemäß §§ 3
(2) und 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB findet gem. Veröffentlichung im Amtsblatt
des Rhein-Erft-Kreises vom 12.05.2009 mit Frist zur Stellungnahme seit dem 20.05.2009 noch bis
einschließlich zum 19.06.2009 statt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom
08.05.2009 mit Frist vom 15.05.2009 bis zum 19.06.2009 um Abgabe von Stellungnahmen zur
Planung aufgefordert.
Die dabei bislang abgegeben Stellungnahmen sind in Anlage A) –Abwägungsliste- aufgeführt und
mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Bislang sind keine Bedenken geäußert
worden. Sollten noch bis zur Ausschusssitzung Stellungnahmen vorliegen, werden diese am
Sitzungstag nachgereicht und bis dahin sukzessive im Bürger- und Ratsinformationssystem (SDNet) eingepflegt werden.
Da die Beteiligungsfrist noch bis zum 19.06.2009 läuft und die nächste Sitzung des Ausschusses
für Struktur und Stadtentwicklung erst für den 08.09.2009, die des Rates am 15.09.2009 terminiert
ist, und eine zeitliche Verzögerung vermieden werden soll, schlägt die Verwaltung vor, das
Verfahren ggbf. ohne Vorberatung nachträglich eingegangener Stellungnahmen, zur
abschließenden Beschlussfassung als Satzung dem Rat der Stadt Bedburg am 23.06.2009
vorzulegen. Dies auch im Hinblick darauf, dass die Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung
nach §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB, bereits ausgeräumt werden konnten und in der nunmehr
ausgelegten Planung berücksichtigt sind.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 02.06.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
zur Kenntnis:
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter 1
Beschlussvorlage WP7-1046/2007 2. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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Sitzungsvorlage
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