Daten
Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
ZUM
BEBAUUNGSPLAN
- KAISKORB -
STAND: 17. April 2009
Bebauungsplan
Bedburg-Kaiskorb
Textliche Festsetzungen
Fassung vom 17.04.2009
Gemäß
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden
Fassung
wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Für das Plangebiet wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11
BauNVO mit nachfolgender Zweckbestimmung festgesetzt:
-
2.
Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem
Braunkohletagebau
Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstelle landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude)
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der
Traufhöhen bestimmt.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Geländehöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der
Oberkante Dachhaut.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Geländehöhe und der Oberkante Schnittlinie Dachhaut der Dachflächen.
3.
Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage
(§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)
Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ist ein maximal 5 m breiter Weg mit versiegelter Oberfläche gemäß
Lage in der Planzeichnung dauerhaft gesichert.
4.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)
Terrassen, Zufahrten, Wege und Stellplätze sind so anzulegen, dass
das anfallende Niederschlagswasser unbefestigten Bereichen zufließen
und dort ungefasst versickern kann.
5.
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB)
Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind 60 % der Fläche mit Gehölzpflanzungen gemäß Pflanzliste im Raster von 1,00 m x 1,00 m zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
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Bebauungsplan
Bedburg-Kaiskorb
Textliche Festsetzungen
Fassung vom 17.04.2009
6.
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB)
6.1
Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Innerhalb der festgesetzten Fläche für die Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern sind vorhandene Bäume und Sträucher zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Bedarf zu ersetzen. Die DIN 18920 ‚Schutz von
Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen’
ist zu beachten. Kronenrückschnitte im Lichtraumprofil der angrenzenden Verkehrsflächen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sind generell zulässig. Bauliche Anlagen, befestigte Flächen und
Mauern sind innerhalb der festgesetzten Fläche nicht zugelassen.
6.2
Einzelbaumerhalt
Alle als zu erhalten festgesetzten Bäume sind gemäß DIN 18920
‚Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen’ zu sichern. Zulässig ist ein Kronenrückschnitt im Lichtraumprofil angrenzender öffentlicher oder privater Verkehrsflächen.
7.
Farbgestaltung (§ 12 (2) BauONW)
Bauliche Anlagen sind farblich so zu gestalten, dass die Gestaltung und
Farbigkeit des Vierkanthofes nicht beeinträchtigt wird.
Hinweise
1.
Bodendenkmal
Der Schutzbereich des ortsfesten Bodendenkmals BM 44 – Hof Gut
Kaiskorb – wurde entsprechend der Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege vom 18.04.2008 nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen. Innerhalb des Schutzbereiches unterliegen Bodeneingriffe einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Somit bedürfen Bodeneingriffe der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege. Die genehmigten Eingriffe sind gutachterlich zu begleiten,
Bodenfunde sind wissenschaftlich zu dokumentieren.
2.
Niederschlagswasser
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder
an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das Niederschlagswasser des gesamten Plangebietes ist innerhalb der festgesetzten Fläche zur Regenwasserrückhaltung zurückzuhalten und zu versickern. Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachfläche kann in
Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
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Bebauungsplan
Bedburg-Kaiskorb
3.
Textliche Festsetzungen
Fassung vom 17.04.2009
Schmutzwasser
Das gesamte Schmutzwasser des Plangebietes wird über eine Druckrohrleitung der Entwässerungsanlage Bedburg-Kirchherten zugeführt.
Diese Leitung wird nach Fertigstellung unentgeltlich der Stadt übereignet und wird somit Bestandteil der Entwässerungsanlage.
4.
Anbauverbot
In einer Entfernung bis zu 40 m bis zum äußeren Rand der befestigten
Fahrbahn der Bundesautobahn A61 gilt das Anbauverbot gemäß § 9 (1)
Bundesfernstraßengesetz (FStr.G).
Das Plangebiet befindet sich in der 100 m Anbaubeschränkungszone
der Autobahn. Es dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit oder Leichtigkeit
des Verkehrs nicht gefährden oder beeinträchtigen.
5.
Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen der Autobahn A61
vorbelastet. Gemäß Ausbauplanung zum Autobahnkreuz Jackerath Neu ist 8 m östlich des Plangebietes parallel zur Plangebietsgrenze eine
7,50 m über Fahrbahnmitte hohe Lärmschutzwand vorgesehen.
6.
Höhe baulicher Anlagen
Sofern bauliche Anlagen eine Höhe von 20,00 m über Boden überschreiten sollten, ist die Wehrbereichsverwaltung West zu beteiligen.
7.
Grundwasserabsenkung
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung.
8.
Erdbebenzone
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 Untergrundklasse S., Die
DIN 4149 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten’ ist zu beachten.
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Bebauungsplan
Bedburg-Kaiskorb
Textliche Festsetzungen
Fassung vom 17.04.2009
Pflanzliste
Standortgerechte heimische Laubgehölze
Carpinus betulus
Quercus petraea
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
Hainbuche
Traubeneiche
Stieleiche
Eberesche
Winterlinde
Straucharten
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix caprea
Viburnum opulus
Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Gemeine Heckenkirsche
Schlehe
Hundsrose
Salweide
Wasserschneeball
Pflanzenqualität (mind.)
Laubbäume:
Sträucher:
Heister, 2xv., ohne Ballen, 60-100
2xv, ohne Ballen, 60-100
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