Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
22.04.16, 14:31
Aktualisiert
22.04.16, 14:31
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Kommunales Intracting
Projektleitung: Dr. Kora Kristof
Bearbeitet von: Dr. Kora Kristof; Dipl.-Ing. Sabine Nanning; Dipl.-Phys. Frank Merten
Auszug aus dem
„Projektteil B: Handlungsoptionen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbreitung der
Umsetzung von Intracting auf kommunaler und Landesebene“
der im Auftrag des Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen
erstellten Studie „Pilotprojekte Einsparcontracting und Intracting in NRW“
Weitere Informationen:
Dr. Kora Kristof oder Dipl.-Ing. Sabine Nanning
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH
Döppersberg 19
D - 42103 Wuppertal
Tel. : ++49-(0)202/2492-183 oder - 169
Fax: ++49-(0)202/2492-198
E-Mail: kora.kristof@wupperinst.org oder sabine.nanning@wupperinst.org
Wuppertal, Februar 1998
Inhalt
1
INTRACTING - EIN NEUES INSTRUMENT ZUR KOSTENEINSPARUNG UND ZUM KLIMASCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1
Begriffsdefinition: Intracting / verwaltungsinternes Contracting /
Stuttgarter Modell .......................................................................... 1
1.2
Ausgangslage, Aufgabe und Ziel der Studie............................................ 2
1.3
Struktur des Endberichts .................................................................. 5
1.4
Hinweise zur Nutzung der Projektergebnisse .......................................... 6
2
INTRACTING IN KOMMUNEN BZW. KOMMUNALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.1
Problemaufriß............................................................................... 8
2.2
Ablauf der empirischen Untersuchung und Überblick über die erhobenen
Daten ......................................................................................... 8
2.3
Vorstellung unterschiedlicher Intractingmodelle ..................................... 16
2.4
Erfahrungen mit der Einführung und der Umsetzung von Intracting-modellen .. 30
2.5
Vorschlag für Kommunen zur Einführung von kommunalem Intracting.......... 33
2.6
Rahmenbedingungen für kommunales Intracting..................................... 35
2.7
Ansatzpunkte zur Verbreitung des kommunalen Intracting durch die
Landesregierung: Politikempfehlungen ................................................ 39
LITERATURVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
1
Intracting - ein neues Instrument zur Kosteneinsparung
und zum Klimaschutz
Die Studie „Pilotprojekte Einsparcontracting und Intracting in NRW“, die das Wuppertal
Institut für Klima Umwelt Energie im Auftrag des Ministeriums für Bauen und Wohnen
des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt, teilt sich in zwei Projektteile.
•
Projektteil A: Begleitung und Evaluierung der vom Land Nordrhein-Westfalen
initiierten Pilotprojekte zum Einsparcontracting
•
Projektteil B: Handlungsoptionen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbreitung der
Umsetzung von Intracting auf kommunaler und Landesebene
In diesem Papier werden die Ergebnisse des Projektteils B für den Bereich Intracting auf
kommunaler Ebene präsentiert.
1.1
Begriffsdefinition: Intracting/verwaltungsinternes Contracting/
Stuttgarter Modell
Da die Begriffe „Intracting“, „verwaltungsinternes Contracting“ und „Stuttgarter Modell“
noch nicht allgemein bekannt sind, sollen sie kurz erläutert werden.
Am Begriff „verwaltungsinternes Contracting“ läßt sich am einfachsten nachvollziehen,
was sich inhaltlich grundsätzlich hinter den drei Begriffen verbirgt. Ausgangspunkt ist ein
Contractingmodell1, das aber nicht von einem externen Dritten abgewickelt wird, sondern
bei der eine Organisationseinheit innerhalb der Verwaltung die Contractorrolle übernimmt.
Contractingnehmer sind die anderen Organisationseinheiten. Es wird also nicht wie beim
Contracting eine Energiedienstleistung aus einer Hand von außen eingekauft, sondern sie
wird von einer internen Organisationseinheit erbracht. Verwaltungsinternes Contracting
kann nicht nur für Kommunen ein Instrument zur Ausschöpfung der Potentiale zu Energieund Energiekosteneinsparung sein, sondern auch für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Kreise, Landschaftsverbände, Bundesländer, Bund.
1
Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung eines Dritten - des Contractors - für Energieverbraucher
im Rahmen einer Energiesparinvestition, die in der Regel die Planung, Finanzierung und Realisierung umfaßt.
Daneben können zusätzlich auch die Wartung und der Betrieb neuer oder sanierter energetischer Anlagen Bestandteil eines Contractingvertrages sein. Contracting kann auf das Angebot unterschiedlicher Energiedienstleistungen
zielen: Wärme, Kälte, Licht etc.
Die Investitionskosten des Contractors amortisieren sich durch die Energiekosteneinsparungen, die durch den Einsatz der Energiespartechniken erzielt werden. Ob ein Teil der eingesparten Energiekosten von Anfang an auch den
NutzerInnen zufließt, kann im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Gestaltung geregelt werden; die Amortisationszeit beim Contractor verlängert sich entsprechend, wenn es zu einer Verteilung der Kostenersparnis zwischen ihm
und den NutzerInnen kommt.
Es kann zwischen Anlagen- und Einspar-Contracting unterschieden werden. Anlagen-Contracting richtet sich auf
die Finanzierung von effizienten Energieerzeugungstechnologien, wie z.B. Blockheizkraftwerken oder Brennwertkesseln; es zielt also auf die Angebotsseite. Einspar-Contracting wendet sich hingegen der Nachfrageseite zu und hat
die systematische Erschließung von Energiesparmaßnahmen bei der Umwandlung von End- und Nutzenergie in
Energiedienstleistungen (z.B. warme oder gekühlte Räume, effiziente Beleuchtung) zum Ziel.
Synonym zum Begriff „verwaltungsinternes Contracting“ wird oft auch der Begriff
„Stuttgarter Modell“ (vgl. Kapitel 2.3.1) verwendet, da das erste verstärkt kommunizierte
und diskutierte Modell in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart entwickelt und umgesetzt wurde.
In diesem Bericht wird aber der dritte synonyme Begriff - „Intracting“ - benutzt, da
erstens das „Stuttgarter Modell“ nur eine unter mehreren spezifischen Arten ist, Intracting
konkret auszugestalten. Zweitens stellte sich im Rahmen der empirischen Untersuchung
heraus, daß eine Reihe Kommunen ihre Modelle nicht unter dem Namen einer anderen
Stadt subsumiert sehen wollen. Der Begriff „verwaltungsinternes Contracting“ wird nicht
verwendet, da sich drittens im Rahmen der Recherche zeigte, daß der Begriff zu eng gefaßt
ist (vgl. Unechte Privatisierung, Kapitel 2.3.3).
1.2
Ausgangslage, Aufgabe und Ziel der Studie
Ausgangslage
In immer mehr Kommunen wird Intracting genutzt, um zügig wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen zu realisieren, die ohne dieses neue Finanzierungs- und Umsetzungsinstrument aus verschiedenen Gründen nicht, nur teilweise oder nur langsamer erschlossen
werden könnten. Mit Intracting steht ein neues Instrument für eine aktive Klimaschutzpolitik aber auch zur Senkung der Energiekostenbelastung der Kommunen2 zur Verfügung.
Intracting bietet wie Contracting neue Ansatzpunkte, um in Zeiten knapper
Haushaltskassen andere klimapolitische Instrumente sinnvoll zu ergänzen. Intracting und
Contracting sind auch Instrumente, mit denen „Versäumtes“ im Bereich Energieeinsparung
nachgeholt werden kann.
Da über Contracting und Intracting ähnliche Energiedienstleistungen von einem externen
Dritten bzw. von einer internen Organisationseinheit bereitgestellt werden, stellt sich
natürlich die Frage, wann welches Instrument vorzuziehen ist.
Contractingmodelle haben Vorteile
•
durch die über sie eröffnete Chance, neue Finanzierungsquellen zu erschließen bzw.
Finanzierungsengpässe zu überwinden (d.h. der Vermögenshaushalt wird nicht belastet
- damit entstehen Spielräume für andere kommunale Investitionen - und durch die
Senkung der laufenden Energiekosten wird der Verwaltungshaushalt entlastet),
•
durch die Nutzung der Spezialisierungs- und Arbeitsteilungsvorteile3 (v.a. technisches
und organisatorisches Know-how, Marktüberblick / Optimierung der Beschaffung
2
Im folgenden wird im Text i.d.R. immer nur stellvertretend auf die Kommune als (potentiellem) Nutzer von Intractinglösungen abgestellt; auch Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen etc. kommen selbstverständlich als
Nutzer in Frage.
Dieser Effekt kann verstärkt werden durch die Vergabe des Contractingprojektes an Arbeitsgemeinschaften, die ein
3
durch verbesserte Bezugsbedingungen aufgrund höherer Abnahmemengen, Informations- und Transaktionskostensenkung), d.h. optimierte Lösungskonzepte „aus einer
Hand“,
•
durch die Übernahme bzw. die Senkung von Risiken,
•
durch die Weiterbildungseffekte, die durch die Zusammenarbeit zwischen Contractor
und eigenem Personal der Kommune entstehen (z.B. durch das Kennenlernen neuer
Techniken etc.),
•
Lösung von personellen Engpässen, da bestimmte Aufgaben auf den Contractor verlagert werden können (z.B. Wartung der Energieerzeugungsanlage).
Intractingmodelle haben Vorteile
•
bei kleineren Vorhaben, für die eine externe Contractingfinanzierung zu aufwendig
wäre,
•
da Wagnis- und Gewinnzuschläge entfallen und damit die finanzielle Belastung der
Kommune geringer ist,
•
da der Informationsvorsprung der städtischen Ämter genutzt werden kann,
•
um „Rosinenpicken“4 auszuschließen,
•
um unerwünschten Personalabbau und den damit verbundenen Verlust an eigenem
Know-how zu verhindern.
Wie die Liste der jeweiligen Vorteile von Contracting und Intracting zeigt, hängt die Entscheidung für eines der beiden Instrumente sowohl vom konkreten Einzelfall als auch von
den unterschiedlichen Vorstellungen und Ansprüchen bezüglich der einzelnen Ziele (z.B.
Risikoübernahme, Zeitschiene, Eigenständigkeit der kommunalen Energiebereitstellung,
Personalfragen etc.) ab.
Aufgabe und Ziel der Studie
Zentrale Aufgabe des Projektteils B ist es zu untersuchen, wie die Anwendung des neuen
Instruments Intracting verbreitet werden könnte.
Das Gutachten hat zwei Zielrichtungen. Erstens sollen die Aktionsmöglichkeiten des
Landes Nordrhein-Westfalen zur schnelleren Verbreitung von Intractinglösungen ausgelotet werden. Das Land kann auf zwei Ebenen aktiv werden:
4
auf die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Projektes abgestimmtes Spektrum spezifischer Erfahrungen
abdecken.
Einige Contractoren bieten nur eine oder einige wenige extrem lukrative Einsparmaßnahmen - meist nur aus einem
kleinen Bereich der möglichen Einsparbereiche, z.B. nur Pumpen - an. Andere wirtschaftliche Optionen werden
damit ausgeblendet. Das bedeutet, daß erstens maßgebliche Kostensenkungsmöglichkeiten durch diesen Contractor
nicht erschlossen werden und i.d.R. zweitens weitere sinnvolle Einsparmaßnahmen von den NutzerInnen nicht
angegangen werden, da kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird („es wird ja schon etwas getan“) bzw. der Aufwand eines weiteren Contractingprojektes gescheut wird.
•
Zunächst besteht die Möglichkeit, die Anwendung des Intractingmodells in den Kommunen zu fördern. Dazu ist es einerseits notwendig, bestehende Hemmnisse abzubauen
(z.B. Kreditdeckelung im Rahmen der Kommunalaufsicht) bzw. fördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, andererseits könnte das Land NRW auch aktiv direkt zur
Verbreitung (z.B. Informationskampagne, Impulstagung) des Intractingmodells beitragen.
•
Außerdem kann das Land selbst Intracting nutzen, um in den eigenen Liegenschaften
etc. Energie einzusparen und damit Energiekosten zu senken. Der Teil des Projektes,
der sich mit dieser Frage befaßt, ist in dieser Kurzfassung nicht dokumentiert.
Ein Ziel des Projektes ist es deshalb, ein geschlossenes Konzept für das Land zur Verbreitung kommunaler Intractinglösungen zu entwickeln und das Intractingmodell für die Landesbelange weiterzuentwickeln, damit es auch auf dieser föderalen Ebene nutzbar wird.
Das Projekt wendet sich zweitens auch direkt an die Kommunen. Die Ergebnisse der
Recherche, nämlich
•
die Vorstellung bestehender Intractingmodelle,
•
die Dokumentation der Erfahrungen, die die befragten Kommunen mit der Einführung
und der Umsetzung von Intractingmodellen gesammelt haben, und
•
die Schlußfolgerungen und Verallgemeinerungen, die aus dem vorliegenden Material
gezogen werden können,
erlauben es,
•
Hilfestellungen für Kommunen zu geben, die derzeit ein Intractingmodell einführen
oder dies für die Zukunft planen, und
•
Kommunen, die Intracting schon eingeführt haben, über den Vergleich alternativer
Lösungen zur konkreten Ausgestaltung des Intractings ihre eigene Lösung zu effektivieren.
Aus den Zielen, die in diesem Projekt verfolgt werden, ergibt sich folgende Struktur der
abzuarbeitenden Arbeitsschritte im Bereich kommunales Intracting:
•
Recherche zu unterschiedlichen Lösungsmodellen für Intracting
•
Entwicklung eines Ablaufschemas zur Einführung von Intractinglösungen
•
Hemmnisanalyse
•
Erarbeitung eines Konzepts zum Hemmnisabbau mit dem Ziel, fördernde Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. aktiv die Ausbreitung auf kommunaler Ebene zu
unterstützen
1.3
Struktur des Endberichts
In Kapitel 1 werden die Begriffe „verwaltungsinternes Contracting“, „Stuttgarter Modell“
und „Intracting“ geklärt und das Projekt und der Argumentationsfaden dieses Berichtes
vorgestellt. Kapitel 2 ist dem kommunalen und das hier nicht dokumentierte Kapitel 3
dem Intracting auf Landesebene gewidmet. Kapitel 2 hat folgende Argumentationsstruktur:
Kapitel 2.1 beleuchtet kurz, vor welchem Hintergrund die Einführung des neuen Instruments Intracting auf kommunaler Ebene zu sehen ist. Der Spagat der Kommunen zwischen
Finanzmisere und „zerbröckelnder Bausubstanz“ und den an sie gerichteten Forderungen
einer effizienten und modernen Verwaltungsstruktur und einer zunehmenden KundInnenund Dienstleistungsorientierung bilden die Szenerie für „den Auftritt“ des neuen Instruments. In Kapitel 2.2 wird die Vorgehensweise bei der empirischen Recherche und der
Auswertung der Daten bzw. Materialien beschrieben und ein Überblick über die erhobenen
Daten gegeben. In Kapitel 2.3 werden auf der Basis der Grundidee von Intracting
verschiedene organisatorische Lösungen zu ihrer Umsetzung vorgestellt. Es werden dabei
beispielsweise Antworten auf folgende Fragen gegeben: Wer spielt die „Contractorrolle“?
Wer ergreift die Initiative für die Durchführung einer Energieeinsparmaßnahme? Wer führt
die Planung und die Kostenermittlung durch? Wer ermittelt die realisierbaren Energiekosteneinsparungen und in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung die Kapitalrücklaufzeit?
Wer führt die Maßnahme durch? Wie wird die Energiesparmaßnahme finanziert? Wie
werden die Energiekosteneinsparungen zwischen den Beteiligten aufgeteilt? Kapitel 2.4
stellt die Ergebnisse der empirischen Untersuchung zu den Erfahrungen mit der
Einführung und mit der Durchführung der unterschiedlichen recherchierten
Intractinglösungen vor. Außerdem wird zusammengefaßt, welche Empfehlungen die
„Intracting-Pioniere“ für Nachahmer auf kommunaler Ebene geben und welche
Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Politik sie für sinnvoll halten. In
Kapitel 2.5 wird aus dem in Kapitel 2.3 und 2.4 Dargestellten ein Ablaufschema für die
Einführung von Intracting abgeleitet. Wie die Rahmenbedingungen die Einführung und
Umsetzung von Intractingmodellen beeinflussen, d.h. welche Hemmnisse einer breiteren
Umsetzung entgegenstehen und welche Ansatzpunkte zu ihrer Überwindung bestehen, ist
Thema des Kapitels 2.6. Die Ergebnisse von Kapitel 2.3 bis 2.6 fließen in die
Politikempfehlungen (Kapitel 2.7) ein, in denen Ansatzpunkte für ein Konzept zur
Verbreitung des Intractings auf kommunaler Ebene durch das Land Nordrhein-Westfalen
entwickelt werden.
1.4
Hinweise zur Nutzung der Projektergebnisse
Da das Gutachten verschiedene Zielgruppen mit sehr unterschiedlichen Interessen „im
Visier“ hat, wird zur schnelleren Orientierung eine „Leseempfehlung“ für die wichtigsten
Zielgruppen abgegeben. Der Bericht ist im Bereich kommunales Intracting v.a. für zwei
verschiedene Gruppen von NutzerInnen interessant:
•
erstens Kommunen, die Interesse an der Einführung von Intracting oder an der Optimierung ihrer Intractinglösung haben; für diese InteressentInnengruppe ist vor allem
relevant:
•
die Begriffsbestimmung (Kapitel 1.1)
•
•
die Zusammenfassung zu den Ergebnissen der empirischen Untersuchung zum
kommunalen Intracting (Kapitel 2.2.2)
•
die Vorstellung der unterschiedlichen Intractinglösungen (Kapitel 2.3)
•
die Erfahrungen, die andere Kommunen mit der Einführung und Umsetzung von
Intracting gewonnen haben (Kapitel 2.4)
•
das Ablaufschema zur Einführung von Intracting in Kommunen (Kapitel 2.5)
•
die Rahmenbedingungen für kommunales Intracting (Kapitel 2.6)
•
die Zusammenfassung der Politikempfehlungen an die Landesregierung zum kommunalen Intracting (Kapitel 2.7.4)
zweitens die für energetische Grundsatzfragen zuständigen Personen der Landesregierung bzw. des Landtages; für diese InteressentInnengruppe ist vor allem relevant:
•
die Zusammenfassung zu den Ergebnissen der empirischen Untersuchung zum
kommunalen Intracting (Kapitel 2.2.2)
•
die Vorstellung der unterschiedlichen Intractinglösungen (Kapitel 2.3)
•
die Rahmenbedingungen für kommunales Intracting (Kapitel 2.6)
•
die Politikempfehlungen an die Landesregierung zum kommunalen Intracting
(Kapitel 2.7)
Das Gutachten bildet eine gute Basis zur Information über Intracting auf
kommunaler und Landesebene; es ersetzt keinesfalls die in den Politikempfehlungen
niedergelegten Aktivitäten, die zur Verbreitung des neuen Instruments beitragen
sollen. Eine reine Verteilung des Gutachtens wird nicht zu der erwünschten
Verbreitung des Intracting führen; weitere Aktivitäten sind notwendig.
2
Intracting in Kommunen bzw. kommunalen
Gebietskörperschaften
2.1
Problemaufriß
Die Finanzkrise der Kommunen, der damit eng verbundene Rückstand bei den dringend
anstehenden Sanierungen, der in vielen Kommunen schon zur Bausubstanzgefährdung
geführt hat und die relativ hohen Energiebezugskosten und sonstigen energiebedingten
Bewirtschaftungskosten zwingen die Kommunen, nach Auswegen aus dieser Misere zu
suchen. Intracting wäre eine der Optionen, die ergriffen werden könnten.
Beteuerungen, Energiesparaktivitäten realisieren zu wollen, fehlen in der Regel nicht in
den Kommunen. Die Schritte zur konkreten Umsetzung fallen dann schon viel schwerer,
da beispielsweise andere Probleme mehr „auf den Nägeln brennen“, die Informationen
über alternative Wege zur Problemlösung fehlen, vor den Schwierigkeiten der Umsetzung
zurückgeschreckt wird, der „gewohnte Trott“ zu verlassen ist oder - wie im Fall von
„Intracting“ - ganz neue Wege beschritten werden müssen.
Diese Hürden abzubauen und damit einen Beitrag zur „Markteinführung“ von Intracting
auf verschiedenen Schienen zu leisten, ist Ziel dieses Gutachtens.
2.2
Ablauf der empirischen Untersuchung und Überblick über die
erhobenen Daten
2.2.1
Ablauf der empirischen Untersuchung
Für die Recherche wurden zwei Fragebögen entwickelt. Der Kurzfragebogen dient dazu,
den Status Quo bezüglich Intracting in den Kommunen abzufragen5 und
AnsprechpartnerInnen zu ermitteln.
Die Langversion des Fragebogens wurde mit dem Ziel erstellt, weitere Details in
Kommunen zu erheben, die schon Schritte in Richtung Intracting unternommen haben oder
planen. Er geht auf folgende Bereiche vertieft ein:
•
Einführung des Intractings (incl. Fragen zu Erfolgen bzw. Mißerfolgen dabei)
•
Gestaltung der gewählten Intractinglösung (Schwerpunkte: wer ist für was zuständig
und wie wird was finanziert) und Frage nach den damit abgewickelten/geplanten Projekten
5
Folgende Fragen wurden u.a. gestellt:
• Haben Sie in Ihrer Stadt/Kommune „verwaltungsinternes Contracting“ eingeführt?
• Sind Sie gerade dabei, in Ihrer Stadt/Kommune „verwaltungsinternes Contracting“ einzuführen?
• Ist in Ihrer Stadt/Kommune der Versuch, „verwaltungsinternes Contracting“ einzuführen, gescheitert?
•
Erfahrungen mit Intracting und Empfehlungen zur Einführung in anderen Kommunen
bzw. Vorschläge zur Veränderung der Rahmenbedingungen durch die Politik für eine
vereinfachte Umsetzung von Intractingmodellen
Um den Kommunen - zur Beantwortung der Fragebögen - und weiteren Institutionen bzw.
Personen, die angesprochen wurden, Informationen über das Projekt bereitzustellen, wurde
außerdem eine Projektkurzdarstellung erstellt.
Um die empirische Recherche auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen, wurden zwei
Ansätze gewählt: ein systematisches Vorgehen ergänzt um am Schneeballprinzip
orientierte Ansätze.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann an die Recherche aufgrund der begrenzten Zeit und
der vorhandenen Projektmittel nicht gestellt werden.
Flächendeckende Recherche bei Großstädten
Um eine möglichst umfassende und möglichst flächendeckende Übersicht über die Intractingaktivitäten zu gewinnen, wurde die 84 bundesdeutsche Städte systematisch telefonisch
befragt, die mehr als 100.000 EinwohnerInnen haben (die Detailergebnisse sind in Kapitel
2.2.2 niedergelegt). Die Auswertung der verwertbaren Antworten aus 58 Städten ergibt:
•
Das Instrument Intracting ist in 40 Städten bekannt; in 12 Städten war Intracting bis zur
Information über diese Recherche definitiv nicht bekannt.
•
4 Städte haben Intracting bereits eingeführt, 5 Städte sind in der Planungsphase, 1 Stadt
ist in der Umsetzungsphase, 47 nutzen Intracting nicht
•
12 Städte äußerten Interesse an Intracting bzw. dem Projekt
•
45 Städten wurden Fragebögen (lang und kurz) und Informationsmaterial zugeschickt
•
19 Städte schickten Materialien oder den ausgefüllten Fragebogen zurück
Schneeballprinzip-Recherche
In der Langversion des Fragebogens wurden die Kommunen jeweils gefragt, welche anderen Beispiele für Intracting ihnen bekannt sind.
ExpertInnenbefragung/Literaturrecherche
Außerdem wurden zwölf Energieagenturen auf Landesebene angesprochen und befragt,
welche Intractingmodelle ihnen bekannt seien. Zusätzlich wurden auch eine Reihe von
Organisationen/Institutionen, die im Bereich kommunaler Klimaschutz einen großen
Überblick haben (z.B. Klimabündnis, ICLEI, CAF/Agenda-Transfer, Kommunale
Umwelt-AktioN) telefonisch befragt.
Um die empirischen Ergebnisse zu unterfüttern und bei offenen Fragen Informationen zu
ergänzen, wurde zusätzlich noch eine Literaturrecherche durchgeführt.
Umweltausschuß des Deutschen Städtetages
Im Rahmen einer Umweltausschußsitzung des Deutschen Städtetages wurde eine Vorversion des Kurzfragebogens verteilt. In dieser Vorversion wurde nach der ”Umsetzung des
Stuttgarter Modells” gefragt; die spontane Rückmeldung zeigte, daß eine Reihe Kommunen ihre Modelle nicht unter dem Namen einer anderen Stadt subsumiert sehen wollen. Sie
waren deshalb auch nicht bereit, den Fragebogen auszufüllen; die Information darüber,
welche der an der Diskussion beteiligten Städte Intracting einführen bzw. schon eingeführt
haben, konnte für die empirische Recherche jedoch genutzt werden.
Veröffentlichung
Weitere Chancen - auch kleinere - Kommunen über das Projekt zu informieren und deren
Intractingmodelle zu erfassen, ergaben sich durch einen Artikel in den kommunalen Ökologischen Briefen (Bialas 1997, 8), der das Projekt kurz darstellt, und den Abdruck der
Projektdarstellung und des Kurzfragebogens in den ”Mitteilungen” des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGb 1997, 317).
2.2.2
Überblick über die erhobenen Daten
Tab. 2-1 faßt die Ergebnisse der Recherche im Überblick zusammen. Es ist für die befragten Kommunen / Kreise etc. jeweils angeführt, ob das Instrument Intracting bekannt ist und
ob ein Intractingmodell schon eingeführt wurde bzw. derzeit in Umsetzung ist. Unter der
Rubrik „Bemerkung“ sind Informationen zusammengefaßt, die in engem Zusammenhang
zu den Intractingmodellen stehen, z.B. ob Interesse an Intracting oder Contracting besteht
oder auch Aussagen zu den Haushaltsansätzen für den Energiebereich. Die letzte Spalte
weist die Materialien aus, die dem Wuppertal Institut im Rahmen der Recherche
zugeschickt wurde (beantworteter Fragebogen, Ratsbeschluß etc.).
Tab. 2-1:
Stadt
Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der empirischen Recherche
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Bemerkungen
vorliegende
Materialien /
Informationen
Städte mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen
Aachen
ja
kein Intracting
Contracting mit Stadtwerken, sonst normale Finanzierung
Interesse an Intracting
Augsburg
ja
kein Intracting
keine zentrale Energiebewirtschaftung
Interesse an Intracting
Fragebogen kurz
Bergisch
Gladbach
ja
kein Intracting
Intracting in Diskussion
2 Modellprojekte Contracting mit EVU;
kein eigener Haushaltstitel für Energie
Fragebogen lang
Stadt
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Bemerkungen
vorliegende
Materialien /
Informationen
Berlin
ja
Auflagenbeschluß für
Investitionen in
Energiesparen
Jährliche Kürzung der Energiekosten um
Materialien zur
3 % zugunsten von EnergiesparmaßnahEnergiesparpartnermen (difu 1997)
schaft
Einspar-Contracting innerhalb der Energiesparpartnerschaft
Bielefeld
ja
kein Intracting
Ratsbeschluß für 2 Contractingprojekte,
Erfahrungen als Argument für zukünftige
Projekte mit Contracting oder Intracting
Interesse an Intracting
Bochum
ja
kein Intracting
Energiekreise für energiesparendes Nutzerverhalten
Bonn
ja
kein Intracting
zur Zeit Gespräche bezüglich Contracting
Bottrop
nein
kein Intracting
Contracting angedacht, aber nicht realisiert
Braunschweig
ja
kein Intracting
zur Zeit Überlegungen zur Einführung von Fragebogen lang
Intracting
Anfrage zur Ratssitzung
Bremen
ja
kein Intracting
Contracting zusammen mit der Niedersächsischen Energieagentur (Bündelung
von Projekten)
Bremerhaven
ja
kein Intracting
Budgetierung der Ämter 1997 eingeführt
Chemnitz
ja
ohne Angabe
Cottbus
nein
kein Intracting
Energieeinsparung über normale Haushaltsplanung funktioniert, Unterstützung
durch die Brandenburgische EnergiesparAgentur
Darmstadt
ja
kein Intracting
Contracting, falls externes Angebot besser
als eigene Finanzierung (Vorgabe Regierungspräsident)
Dortmund
nein
kein Intracting
demnächst Gespräche zwischen Hochbauamt und Kämmerei, daher Interesse an
neuen Ideen
Interesse an Intracting
Dresden
ja
Intracting
Intracting wie in Stuttgart, Beginn 11/96
mit einmaliger Anschubfinanzierung von
75 TDM aus Haushaltsrücklagen
Fragebogen lang
Düsseldorf
ja
kein Intracting
Contracting-Pilotprojekt nach Wirtschaftlichkeitsrechnung und Ausschreibung
durchgeführt, da Angebot günstiger als
Eigenerledigung
zukünftige Gegenüberstellung von Angeboten, Vergleich von Eigenerledigung und
Contracting
1100 Liegenschaften verwaltet durch
Hochbauamt, zukünftig zusammengefaßt
in 10er Gruppen
Ratsbeschluß
Duisburg
ja
kein Intracting
Nutzung von Contracting
Fragebogen kurz
Stadt
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Bemerkungen
Erfurt
nein
kein Intracting
großer Sanierungsbedarf durch veraltete
Anlagen
großes Interesse an Intracting
Erlangen
nein
kein Intracting
Interesse an Intracting
Essen
nein
kein Intracting
Gebäudemanagement in Diskussion;
Gespräche bezüglich Contracting mit
Energieagentur NRW
Interesse an Projektergebnissen
Frankfurt/M. ja
Planungsphase
Maßnahmen zu Wasser- und Energieeinsparung mittels Contracting zusätzlich
Magistratsbeschluß zur Einführung von
Intracting
Freiburg
Planungsphase
je nach Haushaltslage Pauschalbetrag für
Energiesparen verfügbar (bis zu
1,7 Mio. DM)
Budgetierung flächendeckend eingeführt
Einsparfonds mit zweckgebundenem Kapitalrückfluß geplant
Fürth
nein
kein Intracting
Contracting mit Stadtwerken
Energiemanagement mit eigenem Haushaltstitel geplant
Gelsenkirchen
nein
kein Intracting
Nutzung von Contracting
Göttingen
ja
kein Intracting
Intracting vielleicht im Rahmen der anstehenden Verwaltungsreform
1 Contracting-Projekt (Beleuchtung) mit
der Niedersächsischen Energieagentur
Interesse an Intracting
Hagen
ja
kein Intracting
Contractingmodell für alle kommunalen
Gebäude geplant, ab 01.01.98 voraussichtlicher Beginn in 3 Pilotbereichen, dafür:
Vergabe eines Wärmeliefervertrags
(Laufzeit 20 Jahre) an neuzugründende
Energiedienstleistungsgesellschaft (EDH)
aus Stadtwerke und Elektromark, Erstellung eines Gutachtens (Fa. Landis &
Staefa)
Halle (Saale) ja
Planungsphase
zur Zeit Anfangsphase für Contractingoder Intractingprojekte, dazu Grobanalysen
für bestimmte Objekte
Realisierung 1998 angestrebt
Hamburg
kein Intracting
Mittelzuweisung für Energiesparmaßnahmen, falls dadurch 2/3 der Investitionen
wieder erwirtschaftet werden
‘Leuchtentausch 2:1 für´s Klima’ über
HEW-Kaufratenkredite
vorliegende
Materialien /
Informationen
Fragebogen lang
Energiebericht
Fragebogen lang
Stadt
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Bemerkungen
Hamm
ja
kein Intracting
Intracting angedacht, aber
(Wärme-)Contracting wird weiterverfolgt
Interesse an Intracting
Hannover
ja
kein Intracting
Ansatz vor 2 Jahren: Förderung von
Stellungnahme der
Contracting bzw. Intracting durch Konkur- Bezirksregierung an
renzbelebung aufgrund externer und inter- die Stadtkämmerei
ner Ausschreibung; wegen Organisationswechsel nicht fortgeführt
Strukturwechsel ist Voraussetzung für
neue Planungen von Intracting
Heidelberg
ja
kein Intracting
Nutzung von Energiesparcontracting
Heilbronn
ja
kein Intracting
Intracting momentan nicht beabsichtigt
keine eigene Abteilung für den Bereich
Energie
Herne
ja
kein Intracting
Hildesheim
nein
kein Intracting
Contracting mit Stadtwerken
Ingolstadt
ja
kein Intracting
zunächst Erfahrungen mit Contracting
sammeln
Jena
ja
kein Intracting
Einspar-Contracting mit Stadtwerken
großes Interesse an Intracting
Kaiserslautern
nein
kein Intracting
großes Interesse an Intracting wegen derzeitiger Verwaltungsreform und Erstellung
eines Klimaschutzkonzepts
Karlsruhe
ja
kein Intracting
bislang kein Intracting, Ablehnung durch
Gemeinderat
Kassel
ja
kein Intracting
”Energietopf” für Sparmaßnahmen eingerichtet, aber ohne finanziellen Rückfluß;
Energiemanagement seit mehr als 20 Jahren
eigene Finanzierung wäre billiger als z.B.
durch Stadtwerke
großes Interesse und Engagement bezüglich Intracting
Vortrag
”Bewertung von
ContractingAngeboten”
Kiel
ja
Intracting
Ratsbeschluß zum Intracting 12/95, Finanzierung erstmalig 1996
Ratsbeschluß
Fragebogen lang
kein Intracting
zur Zeit Einstieg in Contracting
Koblenz
Krefeld
ja
kein Intracting
Contracting mit Stadtwerken angedacht
Leipzig
ja
kein Intracting
Intracting momentan in Diskussion,
Durchführung vielleicht in Jahresfrist in
Konkurrenz mit privater Wirtschaft
spezielle Verwaltungsvorschrift für
Investitionsvorhaben in Sachsen schränkt
Spielraum ein
6
vorliegende
Materialien /
Informationen
Fragebogen kurz
Verwaltungsvorschrift Sachsen6
Fragebogen kurz
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur kommunalen und haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben
im kommunalen Bereich (vom 18.12.1996)
Stadt
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Lübeck
Bemerkungen
kein Intracting
Finanzierung von Energiesparmaßnahmen
nur über die Investitionsbank SchleswigHolstein
es gibt keinen Fachbereich Energie
vorliegende
Materialien /
Informationen
Mönchengladbach
nein
kein Intracting
kein Contracting
Moers
ja
kein Intracting
erste Vorschläge auf Bauausschußsitzung
für neue Modelle
rentierliche Vollkostenrechnung trotz
Haushaltssperre von Kämmerei akzeptiert
ca. 8 Mio. DM Energiekosten jährlich,
Fortschreibung des Energieberichts
Fragebogen kurz
Antrag zum
Umweltausschuß
Konzeptvorschlag
(Energiewendebündnis)
Münster
kein Intracting
Nürnberg
ja
Planungsphase
zentrales Koordinierungsteam Energiemanagement eingerichtet
Anschubfinanzierung von jeweils 1 Mio.
DM in den ersten drei Jahren beschlossen
Contractingangebote von der EWAG bislang zu teuer
Oldenburg
ja
kein Intracting
in Diskussion: zukünftige Nutzung von
Finanzierungsmodellen wie Contracting
oder Intracting
z. Zt. ein Projekt für Wärmedirektservice
in juristischer Prüfung
Osnabrück
ja
kein Intracting
Allgemeine Überlegungen zu Contracting,
eventuell demnächst Antrag dazu
Haushaltsansatz 1 Mio. DM für Energiesparen, ämterübergreifende Entscheidungsfindung
Saarbrücken
ja
kein Intracting
Vorfinanzierung über Stadtwerke
kein Intracting
z.Zt. Untersuchungen des Gebäudebestandes als Voraussetzung
Siegen
Stuttgart
ja
Intracting
seit 1995 Intracting (Stuttgarter Modell)
durch Amt für Energiewirtschaft, Etat von
4,5 Mio. DM für 1995 - 1999
Wiesbaden
ja
Planungsphase
zusätzlich zur Intractingplanung auch
Überlegungen zu Contracting, aber jeweils
noch keine Beschlußvorlage; Einführung
eventuell in 1998
Witten
nein
kein Intracting
demnächst Budgetierung der einzelnen
Ämter
Interesse an Intracting
Wuppertal
ja
Intracting
Beschluß für Intracting 1996, Finanzmittel
erstmalig für 1997
Fragebogen lang
Gemeinderatsbeschluß
Fragebogen lang
Maßnahmenliste
Mustervereinbarung
Stadt /
Landkreis
Intrac- Status-Quo
ting be- Intracting
kannt ?
Bemerkungen
vorliegende
Materialien /
Informationen
Zwickau
ja
Intracting analog zum Stuttgarter Modell
Haushaltsmittel für 1998 beantragt,
Dienstanweisung in Vorbereitung
Fragebogen lang
Umsetzungsphase
Städte mit unter 100.000 EinwohnerInnen
Aalen
ja
Umsetzungsphase
flächendeckendes Energieeinsparprogramm im Vorfeld
Intracting analog zum Stuttgarter Modell
wird derzeit konkret eingeführt
Fragebogen lang,
Sitzungsunterlagen
Borken
kein Intracting
Euskirchen
kein Intracting
Interesse an Intracting
Geesthacht
kein Intracting
Intracting wird diskutiert
Halberstadt
kein Intracting
Interesse an Hintergrundinformation
Hamminkeln ja
Planungsphase
zur Zeit Konzepterstellung
Interesse an Intracting
Jülich
kein Intracting
Interesse an Intracting
Kaarst
kein Intracting
Interesse an Intracting
Fragebogen kurz
Korschenbroich
Umsetzungsphase
neue Haushaltsstelle für Intracting in 1998
vorgesehen
Fragebogen lang
Lüdenscheid
kein Intracting
Interesse an Hintergrundinformation
Oberaurach
kein Intracting
Interesse an Hintergrundinformation
Olpe
kein Intracting
Unna
ja
kein Intracting
Vreden
ja
Planungsphase
Fragebogen kurz
Fragebogen kurz
Fragebogen kurz
Fragebogen kurz
Budgetierung und Vollkostenrechnung
eingeführt
Nutzung eines modifizierten (Nah-) Wärmecontracting (sog. Nutzungscontracting)
Energieberichte
1997 und 1994,
Vortragsunterlagen
zum Nutzungscontracting
Fragebogen kurz
Landkreise etc.
RheingauTaunusKreis
ja
Intracting
„unechte Privatisierung“ über ein Energiedienstleistungszentrum
Fragebogen
spezifische Veröffentlichungen
SchwalmEder-Kreis
ja
Intracting
Profitcenter zuständig für alle Energiefragen
Fragebogen lang,
spezifische Veröffentlichungen
Planungsphase
Budgetierung der Energiekosten umgesetzt Fragebogen lang
in Planung: Zentrale Bereitstellung von
Energiekosten, Refinanzierung der Haushaltsstelle
Landschafts- ja
verband
Westfalen /
Lippe
2.3
Vorstellung unterschiedlicher Intractingmodelle
Der im Rahmen der Recherche gesammelte Datenpool wurde von verschiedenen Blickwinkeln aus durchleuchtet.
Im Kapitel 2.3 werden, basierend auf der Auswertung der realisierten Intractingmodelle,
typische Modelle zur Grundanlage von Intractinglösungen (Analyse der Modellstruktur)
identifiziert. Es stellte sich heraus, daß folgende Grundtypen zu unterscheiden sind:
1. Verwaltungsinternes Contracting - Grundform
2. Profitcenter-Modell
3. Unechte Privatisierung und
4. Mischsystem Contracting/Intracting.
Um die strukturellen Unterschiede der verschiedenen Varianten deutlich zu machen, werden die einzelnen Intractinglösungen nach einem einheitlichen Muster analysiert. Die folgende Tab. 2.2 zeigt das einheitliche Analyseraster.
Tab. 2-2:
Analyseraster zur Untersuchung der einzelnen Intracting-Varianten
Initiative/Grundidee
• Soweit vorhanden, Angaben zu Einwohnerzahl, Liegenschaften, Energieverbrauch
und - kosten etc.
• Von wem geht die Initiative zum Intracting aus?
• Was ist der Auslöser (z.B. Verwaltungsreform, Budgetierung, notwendige Kosteneinsparung)?
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
• Welche Ämter sind mit welchen Verantwortlichkeiten beteiligt?
• Welche Ausstattung und welches Personal mit welcher Qualifizierung ist notwendig?
• Von welchen Ämtern wird die Wirtschaftlichkeitsrechnung durchgeführt?
• Was geschieht mit den Energiekosteneinsparungen?
• Werden Darlehen aufgenommen?
• In welcher Höhe und in welchem Zeitraum wird Anschubfinanzierung gewährt?
Durchführung, Umsetzung
• Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig?
• Wer ist für die Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen zuständig?
• Gibt es externe Beteiligungen?
Maßnahmen
• Bisher durchgeführte Maßnahmen
• Geplante Maßnahmen
2.3.1
Verwaltungsinternes Contracting - Grundform
2.3.1.1
Stuttgart
Datengrundlage der folgenden Ausführungen sind der „Stadtratsbeschluß“, persönliche
Mitteilungen über den Einführungsstand des verwaltungsinternen Contractings (Landeshauptstadt Stuttgart 1994, Kidaisch 1995) sowie der im Rahmen dieses Projektes
versandte und ausgewertete Fragebogen.
Initiative/Grundidee
Seit 1995 findet in Stuttgart die Finanzierung von Einsparmaßnahmen über Intracting statt.
Die Initiative für die Durchführung einer Energiesparmaßnahme geht vom Amt für
Umweltschutz aus.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Die folgende Abb. 2-1 vermittelt einen Überblick über die Konstruktion des Stuttgarter
Modells.
Abb. 2-1:
Konstruktion des Stuttgarter Modells
Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
Hochbauamt
Planung und
Kostenermittlung
Beauftragung
der Realisierung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Vorschlag zu Energieeinsparung
Realisierung der
Energieeinsparinvestition
Fachamt
Amt für Umweltschutz
Vereinbarung über die
Finanzierung
Etat für energiesparende
Maßnahmen 1995:
1,2 Mio. DM
Ämterbudget
Reduzierung der
Energiekosten
Finanzierung
Maßnahme zur
Energieeinsparung
Kapitalrückfluß durch eingesparte Energiekosten
Quellen:
Kiedaisch 1995; eigene Ergänzungen
Die Planung und die Kostenermittlung wird vom Hochbauamt durchgeführt; darauf aufbauend ermittelt das Amt für Umweltschutz die realisierbaren Energiekosteneinsparungen
und in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung die Kapitalrücklaufzeit. Die Finanzierung der
Energiesparmaßnahme erfolgt über das Amt für Umweltschutz, dem bis zur Amortisierung
der Investitionen - je nach Vereinbarung - ein Teil bzw. die gesamten Energiekosteneinsparungen zufließen. Zinsen werden bei der Amortisationsrechnung nicht zugrundegelegt,
Energiepreisänderungen werden aber berücksichtigt. Für die einzelnen Fachämter ist aufgrund dieser Konstruktion kein Risiko mit der bei ihnen durchgeführten Energieeinsparinvestition verbunden; sie erhalten außerdem ein zinsloses Darlehen.
Energiekosteneinsparungen, die nach Ablauf der Amortisationszeit realisiert werden,
fließen dem jeweiligen Fachamt zu und können - im Rahmen der Aufgabenerfüllung - frei
genutzt werden. Dies ist ein weiterer Anreiz für die einzelnen Ämter, sich für Energiesparmaßnahmen in ihrem Bereich einzusetzen.
Bei Maßnahmen, die nur zum Teil der Energieeinsparung dienen, werden nur die Zusatzkosten, die durch die Energieeinsparung verursacht sind, über das Intractingmodell finanziert.
Eine Anschubfinanzierung für die ersten 5 Jahre (Zeitraum 1995 bis 1999) erfolgt in Höhe
von 4,5 Mio. DM. Für das Haushaltsjahr 1995 waren im Haushaltsplan 1,2 Mio. DM vorgesehen. Nimmt man eine durchschnittliche Kapitalrückflußzeit von 5 Jahren an und eine
sofortige Verwendung der rückgeflossenen Mittel für weitere Einsparinvestitionen, so stehen für den Zeitraum von 1995 bis 1999 Mittel in Höhe von rund 8,9 Mio. DM zur Finanzierung von wirtschaftlichen Energieeinsparungsmaßnahmen zur Verfügung. Ab 2000 soll
die Finanzierung weiterer Energieeinsparmaßnahmen ausschließlich aus den Kapitalrückflüssen aus den eingesparten Energiekosten der schon durchgeführten Maßnahmen finanziert werden. Eventuell anfallende Überschüsse des Fonds am Ende des Jahres werden ins
Folgejahr übertragen.
Tab. 2-3 soll einen Eindruck vermitteln, wie sich der Fonds im Laufe der ersten sechs
Jahre entwickelt. Es ist auch zu erkennen, wie die Haushaltsausgaben in Laufe der Zeit zurückgefahren werden, da sich der Fonds in zunehmendem Maße aus den Rückflüssen aus
den eingesparten Energiekosten speisen kann. Bei der Berechnung wird angenommen, daß
die Rückflüsse zu Beginn des ersten Jahres nach der Durchführung der Energiesparmaßnahme einsetzen.
Tab. 2-3:
Jahr
Stuttgarter Modell: Modellrechnung zur Finanzplanung von 1995 bis 2000
Investions- Haushaltskosten
ausgaben
in 1000 DM in 1000 DM
Kapitalrückfluß
Summe
in 1000 DM
Rückflüsse aus den Investitionen des Jahres
1995
1996
1997
1998
1999
1995
1200
1200
0
1996
1740
1500
240
240
1997
1500
912
588
240
348
1998
1500
612
888
240
348
300
1999
1500
312
1188
240
348
300
300
2000
1488
0
1488
240
348
300
300
Quellen:
300
Landeshauptstadt Stuttgart 1994, Anlage; eigene Darstellung
Durchführung, Umsetzung
Das Amt für Umweltschutz beauftragt - in Absprache mit dem jeweiligen Fachamt, in dem
die Energiesparinvestition durchgeführt wird - das Hochbauamt mit der Durchführung der
beschlossenen Maßnahme.
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen wurden bisher realisiert:
•
Dämmung der obersten Geschoßdecke von Schul- und Verwaltungsgebäuden,
•
Umrüstung der Beleuchtung in Tunneln und Unterführungen,
•
Ersatz veralteter Heizkesselgeräte durch moderne Geräte in 15 Schulen sowie
•
Beckenabdeckung in einem Lehrschwimmbecken.
Folgende Maßnahmen sind noch geplant:
•
Regelung von Ventilatoren in einem Badebetrieb,
•
Dämmung von Decken in mehreren Schulen,
•
Teilfinanzierung von Kesselerneuerungen und
•
bauliche Wärmeschutzmaßnahmen.
2.3.1.2
Kiel
Die folgenden Angaben basieren auf dem im Rahmen dieses Projekts verschickten und
ausgewerteten Fragebogen und dem Ratsbeschluß 12/95 zum „Innerstädtischen Contracting“ in Kiel.
Initiative/Grundidee
1995 wurde auf Initiative des Umweltschutzamtes in der Ratsversammlung der Beschluß
zu einem Modell „Innerstädtisches Contracting“ verabschiedet.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Das Umweltschutzamt erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt die Planung und die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Einsparmaßnahmen. Nach der Kostenermittlung durch das Hochbauamt werden der Gesamtfinanzierungsbedarf und die Einsparungen
berechnet.
Beim Umweltschutzamt wurde eine „Energieleitstelle“ eingerichtet und eine Anschubfinanzierung von jährlich 500 TDM aus Haushaltsmitteln (über 10 Jahre) wurde ab 1996
beschlossen. Der Fonds wird für energietechnische Sanierungsmaßnahmen an städtischen
Gebäuden, die sich innerhalb von maximal zehn Jahren refinanzieren, bereitgestellt. Ab
2001 sollen sich die Maßnahmen ausschließlich aus Kapitalrückflüssen tragen. Zusätzlich
werden Landeszuschüsse entsprechend der Stromsparförderrichtlinie (Zuschuß von 20%
für Stromsparmaßnahmen, wenn die Kosten der Maßnahme das 10-fache der jährlich eingesparten Stromkosten nicht überschreiten) in Anspruch genommen.
Durchführung, Umsetzung
Die Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden, trifft das Hochbauamt in
Zusammenarbeit mit dem entsprechenden gebäudeverwaltenden Fachamt. Der Kapitalrückfluß wird in einer Vereinbarung zwischen Umweltschutzamt und Fachamt festgelegt.
Maßnahmen
Bisher wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
•
Beleuchtungssanierung in einer Integrierten Gesamtschule,
•
Kesselsanierung mittels Gasbrennwerttechnik in einer Grundschule,
•
Austausch eines Zuluftgerätes und einer Steuerung in einem Gymnasium und
•
Austausch der Thermostatventile in einem Altenheim.
Als weitere Projekte sind geplant:
•
Heizungssanierung (evtl. BHKW) in einer Integrierten Gesamtschule,
•
Einzelraumsteuerung der Hauptfeuerwache und
•
Trennung von Heizkreisen in verschiedenen Schulen.
2.3.1.3
Aalen
Die folgenden Angaben basieren auf dem im Rahmen des Projektes verschickten und ausgewerteten Fragebogen.
Initiative/Grundidee
Aalen im Ostalbkreis ist eine Kommune mit rund 68.000 EinwohnerInnen. Angeregt durch
den Informationsaustausch mit dem Umweltamt der Stadt Stuttgart ging die Initiative zur
Einführung von Intracting in Aalen vom Umweltamt und der Energieberatungsstelle der
Stadt aus. Einsparmaßnahmen werden seit 1997 auf der Basis von Intracting finanziert.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Seit 1997 wird ein flächendeckendes Einsparprogramm für kurzfristig wirtschaftliche
Maßnahmen (innerhalb von zwei Jahren) durchgeführt. Die hieraus resultierenden Einsparungen fließen direkt dem neu eingerichteten Energiesparbudget zu und dienen als erste
Anschubfinanzierung, eine zusätzliche Anschubfinanzierung erfolgt nicht. Der Fonds wird
vom Umweltamt in Abstimmung mit der Kämmerei verwaltet. Die Energiekosten der
Haushaltsstelle, bei der die Einsparmaßnahmen durchgeführt werden, bleiben auf dem
Ausgangsniveau wie vor Durchführung der Maßnahmen, bis die Investition getilgt ist. Die
Einsparung wird jährlich auf das Energiesparbudget umgebucht, danach wird sie bei der
betroffenen Stelle haushaltswirksam.
Durchführung, Umsetzung
Die Maßnahmen werden von den EnergieberaterInnen des Umweltamtes durchgeführt.
Maßnahmen
Im Rahmen des flächendeckenden kurzfristigen Einsparprogramms wurden ungefähr 100
Einzelmaßnahmen durchgeführt. Weiterhin sind geplant:
•
Wärmedämmung bei verschiedenen Schulen,
•
Optimierung der Regelungstechnik an Heizungsanlagen,
•
Optimierung verschiedener Beleuchtungsanlagen sowie
•
Optimierung der Straßenbeleuchtung.
2.3.1.4
Dresden
Folgende Angaben resultieren aus der Auswertung des im Rahmen des Projektes verschickten Fragebogens.
Initiative/Grundidee
Die Initiative zur Einführung von Intracting ging in Dresden vom Bereich Energiewirtschaft in der Stadtverwaltung aus. Seit 1996 werden Einsparmaßnahmen über Intracting
finanziert.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Eine einmalige Anschubfinanzierung für Einsparinvestitionen erfolgte 1996 aus Haushaltsrücklagen (in Höhe von 75.000 DM), für deren Rückzahlung wurden entsprechende Vereinbarungen zwischen dem ausführenden Hochbauamt und den weiteren beteiligten
Ämtern abgeschlossen. Ab 1997 werden Maßnahmen aus dem Kapitalrückfluß der Einsparmaßnahmen finanziert. Der Einsparfonds wird vom Hochbauamt verwaltet. Im Hochbauamt findet auch die gesamte Planung und Wirtschaftlichkeitsrechnung der Energieeinsparmaßnahmen statt. Die Einsparprojekte dürfen eine Amortisationszeit von 5 Jahren
nicht überschreiten.
Durchführung, Umsetzung
Die Maßnahmen werden vom Hochbauamt durchgeführt.
Maßnahmen
Bisher wurden im Rahmen von Intracting Thermostatventile und Energiesparlampen in
Schulen eingebaut. Geplant ist eine Regenwassernutzungsanlage.
2.3.1.5
Wuppertal
Die folgenden Angaben basieren auf der Auswertung des im Rahmen des Projektes verschickten Fragebogens.
Initiative/Grundidee
Die Initiative, Intracting in Wuppertal einzuführen, ist auf einen politischen Antrag im Rat
und entsprechende interne Überlegungen im Rahmen des CO2 -Minderungskonzepts
zurückzuführen. Seit 1997 werden in Wuppertal Einsparmaßnahmen auf der Basis von
Intracting finanziert.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Die Planung der Maßnahmen, die Ermittlung der Investitionskosten und die Wirtschaftlichkeitsrechnung wird vom Ressort Kommunales Bauen in Zusammenarbeit mit der
Kämmerei, dem Umweltmanagement und VertreterInnen der betroffenen „Eigentümerdienststellen“ durchgeführt. Dem Einsparfonds, der vom Ressort Kommunales Bauen
zusammen mit dem Steuerungsteam des CO2 -Minderungskonzepts verwaltet wird, fließen
insgesamt 1 Mio. DM als Anschubfinanzierung (davon 650.000 DM nicht benötigter
Mittel aus 1996, der Rest zusätzliche Mittel) zu. Die rechnerisch ermittelten Einsparungen,
die sich aus den umgesetzten Maßnahmen ergeben, werden dem Fonds zugeführt. Die
durchschnittliche Amortisationszeit der Maßnahmen beträgt 5 Jahre.
Durchführung, Umsetzung
Das Ressort Kommunales Bauen führt die Maßnahmen in Abstimmung mit den
„Eigentümerdienststellen“ der entsprechenden Liegenschaften durch.
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen wurden bisher durchgeführt:
•
Beleuchtungssanierung in mehreren Liegenschaften,
•
Erneuerung der Regeltechnik in zwei Berufsschulen,
•
Einbau von Thermostatventilen in zwei Schulen,
•
Zählertrennung in einer Umweltstation und
•
Sanierung von zwei Hallenbädern.
Die Planung von weiteren Einsparmaßnahmen auf der Basis von Intracting ist noch nicht
abgeschlossen.
2.3.1.6
Weitere Beispiele
Die umfangreichen Recherchen ergaben, daß in weiteren Kommunen ähnliche Intractingstrukturen geplant sind oder auch z. T. schon umgesetzt werden, z.B. in Goslar, Braunschweig, Nürnberg, im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, in Zwickau, Korschenbroich
und in Bergisch-Gladbach.
2.3.2
Profitcenter-Modell: RIO - im Schwalm-Eder-Kreis
Die folgenden Ausführungen stützen sich auf einen Vortrag von D. Kellermann-Peter, der
„Erfinderin“ von RIO und ehemaligen Energiebeauftragten des Schwalm-Eder-Kreises
(Kellermann-Peter 1995) sowie auf dem im Rahmen dieses Projektes versandten und ausgewerteten Fragebogen.
Initiative/Grundidee
Der Schwalm-Eder-Kreis ist ein ländlich strukturierter Flächenkreis mit rund
185. 000 EinwohnerInnen. Die Energiekosten für alle kreiseigenen Liegenschaften betrugen 1994 rund 6 Mio. DM. Im Schwalm-Eder-Kreis wurde 1994 auf Initiative der Energiebeauftragten der Bereich Energie als „Energiesparwirtschaft RIO“ neu konzipiert.
RIO steht für:
Rationellen Einsatz und Erzeugung von Energie,
Beschreitung Innovativer Wege sowohl im organisatorischen und als auch technischen
Bereich und bei der Finanzierung
unter Beachtung Oekologischer Notwendigkeiten.
Die „Energiesparwirtschaft RIO“ ist als „Profitcenter“ konzipiert, das heißt, alle Energie
betreffenden Aufgaben werden zusammengefaßt und ein eigener Haushalt ermöglicht
Kostentransparenz. Die Aufgaben der Energiesparwirtschaft sind im einzelnen:
•
Energiemanagement mit Verbrauchsüberwachung, Kostenkontrolle und Investitionsplanung
•
Energiebewirtschaftung - dazu zählen Beschaffung, Abrechnung und Lieferverträge
•
Umsetzung von investiven und nicht-investiven Energiesparmaßnahmen verbunden mit
Hausmeisterschulungen und Öffentlichkeitsarbeit
•
Aufbau eines Fernüberwachungssystems großer kreiseigener Objekte
•
Dienstleistungsangebot (aller o.g. Leistungen) für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Anhand von Mindeststandards werden die Kosten von Sanierungsmaßnahmen und Energiedienstleistungen geplant und deren Wirtschaftlichkeit ermittelt. Darauf aufbauend wird
eine Prioritätenliste für Energiesparmaßnahmen entwickelt. Die Einsparungen verbrauchsgebundener Kosten werden komplett in Einsparmaßnahmen reinvestiert. Als finanzwirtschaftliches Limit und als Bezugsgröße für die jährliche Ermittlung der verbrauchsgebundenen Einsparungen werden die Gesamtkosten für Energiedienstleistungen auf der Basis
des Bezugsjahres 1995 angesetzt. Als Anschubfinanzierung für die Umsetzung von RIO
dient ein Landeszuschuß (auf der Basis der 1994 novellierten Förderrichtlinien zum Hessischen Energiegesetz) in Höhe von 285.000 DM (verteilt auf vier Jahre); uusätzlich werden
aus dem Vermögenshaushalt Investitionsmittel in Höhe von 1 Mio. DM (ab 1995) für
Energiesparmaßnahmen bereitgestellt. Außerdem werden mögliche Förderprogramme auf
Landes-, Bundes- oder EU-Ebene genutzt.
Durchführung, Umsetzung
Für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes von RIO ist die Einrichtung von zwei
Stellen, die mit einer Energiefachkraft und einer(m) Verwaltungsangestellten besetzt werden, vorgesehen. Die zweite Stelle erfordert keine zusätzliche Einstellung, da die Bearbeitung energierelevanter Vorgänge bereits vor Einführung von RIO - verteilt auf viele Ämter
- erfolgte. Mittelfristig ist die Einstellung von weiterem technisch qualifizierten Personal,
das aus den Einsparungen finanziert werden soll, geplant.
Eine besondere Rolle spielt die Weiterbildung und Betreuung der entsprechenden Personen
vor Ort, z.B. durch Hausmeisterschulungen, Energietreffs, Energiewettbewerbe in Schulen
und die Würdigung besonderer Einsparbemühungen etc. So soll gewährleistet werden, daß
eigenverantwortliches Energiebewußtsein mit dauerhaften Verhaltensänderungen verbunden wird.
Maßnahmen
Bereits durchgeführte Maßnahmen:
•
Komplettsanierungen von Heizzentralen,
•
Wärmedämm-Maßnahmen,
•
Beleuchtungssanierungen und
•
regelungstechnische Maßnahmen.
Geplant wird:
•
BHKW-Einsatz und
•
eine Holzhackschnitzelfeuerung.
2.3.3
Unechte Privatisierung: Rheingau-Taunus-Kreis
Die folgenden Ausführungen basieren auf einem Vortrag von U. Schäfer (Schäfer 1995a;
Schäfer 1995b) sowie persönlichen Mitteilungen.
Initiative/Grundidee
Der Rheingau-Taunus-Kreis hat ca. 170.000 EinwohnerInnen und gibt ca. 6 Mio. DM
jährlich für verbrauchsgebundene Energiekosten für seine Liegenschaften aus. 1994 wurde
zur Energiebewirtschaftung und zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die EnergieDienstleistungsZentrum GmbH,
gegründet. Die GmbH ist Eigentümerin der Anlagen und führt die Energiebewirtschaftung
für den Kreis vollständig und wirtschaftlich eigenständig durch. Alleiniger Gesellschafter
ist der Rheingau-Taunus-Kreis; es wurde demnach das Prinzip der „Unechten Privatisierung“ angewandt. Das bedeutet, daß der Kreis indirekt den Zugriff auf die Anlagen behält
und daß die GmbH mit den Anlagen nicht primär gewinnorientiert arbeitet, sondern entsprechend der politischen Vorgabe Einsparungen unmittelbar wieder energiesparenden
investiven Maßnahmen zuführt. Die wirtschaftlichen Vorteile bleiben dem Kreis als dem
einzigen Gesellschafter vollständig erhalten.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Die EnergieDienstleistungsZentrum GmbH (EDZ) hat das Energiemanagement aller
kreiseigenen Liegenschaften übernommen. Der Umfang des Energiemanagements ist in
einem entsprechenden Vertrag geregelt, es umfaßt die Bedarfsbewertung, die Verbrauchskontrolle, das Vertragswesen sowie das komplette Rechnungswesen für alle Energiearten
sowie Wasser, Abwasser und Abfall. Das EDZ finanziert die Energiemanagement-Aufgaben aus Einsparungen an verbrauchsgebundenen Kosten; eine Zufinanzierung durch den
Kreis findet nicht statt. Einsparungen der wirtschaftlichen Maßnahmen werden direkt in
weitergehende Energiesparmaßnahmen refinanziert.
Durchführung, Umsetzung
Sämtliche Einsparmaßnahmen werden in eigener Verantwortung durch das EDZ geplant
und durchgeführt. Notwendige Basis hierfür ist die Konzentration von energietechnischem
und energiewirtschaftlichem Sachverstand.
Das EDZ steht auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Dienstleister zur
Verfügung, damit besteht auch für kleinere Kommunen die Möglichkeit, bei relativ gerin-
gem Etat für Energie eine intensive und fachlich versierte Energiebewirtschaftung ohne
eigenes Personal zu realisieren.
Maßnahmen
Im ersten vollen Geschäftsjahr wurden Investitionen von 3 Mio. DM vorgenommen, die
Energiekosteneinsparungen von 500 TDM bewirkten.
2.3.4
Mischsystem Contracting / Intracting: Frankfurt/M.
Datengrundlage für folgende Aussagen ist der im Rahmen des Projektes versandte und
ausgewertete Fragebogen, der Magistratsbeschluß zur Energie- und Wassereinsparung
(Stadt Frankfurt am Main 1996a) sowie der Energiebericht 1996 (Stadt Frankfurt am Main
1996b).
Initiative/Grundidee
1996 wurde in Frankfurt/M. der Magistratsbeschluß „Beitrag zur Haushaltsentlastung
durch Energie- und Wassersparmaßnahmen“ gefaßt, wonach die Stadt Frankfurt
Contracting-Angebote zur Reduktion der Energie- und Wasserkosten annehmen kann.
Gleichzeitig wurde eine neue Haushaltsstelle „Energie- und Wassersparmaßnahmen“ für
die Durchführung eigener Maßnahmen eingerichtet.
Maßnahmenplanung, Kostenermittlung und Finanzierung
Die Stadt Frankfurt vergibt - unter der Federführung des Hochbauamtes - wirtschaftliche
Energieeinsparinvestitionen an externe Contractoren. Maßgebliches Ausschreibungskriterium ist dabei die Höhe der Kosteneinsparung, die der Stadt über die vorgegebene Vertragslaufzeit zugesichert wird. Neben dem externen Contracting übernimmt das Hochbauamt die Planung, Durchführung und Vorfinanzierung von internen Contractingmaßnahmen. Dazu wurde die neu gebildete Haushaltsstelle „Energie- und Wassersparmaßnahmen“
mit 2% der Energie- und Wasserkosten aller städtischen Liegenschaften, das sind derzeit
1,3 Mio. DM, ausgestattet. Diese Mittel können über die Rückflüsse von Intracting-Verträgen aufgestockt werden. Die aus der Überprüfung und Optimierung städtischer Energielieferverträge resultierenden Einsparungen fließen ebenfalls mit ein und stehen ausschließlich zur Realisierung weiterer Energieeinsparmaßnahmen zur Verfügung. Außerdem wird eine Erfolgsbeteiligung für NutzerInnen bei besonders energie- und wassersparendem Verhalten eingeführt.
Durchführung, Umsetzung
Umfangreiche Einsparmaßnahmen, deren Durchführung für die Stadt nicht wirtschaftlich
ist, werden an externe Contractoren vergeben. Für Einsparprojekte, die auf der Basis von
Intracting finanziert werden, wird eine Prioritätenliste aufgestellt, die bei Freigabe der vorgesehenen Mittel abgearbeitet wird. Basis hierfür bildet der Wirtschaftlichkeitsnachweis
nach VDI 2067.
Maßnahmen
Als (externe) Contractingmaßnahmen sind Energiemanagementsysteme für verschiedene
städtische Liegenschaften geplant.
Im Rahmen von Intracting sind folgende Einsparmaßnahmen geplant:
•
System zur automatischen Verbrauchserfassung in 20 städtischen Objekten,
•
Gebäudeleittechnik im Museum für Moderne Kunst,
•
BHKW-Einsatz in Schulen und Bädern.
2.3.5
Zusammenfassender Kurzüberblick
über die vorgestellten Intractinglösungen
Tab. 2.4 gibt auf der Basis der ausgewerteten Fragebögen einen Überblick über die unterschiedlichen Ausgestaltungen von Intractingmodellen.
Tab. 2.4:
Zusammenfassender Kurzüberblick über die vorgestellten Intractinglösungen
IntractingModell
Verwaltungsinternes Contracting - Grundform
Dresden
Stuttgart
Kiel
Aalen
Verantwortlich
für Einsparfonds
Hochbauamt
Amt für Umweltschutz
Umweltschutzamt
Umweltamt in
Abstimmung mit
Kämmerei
Verantwortlich
für Planung,
Investitionskosten, Wirtschaflichkeit
Hochbauamt
Amt für Umweltschutz
+ Hochbauamt
Umweltschutzamt +
Hochbauamt
EnergieberaterInnen
des Umweltamtes
Durchführung
durch
Hochbauamt
Amt für Umweltschutz
+ Hochbauamt
Umweltschutzamt +
Hochbauamt
EnergieberaterInnen
des Umweltamtes
Speisung des
Fonds
einmalige Anschubfinanzierung aus Haushaltsrücklagen in Höhe
von 75 TDM, danach
Kapitalrückfluß aus
den Einsparmaßnahmen
Anschubfinanzierung
für fünf Jahre in Höhe
von 4,5 Mio. DM,
danach Kapitalrückfluß aus den Einsparmaßnahmen
Anschubfinanzierung
von jährlich 500 TDM
aus Haushaltsmitteln
über 10 Jahre, Kapitalrückfluß aus den Einsparmaßnahmen,
zusätzlich werden
Landeszuschüsse nach
der Stromsparförderrichtlinie (20% der
Kosten von Stromsparmaßnahmen
Refinanzierung aus
einem flächendeckenden, kurzfristig wirtschaftlichen Einsparprogramm keine
Anschubfinanzie-rung
Kriterien für
Intractingprojekte
Amortisationszeit max. Kostenlimit, Mittel
fünf Jahre
müssen im Haushaltsjahr zur Verfügung
stehen, inhaltliche
Akzeptanz des
Vorschlages durch
Fach- und Hochbauamt, Kapitalrückflußzeit
Max. Amortisationszeit 10 Jahre
Amortisationszeit für
Maßnahmen des
flächendeckenden Einsparkonzepts: zwei
Jahre, danach keine
Begrenzung der
Amortisationszeit
Intractingprojekte
1996 Thermostateinbau in
Schulen, 1997 Energiesparlampen in
Schulen
Altenheim: Erneuerung Heizkörperventile; Grundschule:
Kesselsanierung Gasbrennwert; Gymnasium: Beleuchtungssanierung, Austausch
Zuluftgerät und der
Steuerung
Im Rahmen des flächendeckenden kurzfristigen Einsparprogramms ungefähr 100
Einzelmaßnahmen
Beckenabdeckung in
Lehrschwimmbecken,
Dämmung der
obersten Geschoßdecke von Schul- und
Verwaltungsgebäuden,
Umrüstung der
Beleuchtung in
Tunneln und Unterführungen
Intracting-Modell Grundform
Profitcenter
Unechte
Privatisierung
Mischform von
Contracting und
Intracting
Wuppertal
Schwalm-Eder-Kreis
(Hessen)
Rheingau-TaunusKreis
Frankfurt
Verantwortlich
für Einsparfonds
Ressort Kommunales
Bauen + Steuerungsteam des CO2 -Minderungskonzepts
EnergiebeauftragteR,
politische Gremien
EnergieDienstleistungsZentrum
GmbH
Hochbauamt
Verantwortlich
für Planung,
Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit
Ressort Kommunales
Bauen (Energiemanagement)
EnergiebeauftragteR,
ggfs. mit Hochbauamt
EDZ nach dem Prinzip
der "Unechten Privatisierung", Energiebewirtschaftung aller
kreiseigenen Liegenschaften durch die
GmbH, alleiniger
Gesellschafter ist der
Kreis
Hochbauamt
Durchführung
durch
Ressort kommunales
Bauen + Eigentümerdienststellen
EnergiebeauftragteR,
ggfs. mit Hochbauamt
s.o.
Externe Contractoren,
für Intracting Hochbauamt
Speisung des
Fonds
Anschubfinanzierung
1 Mio. DM aus HHMitteln, Refinanzierung aus den Energiekosteneinsparungen
Landeszuschuß von
Darlehen (?) Refinan285 TDM auf vier
zierung aus den EnerJahre verteilt (nach der giekosteneinsparungen
Förderrichtlinie zum
Hess. Energiegesetz)
als Anschubfinanzierung, zzgl. 1 Mio. DM,
aus HHMitteln,
Refinanzierung aus
jährlichen Energiekosteneinsparungen
Anschubfinanzierung
1,3 Mio. DM (2% der
Energie- und Wasserkosten aller städtischen
Liegenschaften),
Refinanzierung aus
den Energiekosteneinsparungen
Kriterien für
Intractingprojekte
Durchschnittliche
Amortisation nach 5
Jahren
Zusammenfassung
sehr wirtschaftlicher
und eher weniger wirtschaftlicher Maßnahmen zu einem wirtschaftlichen Gesamtpaket (Amortisation ca. 3-4 Jahre)
Prioritätenliste der
wirtschaftlichen Maßnahmen
Wirtschaftlichkeitsnachweis nach VDI
2067
Intractingprojekte
Beleuchtungssanierung
in mehreren Liegenschaften,
Erneuerung der Regeltechnik in zwei
Berufsschulen,
Einbau von Thermostatventilen in zwei
Schulen,
Zählertrennung in
einer Umweltstation,
Sanierung von zwei
Hallenbädern
Komplettsanierung
von Heizzentralen,
Wärmedämmaßnahmen, Beleuchtungssanierung, regelungstechnische Maßnahmen
Bei Investitionen von
3 Mio. DM Einsparungen von 500 TDM
Bisher nur Planung
2.4
Erfahrungen mit der Einführung und
der Umsetzung von Intractingmodellen
Im Kap. 2.4 wird der zweite Schnitt durch das Datenmaterial gezogen. Er orientiert sich an
der Fragestellung, wie der Prozeß der Einführung des Intractingmodells in den einzelnen
Kommunen ablief (Akteure, Einführungsphasen, Hemmnisse und „Anlaufschwierigkeiten“), welche Erfahrungen bei der Anwendung von Intractinglösungen gesammelt
wurden und welche Schlußfolgerungen für „Nachahmer“ daraus gezogen werden können
(Prozeßanalyse).
In der Tab. 2-5 sind die Ergebnisse der Fragebogen-Recherche zu den Erfahrungen mit der
Einführung und der Durchführung von Intractingmodellen der befragten Kommunen
zusammengefaßt. Außerdem sind jeweils die Antworten in den Fragebögen zu den Empfehlungen für ”Nachahmer” für die Einführungs- und die Umsetzungsphase dokumentiert.
Die von den befragten Kommunen identifizierten Stärken und Schwächen von Intractingmodellen und die Forderungen an die Politik, welche Rahmenbedingungen geändert werden sollen, bilden den Schluß. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die nachfolgend aufgeführten, subjektiven Aspekte keinen repräsentativen Eindruck wiedergeben, aber immerhin
einige Facetten von Intracting-Modellen beleuchten.
Tab. 2-5:
Erfahrungen mit der Einführung und der Umsetzung von Intractingmodellen und Empfehlungen der betreffenden Kommunen
Planungs-/Einführungsphase
Worin bestand die Motivation?
• Informationsaustausch mit dem Umweltamt Stuttgart
Was waren begünstigende Faktoren?
• einfache finanztechnische Abwicklung insbesondere in kleinen und mittelgroßen
Kommunen
• kein zusätzlicher Finanzbedarf als Grundlage für das Konzept
• kurze Dienstwege (Fachamt<–>Kämmerei)
Welche Schwierigkeiten traten auf?
• zu Beginn fehlten detaillierte Informationen zur Umsetzung
• mangelndes Verständnis für die Idee
• fehlende Akzeptanz der Idee
• Fachämter von der Idee zu überzeugen und den Nutzen für sie aufzuzeigen, war oft
schwierig
• allgemeine Konflikte innerhalb der Verwaltung bzw. zwischen Fachamt und Verwaltung
• mangelnde Kooperation bei der Umsetzung
• Verzögerung durch Umstrukturierungen in zwei beteiligten Ämtern
• Unterschätzung des Bearbeitungsaufwands bzw. anderweitig hoher Auslastungen der
MitarbeiterInnen
• allgemeine finanztechnische Probleme
•
•
Haushalt war schon verabschiedet
häufige Beschäftigung der Presse mit Contracting und dessen Propagierung durch verschiedene Institutionen
Warum ist die Einführung gescheitert?
• mangelnde Kenntnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
• Thema Energie steht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Themen (z. B. Sozialbereich)
• mangelnde Flexibilität der Verwaltung
• fehlende, verbindliche schriftliche Regelung des Landes
• Verzögerung wegen anstehender Verwaltungsreform verbunden mit unklaren Zuständigkeiten
Was würden Sie für die Anlaufphase empfehlen?
• Wille der Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik muß da sein
• Geduld und Mut zu neuen Wegen
• frühe Einbeziehung von Politik und Nutzern
• intensive und frühzeitige Werbung für Intracting bei anderen Fachämtern
• klare Ziele definieren
• Verwaltungsaufwand minimieren
• auf personelle Kapazitäten achten/ bzw. anderweitige Auslastungen ausreichend berücksichtigen
• klare Kompetenzen mit klaren amtsinternen Abgrenzungen
• nicht im Vorfeld alles regeln wollen
• Know-how im Energiemanagement und etablierte Stelle (Stabsstelle) notwendige
Voraussetzung
• sehr gute Abstimmung mit der Kämmerei
• enge Kooperation zwischen Techniker und Haushaltsfachmann
• Anschubfinanzierung über mehrere Jahre sicherstellen
• ausreichende Wirtschaftlichkeit des Projekts
• objektives Verfahrens-/Ergebnis-Controlling
• Mischfinanzierung mit anderen Quellen (Bauunterhaltung) ermöglichen
• Beachten: Dauer der Energieeinsparmaßnahmen (Übertragen von Haushaltsmitteln),
d.h. Intracting braucht Anschubfinanzierung und Zeit bis zum selbsttragenden Kreislauf
Durchführung
Welche Hemmnisse traten auf / mußten überwunden werden?
• traditionelle Zuständigkeiten
• Zeit und Engagement nötig für investive Maßnahmen mit Amortisationszeit < 1/3 Lebensdauer
• Fachämter haben erst nach der Finanzierungsvereinbarung festgestellt, daß eigene
Mittel reichen
• mögliche Kürzung des Etats von Liegenschaften verwaltenden Dezernaten (um 2%
der Energiekosten)
• nach Beschluß: Haushaltstechnische und -rechtliche Faktoren konnten nicht rechtzeitig erkannt werden; fehlende Vorgespräche mit der Kämmerei
•
Schaffung von Eigenbetrieben schaffte Sonderstellung der größten Energieverbraucher (Klärungsbedarf)
• personalrechtliche Angelegenheiten
• erhebliche Verzögerungen durch Personalabbau im Hochbauamt
• unzureichende Personalstärke für die systematische Erfassung möglicher Einsparinvestitionen
• stagnierende Energiepreise erschweren die Umsetzung
Welche Erfahrungen wurden gemacht? Welche Empfehlungen können gegeben werden?
• bislang nur zufriedene „Kunden“
• generell positiv, da zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen die sonst unterbleiben
• längere Anlaufphase bzw. verstärkte interne Öffentlichkeitsarbeit sind wichtig, um die
Vorteile und Chancen des Intracting klarzumachen
• Budgetierung einführen und Dezentralisierung der Energiekosten für eine dezentrale
Kostenverantwortung
Rahmenbedingungen
Recht
• Änderung des Haushaltsgesetzes, damit die Verteilung der Investitionen auf mehrere
Jahre ermöglicht wird
• Eröffnung der Möglichkeit, Prämien zu vergeben
Politik
• Vorgaben vom Ministerium, da wegen Ausschreibungen nach VOB/VOL Flexibilität
bei den Ämtern fehlt7
• Intracting auf Landesebene für alle Liegenschaften einführen, Vorbildfunktion
• Entwicklung von Intracting-Modellen für Landes- und Bundesebene
Allgemeines
• Informationsaustausch fördern
• Förderung von qualifiziertem Personaleinsatz
• Qualifizierungsanpassung des Personals
• Schaffung von Motivation und Leistungsanreizen
• Bereitstellung einer Anschubfinanzierung ist in der Regel notwendig; Fördermittel als
Anschubfinanzierung bzw. zweckgebunden für Energiesparinvestitionen
• Bereitstellung direkter Fördermittel
Stärken und Schwächen von Intractinglösungen
Genannte Stärken:
• genaue Kenntnis, was vor Ort passiert
• Know-how bleibt bei der Kommune
• einfache Handhabung
• auch Kleinprojekte sind interessant
• betriebswirtschaftliches Denken in der Verwaltung
7
Ein Gutachten im Auftrag des MBW (Baur/Matthey, 1997) weist keine Hemmnisse im Bereich VOB/VOL für
Intractinglösungen aus.
•
•
•
Abkehr vom kameralistischen Denken
Teilfinanzierungen möglich
Controlling während und zum Abschluß des Projekts ist selbstverständlicher als bei
der Fremdvergabe
• kostengünstig, da zinsloses Darlehen
• Energiekosteneinsparungen verbleiben unmittelbar bei der Kommune
• Gewinn bleibt bei der Kommune
• Wagnis- und Gewinnzuschlag entfallen
• dauerhafte Entlastung des Haushalts bei Investitionen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
• Anschubfinanzierung und Refinanzierung setzen Kreislaufprozeß in Gang
• bei klaren Kompetenzdefinitionen gute Zusammenarbeit zwischen den Ämtern
• keine personalrechtlichen Problembereiche
Genannte Schwächen:
• traditionelle Zuständigkeiten können Probleme bereiten
• notwendige Anschubfinanzierung
• Haushaltsdefizit erschwert Anschubfinanzierung
• notwendiger Personalbedarf schwerer durchsetzbar als externe Arbeit anzufordern
• höherer Verwaltungsaufwand als bei klassischer Finanzierung
• interne Projekte haben teilweise nicht die gleiche Akzeptanz wie externe Projekte
• Innovationen werden in kameralistischen Strukturen nachteilig verändert
• energetische Gesamtkonzepte fehlen
• beschränkt nur auf spezifische, hoch-wirtschaftliche Maßnahmen
• es werden nur zusätzliche Energiesparmaßnahmen finanziert
• auf Dauer stark verringerte Einsparpotentiale verbunden mit geringerem Investitionsvolumen
• Konflikt mit örtlichem EVU
2.5
Vorschlag für Kommunen
zur Einführung von kommunalem Intracting
Eine Kombination der Ergebnisse der Modellstruktur- und der Prozeßanalyse erlaubt es,
ein Ablaufschema zur Einführung von Intractinglösungen für die Kommunen zu entwickeln.
Die Erfahrungen aus den recherchierten Kommunen belegen, daß die Umsetzung unterschiedlicher Intractingmodelle nur erfolgreich ist, wenn entsprechende Grundvoraussetzungen in der Verwaltung der Kommune geschaffen werden. In der Abb. 2-2 ist ein
Grundgerüst für die Einführung von Intracting in Kommunen zusammengestellt.
Kommunen, die - neben anderen Instrumenten - das Finanzierungsinstrument Intracting
nutzen wollen, um Energie(kosten)einsparungen zu erreichen und gleichzeitig einen akti-
ven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, bietet diese vereinfachte Struktur eine grobe
Übersicht über die notwendigen Schritte zur Einführung von Intracting. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen ist eine intensive verwaltungsinterne Öffentlichkeitsarbeit, um
eine breite Akzeptanz in Politik und Verwaltung für dieses neue Instrument in der Kommune zu erreichen.
Abb. 2-2:
Modellstruktur für die Einführung von Intracting
INITIATIVE
Intensive verwaltungsinterne
Öffentlichkeitsarbeit
Akzeptanz in Politik und
Verwaltung schaffen
Grundform
Profitcenter
Unechte Privatisierung
Abstimmung der
beteiligten Ämter
Kompetenzen
abstecken
Schaffung einer
zusätzlichen Stelle
Mangelndes Know-how
Weiterbildung
FINANZIERUNG
PLANUNG
Einrichtung eines
Einsparfonds
Kommunales Energiemanagement
unter Berücksichtigung aller
Kostenarten
Übertragbarkeit der
Mittel gewährleisten
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fördertöpfe nutzen
Anschubfinanzierung
gewährleisten
evtl. kombinieren
mit Contracting
Bündelung von sehr
wirtschaftlichen mit weniger
wirtschaftlichen Maßnahmen
Kapitalrückflüsse
aus eingesparten
Energiekosten
DURCHFÜHRUNG
Contracting und
andere Instrumente
Dann ist abzuwägen, welche spezielle Form von Intracting auf die jeweiligen speziellen
Bedingungen vor Ort anwendbar ist oder neu entwickelt werden könnte bzw. ob
Contracting oder ein anderes Finanzierungsinstrument sinnvoll ist. Wenn diese
Entscheidung getroffen wurde, sollten sich alle beteiligten Ämter, das sind in der Regel das
Umweltamt, das Hochbauamt und die Kämmerei, abstimmen und die entsprechenden
Kompetenzen abstecken. Evtl. noch fehlendes technisches oder haushaltsrechtliches
Know-how der MitarbeiterInnen in der Kommunalverwaltung kann durch Teilnahme an
entsprechenden Weiterbildungveranstaltungen erworben werden. In Erwägung gezogen
werden könnte auch die Schaffung einer oder mehrerer zusätzlicher Stellen für die
(Einführung und) Umsetzung von Intracting. In der folgenden Phase sollte die genaue
Auswahl, die Instrumente zur Bewertung und die Finanzierung der Einsparmaßnahmen mit
allen beteiligten Ämtern - auf der Basis eines umfassenden kommunalen Energiemanagements unter Berücksichtigung aller Kostenarten - detailliert abgestimmt und geplant werden. Für die Sicherstellung der Finanzierung bietet sich an, einen entsprechenden Haushaltstitel („Einsparfonds“) im Haushalt einzurichten. Eine bestimmte Anschubfinanzierung
über mehrere Jahre sollte gewährleistet sein, wobei mögliche Fördertöpfe auf Landes-,
Bundes- oder EU-Ebene genutzt werden sollten. Nach der Wirtschaftlichkeitsrechnung der
geplanten Energieeinsparmaßnahmen sollten sehr wirtschaftliche Maßnahmen mit eher
weniger wirtschaftlichen Maßnahmen gebündelt und als Maßnahmepaket geschnürt und
umgesetzt werden, um einen sinnvollen Ausgleich zwischen Rentabilitätserwartungen und
Höhe der realisierbaren Energieeinsparung zu finden. Außerdem könnten für umfassende
Sanierungen auch externe Contractoren eingebunden werden. Die durch die Maßnahmen
eingesparten Energiekosten fließen in den Einsparfonds zurück und bilden damit das für
weitere Einsparmaßnahmen notwendige Kapital. Damit kann gewährleistet werden, daß nach einer Anlaufphase - der Einsparfonds sich aus dem Kapitalrückfluß komplett selbst
tragen kann. Notwendige Voraussetzung dafür ist die Sicherstellung der Übertragbarkeit
der Mittel ins nächste Haushaltsjahr.
2.6
Rahmenbedingungen für kommunales Intracting
In diesem Kapitel werden häufig thematisierte, bei der Implementierung von Intractinglösungen auftretende Probleme und Hemmnisse aufgegriffen und erste Antworten - bei unveränderten Randbedingungen - gegeben. Die im Kapitel 2.7 zusammengestellten Politikempfehlungen setzen zusätzlich an der Lösung dieser Probleme und am Abbau dieser
Hemmnisse durch Veränderung der Rahmenbedingungen an.
2.6.1
Zuständigkeit / Verantwortung in der Verwaltung
Typische Probleme / Hemmnisse
In vielen Kommunen ist die Kompetenz für das Thema Energieeinsparung in viele Einzelbereiche zersplittert bzw. ist die Zuständigkeit nicht geregelt. Eine energetische und energiekostenorientierte Optimierung ist damit maßgeblich erschwert, da Zeit und inhaltliche
bzw. Entscheidungskompetenz dafür fehlen.
Intracting bietet zwar einen Ansatz, diese Probleme zu lösen aufgrund seiner systemimmanenten Konzentration von Kompetenz in Energiefragen. Die Einführung von Intractingmodellen wird aber gerade durch die Strukturen, auf denen sie wachsen sollen, behindert. Intractinglösungen sind wie Contractingprojekte „Zwitterkonstruktionen“ in bezug
auf die Zuständigkeit. In beiden Fällen sind sowohl technische Bereiche wie auch finanzielle und organisatorische Bereiche berührt. Das bedeutet, daß die Zuständigkeit für die
Einführung i.d.R. nicht ausschließlich bei einer Organisationseinheit liegen kann. Die
Kompetenzzersplitterung führt schon bei eingefahrenen verwaltungsinternen Abläufen z.T.
zu Problemen, wenn hingegen ein neues Instrument eingeführt werden soll, können Abstimmungs- und Kompetenzabgrenzungsprobleme etc. in der Verwaltung zu einer Lähmung des ganzen Prozesses führen.
Lösungsansätze
Ein Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschluß zur Einführung von Intracting kann als Katalysator
zur Beschleunigung der Einführung in der Verwaltung dienen.
Hilfreich kann auch eine Einbindung der Umsetzung von Intractingmodellen in Prozesse
der Veränderung der Zuständigkeiten / Verantwortungsbereiche sein, die entweder primär
aus ganz anderen Zielen (z.B. Verwaltungsstrukturreform) angestoßen wurden oder aufgrund ihrer Zielsetzung und des breiten Themenspektrums nur als Gemeinschaftsaufgabe
begriffen werden können (z.B. Lokale Agenda 21).
2.6.2
Information, Kommunikation und Qualifikation
Typische Probleme / Hemmnisse
Wie die Umfrage bei den Städten mit über 100.000 EinwohnerInnen gezeigt hat, war eine
erkleckliche Anzahl noch nicht über das neue Instrument Intracting informiert (vgl. Kap.
2.2.2). Contractinglösungen hingegen haben sich in den letzten Jahren langsam ihren Platz
„in den Köpfen“ erobert.
Die zur technischen als auch organisatorischen und finanziellen Realisierung von Energieeinsparungen notwendigen Qualifikationen werden aus unterschiedlichen Gründen nicht
in ausreichendem Maß erworben bzw. gepflegt. Mangelnde oder unklare Zuständigkeiten
für Energiefragen beispielsweise führen in der Regel auch zu Fort- und Weiterbildungsdefiziten in diesen Bereichen. Werden darüber hinaus die Potentiale, die die neuen
Instrumente - Intracting ist nur eines davon - für kommunalen Klimaschutz und den damit
erreichbaren Kostensenkungen bieten, unterschätzt, so werden auch von dieser Seite keine
technischen bzw. organisatorisch-finanziellen Weiter- und Fortbildungsbedarfe identifiziert.
Lösungsansätze
Ein fundiertes Wissen über die Optionen, mit denen Energie eingespart werden kann, erlaubt es den Kommunen, diejenige Kombination (Intracting, Contracting, andere Formen
der Umsetzung von Energiesparaktivitäten) zu wählen, die den geringsten Aufwand
(Finanzmittel, Verwaltungsaufwand etc.) mit einer möglichst hohen Ausschöpfung der
Potentiale verbindet. Damit Intracting im Zusammenspiel der Instrumente eine Rolle spielen kann, reicht es nicht aus, daß das Instrument bekannt ist. Das für die Kommune „neue“
Instrument Intracting wird mit höherer Wahrscheinlichkeit genutzt, wenn erfolgreiche, gut
dokumentierte Umsetzungsbeispiele als Referenz dienen können und wenn Anleitungen
zur Einführung vorliegen. So kann auch vermieden werden, daß jede Kommune „das Rad
wieder neu erfinden muß“. Der Anreiz zur Einführung von Intracting kann verstärkt
werden, wenn sich die Datenlage der Kommunen zu ihren detaillierten Energieverbräuchen
und -kosten verbessern würde.
Zentral für die Einführung von Intracting ist die Kommunizierung des neuen Konzeptes
und seiner Vorteile in allen betroffenen Bereichen der Kommunalverwaltung mit der notwendigen Sensibilität für die Belange der Betroffenen. Wird dies unterlassen, so ist es
wahrscheinlicher, daß die Einführung scheitert.
2.6.3
Finanzierungsprobleme
Typische Probleme / Hemmnisse
Die Finanzmisere der Kommunen ist hinreichend bekannt und muß hier nicht noch extra
thematisiert werden. Was bedeutet sie aber für die Umsetzung von Intractinglösungen
konkret ?
Ausgangspunkt der Argumentation ist die Tatsache, daß im Rahmen eines Intractingmodells per Definition nur wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen finanziert werden sollen, also eigentlich immer ein Interesse an der Umsetzung bestehen müßte. In den Modellen, in denen eine Anschubfinanzierung (z.B. Stuttgarter Modell) vorgesehen ist, besteht
aber das Problem, daß künftige Kosteneinsparungen mit einem (Vor-) Finanzierungsaufwand in der Initiierungsphase des Intractingmodells verbunden sind. Herrscht nur kurzfristiges Denken und Entscheiden vor, so können diese Kosteneinsparungspotentiale nicht
erschlossen werden.
Lösungsansätze
Eine Argumentationshilfe bietet in diesem Fall oft der Lösungsvorschlag, daß für die Speisung des „Energiesparfonds“ Mittel genutzt werden, die durch die Energieeinsparaktivitäten der Vergangenheit aufgrund der Energiekostensenkung zur Entlastung des kommunalen Haushaltes beigetragen haben.
Auch die im z.B. Rheingau-Taunus-Kreis gewählte Lösung einer unechten Privatisierung
kann die Finanzierungsfrage entschärfen, da v.a. die steuerrechtlichen Vorteile zu einer
weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit beitragen.
Hemmnisabbauend kann sich auch auswirken, wenn die Initiierung von Intractingprojekten
mit Fördermaßnahmen verbunden werden können. In Nordrhein-Westfalen könnten z.B.
die Förderungen für die Kommunen in den Bereichen „Kommunale Energiekonzepte“,
„Rationelle Energieverwendung in kommunalen Liegenschaften“ und „Erneuerbare Energien in kommunalen Einrichtungen“ genutzt werden. Eine Förderung im Bereich kommunaleR EnergiebeauftragteR, wie sie in Hessen schon besteht und in Baden-Württemberg,
Brandenburg, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein als Modellvorhaben
angedacht bzw. durchgeführt werden (difu 1997, 300f), könnte einen Kristallisationspunkt
für eine erfolgreiche Verbreitung des Intractingmodells bieten, da eine für Energieeinsparung zuständige Person sich intensiv der Umsetzung eines Intractingmodells widmen kann
(vgl. Kapitel 2.7.3). Neben den Landesmitteln können Mittel für einschlägige Bereiche
beispielsweise der EU, der Europäischen Investitionsbank, des Bundes, der Deutschen
Ausgleichsbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder für innovative Ansätze auch der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt genutzt werden.
Widerstand kann auch abgebaut werden, wenn im ersten Schritt nur eine zeitlich befristete
Einführung des Intractingmodells (z.B. für 3 bis 4 Jahre) verbunden mit einem kleinen Finanzvolumen beschlossen wird. Nach Abschluß des „Probelaufs“ kann dann entschieden
werden, ob die Intractingaktivitäten fortgesetzt und ausgeweitet werden sollen. So können
sowohl die zur Umsetzung von Intractinglösungen notwendigen Routinen / Verfahrensweisen entwickelt und eingeübt werden und aufgrund der Erfahrungen Ängste vor dem
Begehen „neuer Wege“ abgebaut werden.
2.6.4
Verwaltungsstrukturreform / Kameralistik vs. Budgetierung
Typische Probleme / Hemmnisse
Die Probleme für Energiesparaktivitäten, die durch die getrennte Optimierung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (duale Finanzierung, „Kameralistik“) und durch das Bedarfsdeckungsprinzip (Kosteneinsparungen führen zur Kürzung der Kostenansätze für das
folgende Jahr) in der traditionellen Form der Haushaltsfinanzierung entstehen, sind in
vielen Veröffentlichungen thematisiert worden und brauchen hier nicht nochmals dargestellt werden.
Lösungsansätze
Intractinglösungen hebeln per definitionem diese Probleme für den konkreten Bereich aus,
in dem sie eingesetzt werden, da sie eine integrierte Optimierung der beiden Haushalte im
konkreten Einsatzbereich darstellen und damit eine Art „Deckungsfähigkeit“ für den
integrierten Bereich erzeugen.
Intracting ist im Rahmen der traditionellen Kameralistik möglich, da z.B. zweckgebundene
Haushaltstitel für Energieeinsparmaßnahmen gebildet werden können bzw. die Globalisierung der Haushalte Freiräume schaffen kann, Deckungs-, Verstärkungs- und Übertragungsvermerke möglich sind oder auch die Sammelnachweise im „Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ des Verwaltungshaushalts für Betriebsaufwendungen und
laufende geringinvestive Gebäudeunterhaltung genutzt werden können. Soll aus dem Vermögenshaushalt eine (Ko-)Finanzierung für höher-investive Maßnahmen erfolgen, so kann
das Minimierungsprinzip (der Haushaltsansätze) zu Schwierigkeiten führen; grundsätzlich
ist es aber möglich, umfangreiche Investitionsprogramme bzw. Energieeinsparungsfonds
anzulegen, wie die in Kapitel 2.3 dargestellten Intractingbeispiele eindrücklich belegen.
Die Verwaltungsmodernisierung, die auch im Bereich Finanzen zu einer Umorganisation
z.B. Budgetierung und Globalhaushalte führt, kann für Intractingmodelle fördernd wirken
(Experimentierklausel, in Nordrhein-Westfalen: §126 GO). Beispielsweise kann über die
Budgetierung das Interesse der einzelnen nun finanziell eigenverantwortlichen Organisationseinheiten steigen, die Energiekosten zu verringern. Das Intractingmodell stellt dazu
eine gute Ergänzung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung dar, da eine Organisationseinheit entsteht, die - evtl. neben anderen Aufgaben - Energieeinsparungsdienstleistungen für andere Organisationseinheiten anbietet. Damit ist die Gefahr zu bannen, daß durch
die Umorganisation der Verwaltung Kompetenz in Energiefragen zersplittert wird, damit
unweigerlich im Laufe der Zeit verloren geht und dies mittel- und langfristig Energiekostensteigerungen nach sich zieht.
2.6.5
Kreditdeckelung
Typische Probleme / Hemmnisse
Die Kreditdeckelung durch die kommunalen Aufsichtsbehörden wird teilweise als Hemmnis nicht nur für Contracting sondern auch für Intracting genannt, insoweit Kredite zur Finanzierung der Energiesparinvestitionen herangezogen werden.
Lösungsansätze
Intracting kann auch bei heutigen Regeln der Kommunalaufsicht über die übliche Kreditdeckelung hinaus kreditfinanziert werden, da nur wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden, es sich also um rentierliche Kredite handelt, die eine andere
Behandlung erfahren können als nicht-rentierliche Kredite (vgl. Handhabung in Hessen
und Niedersachsen; Crossier 1995; hessenENERGIE 1993). Die zuständige Kommunalaufsicht ist - solange Einzelfallgenehmigungen noch notwendig sind - über das geplante
Intractingmodell (incl. Finanzierung) detailliert zu informieren.
2.7
Ansatzpunkte zur Verbreitung des kommunalen Intracting
durch die Landesregierung: Politikempfehlungen
2.7.1
Ziel
Intractingmodelle stellen nicht nur ein neues Instrument einer wirksamen kommunalen
Klimaschutzstrategie dar. Sie bieten auch eine Chance, in den Zeiten knapper Haushaltsmittel dauerhafte Kosteneinsparungen durch die Senkung der Aufwendungen für Energie
zu erzielen und somit den kommunalen Haushalt zu entlasten bzw. Freiraum für andere
kommunale Ziele zu schaffen. Eine Anwendung von Intractinglösungen auf andere Bereiche, z.B. die Wassereinsparung wäre durchaus denkbar; im folgenden wird aber nur der
Bereich Energie thematisiert.
Intracting ist nur eines von mehreren Instrumenten (z.B. Contracting, das Energieverbrauchsverhalten beeinflussende Instrumente wie beispielsweise Schulprojekte), mit denen
Energieeinsparungen realisiert werden können. Für den jeweiligen Fall ist zu klären, welches der Instrumente am effektivsten eingesetzt werden kann8.
Die Verbreitung von Intractingmodellen geschieht aber sehr langsam. Vielen Kommunen
sind - wie die empirische Recherche gezeigt hat - Intractingmodelle nicht bekannt. Aber
auch die Kommunen, die das neue Instrument kennen, scheitern oft nicht einmal an
Hemmnissen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern schon viel früher an
Hemmnissen, die durch bessere Information, Unterstützung bei der Initiierung eines Intractingmodells auf der Basis der Erfahrungen anderer („nicht jeder soll das Rad neu erfinden“) z.T. recht leicht abgebaut werden könnten.
Auch dieser Projektbericht beinhaltet nicht nur einen Vorschlag, wie das Land NRW - über
die zuständigen Ministerien - die Verbreitung von Intractingmodellen fördern kann, sondern ist durch die umfangreiche Datenrecherche auch ein Beitrag zur Verbesserung der Informationslage. Wie die hier gewonnenen Ergebnisse in der Landespolitik nutzbar gemacht
werden können, ist Thema der folgenden Unterkapitel.
2.7.2
Informationskampagne/Weiterbildungsangebote
Informationskampagne zur verstärkten Umsetzung von Intracting
Basis und Ausgangspunkt der Anstrengungen zur Verbreitung des neuen Instruments Intracting soll eine konzertierte Aktion sein, mit deren Hilfe der Bekanntheitsgrad sprunghaft ansteigt und das Instrument in die Diskussion in den relevanten Kreisen kommt. Vorstellbar wäre eine Kampagne mit folgenden Teilaktivitäten, die von allen oder einem Teil
der zuständigen Ministerien getragen sein könnten:
•
Erarbeitung einer Broschüre (oder eines Folders), die kurz und bündig über das neue
Instrument Intracting informiert, Tips zur Einführung und zur Umsetzung auf die Gegebenheiten der einzelnen Kommune bzw. des einzelnen Kreises gibt; außerdem sollte
in dieser Publikation im Überblick die gesamte Kampagne mit ihren Einzelaktivitäten
vorgestellt werden, um den NutzerInnen die weiteren Informationsmöglichkeiten vorzustellen
•
Schreiben an alle nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreise, dem erstens die
Broschüre beigelegt wird und in dem zweitens zu der Impulstagung eingeladen wird
(siehe nächster Punkt)
8
Wenig sinnvoll wäre es beispielsweise, wenn Intractinglösungen für die Verwaltung nur ein Instrument sind, um im
jeweiligen Einzelfall lukrativere Contractinglösungen - mit den evtl. damit verbundenen Konsequenzen für die
Kommunalverwaltung - zu verhindern.
•
Impulstagung veranstaltet von den einschlägigen Ministerien des Landes NRW (evtl.
ähnlich wie die Tagung „Lokale Agenda 21 in NRW“ in Hamm am 22.5.97), die
sowohl zur Information für „Neulinge“ anhand der schon realisierten Modelle dienen
soll als auch dem Gedankenaustausch der Kommunen, die schon Intractingmodelle
realisiert haben bzw. gerade in der Anlaufphase sind; die Organisation dieser Tagung
könnte an Dritte delegiert werden, falls die Kapazitäten dafür nicht bereitgestellt werden können
•
Initiierung von „Patenschaften“ (Unterstützung von Intracting-“Neulingen“ durch
Kommunen, die erfolgreich Intracting eingeführt haben); evtl. Anstoßen im Rahmen
der Impulstagung
•
parallel zu den vier gerade genannten Punkten eine Presse- und Publikationskampagne
zum Thema Intracting (Pressekonferenzen mit der überregionalen, in NRW verorteten
Presse; Publikationen in den Zeitschriften, die im kommunalen Bereich eine große Leserschaft haben etc.), um die Kampagne zu kommunizieren
•
ergänzend Entwicklung eines Intractingseminars im Rahmen von RAVEL NRW, das
ggfs. an das derzeit entstehende Contractingseminar angebunden werden könnte
•
Einführung des Intractingmodells auf Landesebene, um via Vorbildfunktion wegweisend für die nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreise zu wirken
Nutzung neuer Medien zu Information und Erfahrungsaustausch
Erfolgversprechend für die Verbreitung des Intractinggedankens sind die neuen Medien,
die auch im kommunalen Bereich immer stärker genutzt werden und z.T. billigere und
komfortablere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bieten. Zu denken wäre etwa
an:
•
die Bereitstellung von Informationen zu Intracting im Internet (z.B. über die Nutzung
der Homepages der Ministerien; Einbinden der Inhalte der für die Informationskampagne erarbeiteten Broschüre, Hinweise auf weitere Literatur; Kontakte zu Kommunen/Kreisen, die Intracting schon nutzen); vorgesehen werden sollte dabei die Möglichkeit, weitere Informationen online zu bestellen
•
die Nutzung von Internet-Diskussionsforen, DFÜ-Mailboxen, Intranet-Lösungen und
Datex-J zum Erfahrungsaustausch („Erfahrungsbörsen“)
Nutzen von Aktivitäten, deren primäres Ziel nicht die Verbreitung von Intracting ist
Flankierend sollten möglichst viele Chancen ergriffen werden, Aktivitäten zu nutzen, deren primäres Ziel nicht die Verbreitung von Intracting ist, die aber an Fragestellungen im
Umfeld angesiedelt sind. Das sind vor allem Aktivitäten mit der Zielgruppe kommunale
Körperschaften und Aktivitäten im Bereich Energie(-einsparung) und Klimaschutz. Folgende Ansatzpunkte bieten sich:
•
zentrale Akteure im kommunalen Bereich (Städtetag, Städte- und Gemeindebund,
KGST [Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, Köln], difu
[Deutsches Institut für Urbanistik], Klimabündnis, ICLEI) könnten motiviert werden,
Aktivitäten zur Verbreitung des Intractings im Rahmen
(Arbeitskreise, Publikationen, Seminare etc.) einzubinden
ihrer
Aktivitäten
•
das Thema Intracting könnte in die Weiterbildungsangebote für den kommunalen Bereich (z.B. auch im Bereich Budgetierung, Gemeindefinanzierung) eingebunden werden; dazu ist eine Kooperation mit den relevanten Ausbildungsträgern notwendig
•
die Aktivitäten der Energieagentur NRW im Rahmen von Contractingberatungen im
kommunalen Bereich könnten dazu genutzt werden, die Stärken und Schwächen von
Contracting und Intracting in den einzelnen Anwendungsfeldern zu präsentieren und zu
vermitteln, wie sich die beiden Instrumente sinnvoll ergänzen können
•
im Rahmen der Förderung für kommunale Energiekonzepte sollte durch das Land
NRW verstärkt auch auf die Möglichkeiten von Contracting- und Intractinglösungen
hingewiesen werden
Hintergrundinformation
Wichtig sind für die Umsetzung auch Informationen, die im Umfeld von Intractinglösungen wichtig sind, z.B. zur Beschaffung der notwendigen Datengrundlage:
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage/Datengrundlage zu den Details der
Energieverbräuche und der daraus resultierenden Energiekosten der Kommunen; Programme, die die Erfassung und Kontrolle des Energieverbrauchs und der Energiekosten wesentlich erleichtern, könnten - wie in Hessen - kostenlos (Zinn/Purper 1994,
5) oder zu Selbstkostenpreisen an die Kommunen verteilt werden
•
Hintergrundinformation zum Themenkomplex kommunaler Klimaschutz und Energiekosteneinsparungen, z.B. um rationalere Entscheidung in Kenntnis der verschiedenen
Handlungsoptionen/Instrumente treffen zu können
2.7.3
Abbau rechtlicher Hemmnisse - Anreizentwicklung - Finanzierungsfragen
Eine Reihe rechtlicher und finanztechnischer Fragen können im Rahmen der Novellierung
hemmender Regelungen bzw. durch die Klarstellung der Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden überwunden werden. Zusätzlich können Anreize geschaffen werden für die Verbreitung von Intractinglösungen. Folgende Punkte sind besonders relevant:
•
Hemmend für die Einführung von Intracting erweist sich die Notwendigkeit einer Einzelentscheidung für kreditfinanzierte Intractinglösungen durch die Aufsichtsbehörden
im Rahmen der Kreditdeckelung. Sinnvoller wäre eine generelle Genehmigung von Intractinglösungen, explizit muß dabei aber deutlich gemacht werden, daß nur wirtschaftliche Energiesparpotentiale über Intracting finanzierbar sind.
•
Wichtig ist auch eine Konkretisierung der (Auslegung der) Experimentierklausel
(§ 126 GO) in bezug auf Intractinglösungen zur Beseitigung von Interpretationsunsicherheiten bzw. Klarstellung, wie Intractinglösungen vor dem Hintergrund der
traditionellen Haushaltswirtschaft von den Aufsichtsbehörden interpretiert werden.
Eine Fortentwicklung des Haushaltsrechts sollte Fragen des Intracting und Contracting
von vornherein berücksichtigen.
•
Nutzung der Landesmittel zur Anschubfinanzierung
Neben den normalen Fördermöglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien und für
die rationelle Energienutzung legte das Land NRW 1997 ein 20 Mio. DM Sonderprogramm für kommunale Energiesparmaßnahmen auf (EA NRW 1997b, 11). Die im
Rahmen einer pauschalierten Zuweisung 9 vergebenen Mittel könnten beispielsweise
zur Anschubfinanzierung eines Intractingmodells verwandt werden. Auch andere den
Kommunen zufließende Fördergelder könnten den Intractingfonds aufstocken helfen.
•
Eine Förderung des kommunalen Energiemanagements könnte als Kristallisationspunkt
für Intractingmodelle dienen. In Hessen wurde ein Förderprogramm aufgelegt, das die
Beschäftigung von zusätzlichen MitarbeiterInnen fördert, die in kommunalen Gebietskörperschaften bzw. in überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften finanzierten oder getragenen Institutionen mindestens zwei Jahre lang ausschließlich mit
Energiefragen beschäftigt sind. Vor allem eine Tätigkeit im Bereich Energieeinsparung
in kreis- und gemeindeeigenen Gebäuden, Mitwirkung an Planungen, kommunale
Energiekonzepte und Informationskampagnen soll damit unterstützt werden. Die Förderung ist auf höchstens vier Jahre begrenzt und sinkt kontinuierlich ab (erstes Jahr:
70 % der förderfähigen Personalausgaben, sinkend in den folgenden Jahren über 60 %
und 50 % auf 35 %; Sachausgaben werden als Pauschale abgegolten), um den Gebietskörperschaften/Institutionen, einen Anreiz zu geben, auf Eigenfinanzierung dieser Aufgaben umzustellen (Zinn/Purper 1994, 4).
•
Stark fördernd könnte sich die Einführung einer Sanierungspflicht bei Überschreitung
eines bestimmten Verbrauchsgrenzwertes für kommunale Gebäude durch die Verschärfung/Ausweitung der WSchVO im Rahmen der Neufassung in einer umfassenderen
Energiesparverordnung auswirken.
2.7.4
Tabellarischer Überblick über die Politikempfehlungen
zum kommunalen Intracting
Tab. 2-6 faßt die Politikempfehlungen im Überblick zusammen.
Tab. 2-6:
Tabellarischer Überblick über die Politikempfehlungen zum kommunalen Intracting
Konzertierte Aktion „Intracting“:
• Erarbeitung einer Broschüre mit dem Ziel, Information über das Thema Intracting zielgruppenadäquat zu vermitteln und die Konzertierte Aktion „Intracting“ vorzustellen
•
Einladung aller nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreise zu einer Impulstagung,
die von den einschlägigen Ministerien des Landes NRW veranstaltet wird
(Organisation evtl. an Dritte vergeben) und sowohl der Information und der Begleitung
9
Pauschaler Grundbetrag in Höhe von 30 TDM pro Kommune und 0,40 DM pro EinwohnerIn
(„ Coaching“) von „Neulingen“ als auch dem Gedankenaustausch der Kommunen, die
schon Intractingmodelle nutzen, dient
•
begleitende Presse- und Publikationskampagne
•
Entwicklung eines Intractingseminars im Rahmen von RAVEL NRW
•
Einführung des Intractingmodells auf Landesebene (Vorbildfunktion)
Nutzung neuer Medien zu Information und Erfahrungsaustausch
• Internet-Präsentation (incl. Bestellservice) der im Rahmen der Konzertierten Aktion
„Intracting“ laufenden Aktivitäten und entwickelten Materialien
•
die Nutzung von Internet-Diskussionsforen, DFÜ-Mailboxen, Intranet-Lösungen und
Datex-J zum Erfahrungsaustausch („Erfahrungsbörsen“)
Abbau rechtlicher Hemmnisse - Anreizentwicklung - Finanzierungsfragen
• Klarstellung, daß Entscheidungen zur Frage der Kreditdeckelung bei Intracting von den
Zuständigen intractingfreundlich gehandhabt werden und welche Mindestkriterien dabei erfüllt sein müssen
•
Konkretisierung der (Auslegung der) Experimentierklausel (§ 126 GO) in bezug auf
Intractinglösungen bzw. Klarstellung, wie Intractinglösungen vor dem Hintergrund der
traditionellen Haushaltswirtschaft von den Aufsichtsbehörden interpretiert werden mit dem ZIel, Interpretationsunsicherheiten zu beseitigen
•
Nutzung (bestehender) Landesfördertöpfe zur Anschubfinanzierung
•
Förderung des kommunalen Energiemanagements als Kristallisationspunkt für Intractingmodelle
•
Einführung einer Sanierungspflicht bei Überschreitung eines bestimmten Verbrauchsgrenzwertes für kommunale Gebäude durch die Verschärfung/Ausweitung der
WSchVO im Rahmen der Neufassung in einer umfassenderen Energiesparverordnung
Flankierende Aktivitäten
• Einbindung von „Intracting“ in die Aktivitäten zentraler Akteure im kommunalen Bereich (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, KGST, difu, Klimabündnis, ICLEI)
•
Einbindung von „Intracting“ in die Weiterbildungsangebote für den kommunalen Bereich der relevanten Ausbildungsträger
•
Einbindung von „Intracting“ in die Aktivitäten der Energieagentur NRW
•
Hinweis auf „Intracting“ im Rahmen der Förderung für kommunale Energiekonzepte
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationslage/Datengrundlage zu den Details der
Energieverbräuche und der daraus resultierenden Energiekosten der Kommunen
•
Hintergrundinformation zum Themenkomplex kommunaler Klimaschutz und Energiekosteneinsparungen
Literaturverzeichnis
Baur, J. F.; Matthey, P. (1997): Rechtliche Anforderungen an Ausschreibung und Vergabe von EnergiesparContracting-Maßnahmen im Bereich kommunaler und landeseigener Liegenschaften
Bialas [kommunale ökologische Briefe] (1997): Gesucht: Contractoren; Umwelt, Nr. 15, 23.7.1997, 8
Croissier, W. G. [U.A.N./KEB] (1995): Finanzierungsformen für rentierliche Investitionen in öffentlichen
Objekten: Intracting versus Contracting
difu [Deutsches Institut für Urbanistik] (1997): Klimaschutz in Kommunen: Leitfaden zur Erarbeitung und
Umsetzung kommunaler Klimakonzepte
DStGb [Deutscher Städte und Gemeindebund] (1997): Mitteilungen 5.9.1997, 317
EA NRW [Energieagentur NRW] (1997a): Heizenergie-Kennwerte und Einsparpotentiale in kommunalen
Gebäuden
EA NRW [Energieagentur NRW] (1997b): Brennpunkt Energie 3/97, 11
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (1996): Wege zur Energieeinsparung bei kommunalen und staatlichen Gebäuden; Beilage 14/96 zu Heft 10/96; 1996
hessenENERGIE (1993): Beurteilung des Contracting-Verfahrens im Hinblick auf das Kreditlimit für kommunale Haushalte
Kellermann-Peter, D. (1995): RIO im Schwalm-Eder-Kreis - Energiesparwirtschaft für kreiseigene Gebäude;
Zusammenfassung des Workshop 1 des 1. Deutschen Fachkongresses der kommunalen Energiebeauftragten am 18./19.10.1995 in Frankfurt
Kiedaisch, U. (1995): Abbildung zur Struktur des Stuttgarter Modells, persönliche Mitteilung
Landeshauptstadt Kiel (1995): Innerstädtisches Contracting zur energietechnischen Sanierung öffentlicher
Gebäude; Drucksache 892; 4.12.1995
Landeshauptstadt Stuttgart (1994): Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung; Gemeindedrucksache Nr. 584/1994; 7.11.1994
Linder, M. (1995): Internes Contracting zur Finanzierung von Energie- und Wassersparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden; Beitrag für die IKU-Publikation zum Thema „Energiemanagement“
Schäfer, U. (1995a): Kein Geld und trotzdem effektiver Klimaschutz - (k)ein Widerspruch ?
Schäfer, U. (1995b): Kreiseigene Gesellschaft zur Bewirtschaftung kreiseigener Liegenschaften; Zusammenfassung des Workshop 3 des 1. Deutschen Fachkongresses der kommunalen Energiebeauftragten am
18./19.10.1995 in Frankfurt
Stadt Frankfurt am Main (1996a): Beitrag zur Haushaltsentlastung durch Energie- und Wassereinsparung;
Magistrats-Beschluß Nr. 920, 3.6.1996
Stadt Frankfurt am Main (1996b): Energiebericht 1996
Zinn, H.; Purper, G. (1994): Hilfen der Hessischen Landesregierung für die Kommunen