Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro • Jülicher Ring 32 • 53879 Euskirchen
Datum:
F 7/2005
22.08.2005
Az.: Sch/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2005
Kreistag
07.09.2005
Cross Compliance/GAP-Reform
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV - Fraktion beantragt die Beantwortung folgender Fragen zu den Cross Compliance Anforderungen im Zusammenhang mit der GAP-Reform zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses
bzw. des Kreistages:
1. Wie wurden bisher und sollen künftig die systematischen sowie die fachrechtlichen Kontrollen (Cross Check) in den im Kreis Euskirchen ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden?
2. Welche Möglichkeiten bestehen im Kreis Euskirchen, die Prüfkompetenz der Fachbehörden auf die InVeKoS-Behörde (Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsysteme für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft) zu übertragen?
3. Mit wie viel Personal und mit welchem damit verbundenen Personalkostenaufwand soll
diese zusätzliche Arbeit bewältigt werden? (Pro zu prüfende Richtlinie müssen mindestens 1 % der Betriebe vor Ort geprüft werden. Die ordnungsgemäße Tierkennzeichnung
und Tierregistrierung muss sogar in mind. 5 % der Betriebe geprüft werden).
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4. In welcher Form soll die Bearbeitung der für 2006 und 2007 im Zusammenhang mit der
GAP-Reform zusätzlich vorgesehenen Kontrollbereiche Pflanzenschutz (2006), Lebensmittelsicherheit (2006), Tiergesundheit (2006) sowie Tierschutzregelungen (2007) gewährleistet werden?
Begründung:
Seit Beginn des Jahres 2005 ist die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft getreten
und die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Euskirchen (ca. 1.400) erhalten gem. dieser Reform
Direktbeihilfen aus dem Europäischen Ausgleichs- und Garantiefond für Landwirtschaft. Dabei
können die landwirtschaftlichen Betriebe ab 2005 in NRW in Abhängigkeit ihrer Landnutzung u.a.
Prämien in Höhe von 283,00 €/ha Ackerland, 111,00 €/ha Grünland, 283,00 €/ha Stilllegungsfläche
sowie 283,00 €/ha OGS - Fläche (OGS = Obst, Gemüse, Speisekartoffel) aktivieren.
Bis 2013 werden jedoch die unterschiedlichen Prämien aus den Bereichen pflanzlicher und tierischer Erzeugung verschmolzen auf einen einheitlichen regionalen Zielwert (NRW) in Höhe von z.
Zt. voraussichtlich 347,00 €/ha.
Gem. EU-Recht sind die Betriebe verpflichtet, bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung einzuhalten und die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen sowie ökologischen Zustand
zu erhalten (Cross Compliance). Die Gewährung der Direktbeihilfen ist daran gebunden.
Laut EU-Recht muss die Einhaltung dieser Anforderungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe
systematisch kontrolliert werden. Die Ordnungsbehörden der Kreise waren und sind bisher für die
Kontrolle des Fachrechts zuständig.
Dies betrifft insbesondere folgende Behörden:
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Landschaftsbehörde
Untere Abfallbehörde
Untere Wasserbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Neu sind allerdings jetzt die von der EU gesetzten Vorgaben beispielsweise zu Ziehung und Umfang von Stichproben sowie zur Dokumentation.
Die UWV - Fraktion tritt dafür ein, dass bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen im Rahmen der GAP-Reform seitens der Kreisverwaltung größtmöglicher Wert darauf gelegt wird, die
unter schwierigen agrarpolitischen Bedingungen wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe im
Kreis Euskirchen in angemessener Weise zu überprüfen. Daher sollten Überprüfungen durch Bedienste der Kreisverwaltung durchgeführt werden, die einen besonderen Bezug zur Landwirtschaft
aufweisen, um auf diesem Gebiet größtmögliche Akzeptanz bei allen Beteiligten zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Troschke, Fraktionsvorsitzender
gez. Hans-Joachim Schaefer, Kreistagsabgeordneter
Für die Richtigkeit:
gez. Troschke, Fraktionssekretärin