Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage c) Textliche Festsetzungen)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN - KAISKORB - STAND: 17. April 2009 Bebauungsplan Bedburg-Kaiskorb Textliche Festsetzungen Fassung vom 17.04.2009 Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Für das Plangebiet wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO mit nachfolgender Zweckbestimmung festgesetzt: - 2. Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohletagebau Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstelle landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Traufhöhen bestimmt. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Geländehöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Geländehöhe und der Oberkante Schnittlinie Dachhaut der Dachflächen. 3. Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB) Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ist ein maximal 5 m breiter Weg mit versiegelter Oberfläche gemäß Lage in der Planzeichnung dauerhaft gesichert. 4. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Terrassen, Zufahrten, Wege und Stellplätze sind so anzulegen, dass das anfallende Niederschlagswasser unbefestigten Bereichen zufließen und dort ungefasst versickern kann. 5. Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB) Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind 60 % der Fläche mit Gehölzpflanzungen gemäß Pflanzliste im Raster von 1,00 m x 1,00 m zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 2 Bebauungsplan Bedburg-Kaiskorb Textliche Festsetzungen Fassung vom 17.04.2009 6. Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB) 6.1 Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Innerhalb der festgesetzten Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind vorhandene Bäume und Sträucher zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Bedarf zu ersetzen. Die DIN 18920 ‚Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen’ ist zu beachten. Kronenrückschnitte im Lichtraumprofil der angrenzenden Verkehrsflächen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sind generell zulässig. Bauliche Anlagen, befestigte Flächen und Mauern sind innerhalb der festgesetzten Fläche nicht zugelassen. 6.2 Einzelbaumerhalt Alle als zu erhalten festgesetzten Bäume sind gemäß DIN 18920 ‚Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen’ zu sichern. Zulässig ist ein Kronenrückschnitt im Lichtraumprofil angrenzender öffentlicher oder privater Verkehrsflächen. 7. Farbgestaltung (§ 12 (2) BauONW) Bauliche Anlagen sind farblich so zu gestalten, dass die Gestaltung und Farbigkeit des Vierkanthofes nicht beeinträchtigt wird. Hinweise 1. Bodendenkmal Der Schutzbereich des ortsfesten Bodendenkmals BM 44 – Hof Gut Kaiskorb – wurde entsprechend der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 18.04.2008 nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Innerhalb des Schutzbereiches unterliegen Bodeneingriffe einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Somit bedürfen Bodeneingriffe der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege. Die genehmigten Eingriffe sind gutachterlich zu begleiten, Bodenfunde sind wissenschaftlich zu dokumentieren. 2. Niederschlagswasser Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das Niederschlagswasser des gesamten Plangebietes ist innerhalb der festgesetzten Fläche zur Regenwasserrückhaltung zurückzuhalten und zu versickern. Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachfläche kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 3 Bebauungsplan Bedburg-Kaiskorb 3. Textliche Festsetzungen Fassung vom 17.04.2009 Schmutzwasser Das gesamte Schmutzwasser des Plangebietes wird über eine Druckrohrleitung der Entwässerungsanlage Bedburg-Kirchherten zugeführt. Diese Leitung wird nach Fertigstellung unentgeltlich der Stadt übereignet und wird somit Bestandteil der Entwässerungsanlage. 4. Anbauverbot In einer Entfernung bis zu 40 m bis zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A61 gilt das Anbauverbot gemäß § 9 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStr.G). Das Plangebiet befindet sich in der 100 m Anbaubeschränkungszone der Autobahn. Es dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden oder beeinträchtigen. 5. Lärmimmissionen Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen der Autobahn A61 vorbelastet. Gemäß Ausbauplanung zum Autobahnkreuz Jackerath Neu ist 8 m östlich des Plangebietes parallel zur Plangebietsgrenze eine 7,50 m über Fahrbahnmitte hohe Lärmschutzwand vorgesehen. 6. Höhe baulicher Anlagen Sofern bauliche Anlagen eine Höhe von 20,00 m über Boden überschreiten sollten, ist die Wehrbereichsverwaltung West zu beteiligen. 7. Grundwasserabsenkung Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. 8. Erdbebenzone Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 Untergrundklasse S., Die DIN 4149 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten’ ist zu beachten. 4 Bebauungsplan Bedburg-Kaiskorb Textliche Festsetzungen Fassung vom 17.04.2009 Pflanzliste Standortgerechte heimische Laubgehölze Carpinus betulus Quercus petraea Quercus robur Sorbus aucuparia Tilia cordata Hainbuche Traubeneiche Stieleiche Eberesche Winterlinde Straucharten Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Viburnum opulus Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Gemeine Heckenkirsche Schlehe Hundsrose Salweide Wasserschneeball Pflanzenqualität (mind.) Laubbäume: Sträucher: Heister, 2xv., ohne Ballen, 60-100 2xv, ohne Ballen, 60-100 5