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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen;
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hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - 620-03 Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 76/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 05.09.2002 18.09.2002 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Aufstellung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bekannt, hat der ursprüngliche Entwurf des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen im Jahre 1998 offengelegen. Nach Prüfung und Beratung der seinerzeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurde der Landschaftsplan umfassend geändert und ergänzt. Der Kreistag des Kreises Düren hat letztendlich in seiner Sitzung am 03. 06. 2002 die Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Da durch die Vielzahl der Änderungen die Grundzüge der Planung berührt waren, musste der Landschaftsplanentwurf erneut offengelegt werden. Die Offenlage ist in der Zeit vom 18. 06. bis 18. 07. 2002 erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18. 06. 2002 um Abgabe einer erneuten Stellungnahme bis zum 31. 08. 2002 gebeten. Wegen der Sommerferien habe ich zur Vermeidung von Sondersitzungen eine Fristverlängerung bis zum 07. 10. 2002 beantragt. Die Fristverlängerung wurde antragsgemäß bewilligt. Im Rahmen der nunmehr abzugebenden Stellungnahme können Bedenken und Anregungen nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Landschaftsplanes vorgebracht werden. Nach umfassender Durchsicht des Textteils und der dazugehörigen Kartenunterlage kann ich vorab sagen, dass bis auf wenige Ausnahmen, allen Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kreuzau Rechnung getragen worden ist. Für die weitere Beratung füge ich die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 03. 11. 1998 nochmals bei und werde nachfolgend zu allen 15 Punkten ausführen, ob und inwieweit den Bedenken Rechnung getragen worden ist. Die unter Ziffer 1 - 7 aufgeführten Punkte sind insgesamt als erledigt zu betrachten. Die hierin teilweise massiv geübte Kritik hat sich der Kreis Düren offensichtlich zu Herzen genommen. Unter Ziffer 8 wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass über den wirksamen Flächennutzungsplan hinaus weitere konkrete Planungsabsichten der Gemeinde für die nahe Zukunft bestehen. Es wurden insgesamt 14 Bereiche aufgezählt. Die entsprechenden Flächen wurden nunmehr mit Ausnahme der Ziffern 8.2 und 8.6 berücksichtigt. Die Flächen bleiben selbstverständlich weiter im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Bisher getroffene besondere Schutzfestsetzungen sind jedoch entfallen. Die Ziffer 8.2 hat man offensichtlich irrtümlich übersehen. Bei der Ziffer 8.6 hat man die Fläche verwechselt. In der neuen Stellungnahme ist auf beide Flächen somit erneut hinzuweisen. -2- Unter Ziffer 9 wurden Bedenken gegen die Einbeziehung von Sportplätzen und Friedhöfen erhoben. Diesen Bedenken wurde ebenfalls mit Ausnahme des neuen Friedhofes im Ortsteil Thum Rechnung getragen. Auch hierbei handelt es sich offensichtlich um ein Übersehen. Von daher ist in der Stellungnahme hierauf erneut hinzuweisen. Die Bedenken gemäß Ziffer 10.1 sind ebenfalls als gegenstandslos zu betrachten. Vorhandene Bänke und Anlagen dürfen stehen bleiben. Gemeinsam zu erarbeitende Wegekonzepte sind nunmehr vorgesehen. Die Bedenken zu Ziffer 10.2 sind ebenfalls aufgrund textlicher Änderungen als erledigt zu betrachten. Die Bedenken zu Ziffer 10.3 haben sich ebenfalls erledigt, da der vordere Bereich des Staubeckens Obermaubach aus dem Naturschutzgebiet ausgeklammert wurde. Die Bedenken zu Ziffer 10.4 sind ebenfalls als erledigt zu betrachten, da nunmehr gemäß textlichen Festsetzungen eine zeitgemäße Bewirtschaftung der Flächen sogar unterstützt werden soll. Die Bedenken zu Ziffer 10.5 wurden teilweise berücksichtigt. Das NSG wurde reduziert. Die innerhalb des NSG liegenden Ackerflächen wurden herausgenommen. Eine landwirtschaftliche ordnungsgemäße Nutzung ist nunmehr möglich. Die unter Ziffer 10.6 vorgetragenen Bedenken sind ebenfalls als gegenstandslos zu betrachten, da die angesprochene Fläche nicht mehr vom vorgesehenen NSG erfasst wird. Zu Ziffer 10.7 und 10.8 wurden seinerzeit keine Bedenken erhoben. Die Bedenken zu Ziffer 10.9 sind aus Sicht der Verwaltung nunmehr ebenfalls als erledigt zu betrachten, da die angesprochenen Bereiche nicht mehr als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Das bisherige Naturschutzgebiet wurde nunmehr in mehrere Teilflächen aufgeteilt. Aus dem Naturschutzgebiet entfallene Flächen werden zukünftig ausschließlich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Hiergegen können meines Erachtens keine Bedenken erhoben werden. In der Sitzung werden die Änderungsbereiche erläutert. Unter Ziffer 11 der damaligen Stellungnahme wurden Bedenken erhoben, obwohl es sich eigentlich ausschließlich um private Interessen handelt. Sofern hier keine Änderungen erfolgt sind, obliegt es meines Erachtens den privaten Grundstückseigentümern, hiergegen Bedenken zu erheben. Zu den einzelnen Unterpunkten ergibt sich aufgrund des neuen Entwurfes nunmehr folgender Sachverhalt: 11.1 Hier sind textliche Änderungen erfolgt. 11.2 Den Bedenken wurde nicht Rechnung getragen. 11.3 Hier sind räumliche Änderungen vorgenommen worden, die in der Sitzung erläutert werden. Den Bedenken gemäß Ziffer 12.1. bis 12.3 wurde in vollem Umfange Rechnung getragen. Die entsprechenden Brachflächen wurden gestrichen. Bei der Ziffer 13 handelte es sich um eine allgemeine Formulierung, die nicht wiederholt werden braucht. -3Die unter Ziffer 14 aufgeführten zahlreichen Bedenken zu Einzelmaßnahmen sind insgesamt als erledigt zu betrachten, da der Entwurf Einzelfestsetzungen nicht mehr vorsieht. Den unter Ziffer 15 seinerzeit vorgetragenen Bedenken wurde mit Ausnahme der Ziffer 5.5-41 nicht Rechnung getragen. Da es sich aber auch hierbei um Privatgrundstücke handelt, sehe ich keine Veranlassung, nunmehr aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau erneut Bedenken zu erheben. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen reduziert sich die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau aus Sicht der Verwaltung nunmehr lediglich um die bisherigen Punkte 8 und 9 (jeweils teilweise). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird ermächtigt, zum überarbeiteten vorliegenden Entwurf des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen wie folgt Stellung zu nehmen: 1. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass über den wirksamen Flächennutzungsplan hinaus weitere konkrete Planungsabsichten der Gemeinde für die nahe Zukunft bestehen, und zwar für folgende Flächen: a) Ortsteil Drove: (Fd) Grundstück Esser am oberen „Kommweg“, b) Ortsteil Obermaubach: (Cde) Grundstück an der „Bergsteiner Straße“ westlich der Schule. Gegen die Einbeziehung der neuen Friedhofsfläche im Ortsteil Thum werden Bedenken erhoben, da diese Fläche eindeutig planungsrechtlich dem Innenbereich (Ortslage) zuzuordnen ist.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________