Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
171/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Freizeitbad Kreuzau GmbH
I. Sach- und Rechtslage:
In der Ratssitzung vom 27.09.2001 war die Verwaltung beauftragt worden, Möglichkeiten einer
kommunalen Zusammenarbeit mit der Freizeitbad GmbH zu prüfen. Der Ratsbeschluss erging
unter der Voraussetzung, dass die bisherigen Mitgesellschafter aus Aachen ihre
Gesellschaftsanteile aufgeben.
Mit Schreiben vom 30.10.2001 (welches als Anlage beigefügt ist), hat der Geschäftsführer der
Freizeitbad GmbH mitgeteilt, dass die 3 Aachener Gesellschafter einer Übertragung ihrer Anteile
von insgesamt 71,2 % auf die Gemeinde gegen Erstattung der eingezahlten Gesellschaftsanteile
von insgesamt 8.900 € einstimmig zugestimmt haben. Die 3 Kreuzauer Gesellschafter behalten
ihre Anteile von 28,8 %.
Unter Berücksichtigung der bereits im September sehr intensiv geführten Diskussionen, dass sich
die Gemeinde wieder zum Bad bekennen und mit ihm identifizieren solle, erscheint es nun
folgerichtig, dass die Gemeinde das Angebot zur Übernahme der freiwerdenden
Gesellschaftsanteile annimmt. Dies sollte unabhängig von der Prüfung weiterer Möglichkeiten der
finanziellen Absicherung erfolgen, denen die Verwaltung weiter nachgeht.
Aufgrund verschiedener interfraktioneller Vorgespräche wird folgendes vorgeschlagen:
-
-
-
Die Gemeinde Kreuzau erwirbt 71,2 % an der bestehenden Freizeitbad GmbH
Der bestehende Gesellschaftsvertrag wird dahingehend geändert, dass Beschlüsse nicht –
wie bisher – einer Mehrheit von 75 % bedürfen. Künftig soll die einfache Mehrheit gelten.
In der Geschäftsführung soll zunächst keine Änderung eintreten.
Ein Aufsichtsrat wird nicht gebildet. Der Rat benennt 7 Mitglieder, die ihn in der
Gesellschafterversammlung vertreten. Nach § 113 Absatz 2 GO NRW muss der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugehören.
Insofern sind noch 6 Personen nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen. Hiernach
entfallen auf die CDU-Fraktion 4 und die SPD-Fraktion 2 Sitze.
Bei Übernahme der Gesellschaftsanteile ist notariell verbindlich zu gewährleisten, dass
weitere Ansprüche der ausscheidenden Gesellschafter als auch der von ihnen geführten
Firmen ausgeschlossen sind.
Die Gesellschaft wird in ihrer privatrechtlichen Form weitergeführt. Eine Änderung in der
Rechtsform der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter ergibt sich somit nicht.
Eine Übertragung der Gesellschaftsanteile soll kurzfristig erfolgen.
-
Die bisher ausgesprochene Stundung gegenüber der Freizeitbad GmbH wird zunächst bis
30.06.2002 verlängert.
Der Gesellschaftsanteil wird von der Gemeinde mit 50 % = 8.900 € eingezahlt. Durch die
Geschäftsführung kann jedoch bei Bedarf die ausstehende Einlage angefordert werden.
Diese Verfahrensweise ist nach Auskunft des Notariats Dr. Zain üblich und
unproblematisch.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es entstehen außerplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung der Gesellschaftsanteile bei einer
50 %igen Einzahlung von 8.900 €. Die Notarkosten dürften sich auf maximal 500 € belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
Die Gemeinde Kreuzau erwirbt die freiwerdenden Gesellschaftsanteile an der FreizeitbadKreuzau GmbH von insgesamt 71,2 %. Die Stammeinlage ist zu 50 % einzuzahlen. Der
beiliegende Entwurf eines GmbH-Anteilsübertragungsvertrages wird genehmigt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Abwicklung umgehend vorzunehmen.
Als Vertreter der Gemeinde werden in die Gesellschafterversammlung entsandt:
ordentliche Mitglieder
1. Ramm, Walter, Bürgermeister
2.
3.
4.
Stellvertreter
1. Stolz, Walter, Allgemeiner Vertreter des
Bürgermeisters
2.
3.
3.
4.
4.
5.
5.
6.
6.
7.
7.
Die aufgelaufenen Forderungen der Gemeinde gegenüber der Freizeitbad GmbH werden
bis zum 30.06.2002 weiter gestundet.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung des
Freizeitbades zu prüfen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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