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Allgemeine Vorlage (Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Freizeitbad Kreuzau GmbH)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Freizeitbad Kreuzau GmbH) Allgemeine Vorlage (Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Freizeitbad Kreuzau GmbH)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 171/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 04.12.2001 17.12.2001 TOP: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Freizeitbad Kreuzau GmbH I. Sach- und Rechtslage: In der Ratssitzung vom 27.09.2001 war die Verwaltung beauftragt worden, Möglichkeiten einer kommunalen Zusammenarbeit mit der Freizeitbad GmbH zu prüfen. Der Ratsbeschluss erging unter der Voraussetzung, dass die bisherigen Mitgesellschafter aus Aachen ihre Gesellschaftsanteile aufgeben. Mit Schreiben vom 30.10.2001 (welches als Anlage beigefügt ist), hat der Geschäftsführer der Freizeitbad GmbH mitgeteilt, dass die 3 Aachener Gesellschafter einer Übertragung ihrer Anteile von insgesamt 71,2 % auf die Gemeinde gegen Erstattung der eingezahlten Gesellschaftsanteile von insgesamt 8.900 € einstimmig zugestimmt haben. Die 3 Kreuzauer Gesellschafter behalten ihre Anteile von 28,8 %. Unter Berücksichtigung der bereits im September sehr intensiv geführten Diskussionen, dass sich die Gemeinde wieder zum Bad bekennen und mit ihm identifizieren solle, erscheint es nun folgerichtig, dass die Gemeinde das Angebot zur Übernahme der freiwerdenden Gesellschaftsanteile annimmt. Dies sollte unabhängig von der Prüfung weiterer Möglichkeiten der finanziellen Absicherung erfolgen, denen die Verwaltung weiter nachgeht. Aufgrund verschiedener interfraktioneller Vorgespräche wird folgendes vorgeschlagen: - - - Die Gemeinde Kreuzau erwirbt 71,2 % an der bestehenden Freizeitbad GmbH Der bestehende Gesellschaftsvertrag wird dahingehend geändert, dass Beschlüsse nicht – wie bisher – einer Mehrheit von 75 % bedürfen. Künftig soll die einfache Mehrheit gelten. In der Geschäftsführung soll zunächst keine Änderung eintreten. Ein Aufsichtsrat wird nicht gebildet. Der Rat benennt 7 Mitglieder, die ihn in der Gesellschafterversammlung vertreten. Nach § 113 Absatz 2 GO NRW muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugehören. Insofern sind noch 6 Personen nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen. Hiernach entfallen auf die CDU-Fraktion 4 und die SPD-Fraktion 2 Sitze. Bei Übernahme der Gesellschaftsanteile ist notariell verbindlich zu gewährleisten, dass weitere Ansprüche der ausscheidenden Gesellschafter als auch der von ihnen geführten Firmen ausgeschlossen sind. Die Gesellschaft wird in ihrer privatrechtlichen Form weitergeführt. Eine Änderung in der Rechtsform der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter ergibt sich somit nicht. Eine Übertragung der Gesellschaftsanteile soll kurzfristig erfolgen. - Die bisher ausgesprochene Stundung gegenüber der Freizeitbad GmbH wird zunächst bis 30.06.2002 verlängert. Der Gesellschaftsanteil wird von der Gemeinde mit 50 % = 8.900 € eingezahlt. Durch die Geschäftsführung kann jedoch bei Bedarf die ausstehende Einlage angefordert werden. Diese Verfahrensweise ist nach Auskunft des Notariats Dr. Zain üblich und unproblematisch. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es entstehen außerplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung der Gesellschaftsanteile bei einer 50 %igen Einzahlung von 8.900 €. Die Notarkosten dürften sich auf maximal 500 € belaufen. III. Beschlussvorschlag: 1. 2. Die Gemeinde Kreuzau erwirbt die freiwerdenden Gesellschaftsanteile an der FreizeitbadKreuzau GmbH von insgesamt 71,2 %. Die Stammeinlage ist zu 50 % einzuzahlen. Der beiliegende Entwurf eines GmbH-Anteilsübertragungsvertrages wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwicklung umgehend vorzunehmen. Als Vertreter der Gemeinde werden in die Gesellschafterversammlung entsandt: ordentliche Mitglieder 1. Ramm, Walter, Bürgermeister 2. 3. 4. Stellvertreter 1. Stolz, Walter, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. Die aufgelaufenen Forderungen der Gemeinde gegenüber der Freizeitbad GmbH werden bis zum 30.06.2002 weiter gestundet. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung des Freizeitbades zu prüfen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________