Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Antrag der St. Martinus Schützenbruderschaft Barmen e.V. auf Bezuschussung der Kosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
11.04.16, 17:01
Aktualisiert
14.04.16, 10:23
Sitzungsvorlage (Antrag der St. Martinus Schützenbruderschaft Barmen e.V. auf Bezuschussung der Kosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes) Sitzungsvorlage (Antrag der St. Martinus Schützenbruderschaft Barmen e.V. auf Bezuschussung der Kosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 21.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 122/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 27.04.2016 TOP Ergebnisse Antrag der St. Martinus Schützenbruderschaft Barmen e.V. auf Bezuschussung der Kosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der St. Martinus Schützenbruderschaft Barmen e.V. wird zu den Kosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.550,-- €, gewährt. 2. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt. Begründung: Mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom Februar 2016 hat die St. Martinus Schützenbruderschaft einen Zuschuss zu den Materialkosten für die Sanierung des Flachdaches des Schießstandes beantragt. Ein von der Bruderschaft vorgelegter Kostenvoranschlag eines Dachdeckers beziffert die Kosten auf rd. 6.200,-- €. Ziff. 2.5 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich regelt, dass über Investitionskostenzuschüsse für die Sportanlagen der Schützenbruderschaften, die nicht dem Deutschen Sportbund angehören, von Fall zu Fall entschieden wird. In Ziff. 5 der Richtlinien ist festgelegt, dass die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen Kosten zahlt. Die zuschussfähigen Kosten sind laut dem Kostenvoranschlag 6.200,-€, so dass der Zuschuss 6.200,-- € x 25% = 1.550,-- € betragen würde. In ähnlich gelagerten Fällen hat die Stadt Schützenbruderschaften (Welldorf, Selgersdorf) ebenfalls einen Zuschuss entsprechend den Regelungen der Sportförderungsrichtlinien gewährt. Die Mittel sollen in diesem Haushaltsjahr bereitgestellt werden, damit das Dach noch in 2016 saniert werden kann. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten:1.550 ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 122/2016 x nein nein Seite 2