Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - 620-03 Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
76/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2002
18.09.2002
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Aufstellung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bekannt, hat der ursprüngliche Entwurf des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen im
Jahre 1998 offengelegen. Nach Prüfung und Beratung der seinerzeit vorgebrachten Bedenken und
Anregungen wurde der Landschaftsplan umfassend geändert und ergänzt. Der Kreistag des
Kreises Düren hat letztendlich in seiner Sitzung am 03. 06. 2002 die Änderungen und
Ergänzungen beschlossen. Da durch die Vielzahl der Änderungen die Grundzüge der Planung
berührt waren, musste der Landschaftsplanentwurf erneut offengelegt werden. Die Offenlage ist in
der Zeit vom 18. 06. bis 18. 07. 2002 erfolgt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18. 06. 2002 um Abgabe einer
erneuten Stellungnahme bis zum 31. 08. 2002 gebeten. Wegen der Sommerferien habe ich zur
Vermeidung von Sondersitzungen eine Fristverlängerung bis zum 07. 10. 2002 beantragt. Die
Fristverlängerung wurde antragsgemäß bewilligt.
Im Rahmen der nunmehr abzugebenden Stellungnahme können Bedenken und Anregungen nur
noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Landschaftsplanes vorgebracht werden.
Nach umfassender Durchsicht des Textteils und der dazugehörigen Kartenunterlage kann ich
vorab sagen, dass bis auf wenige Ausnahmen, allen Bedenken und Anregungen der Gemeinde
Kreuzau Rechnung getragen worden ist.
Für die weitere Beratung füge ich die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 03. 11. 1998
nochmals bei und werde nachfolgend zu allen 15 Punkten ausführen, ob und inwieweit den
Bedenken Rechnung getragen worden ist.
Die unter Ziffer 1 - 7 aufgeführten Punkte sind insgesamt als erledigt zu betrachten.
Die hierin teilweise massiv geübte Kritik hat sich der Kreis Düren offensichtlich zu Herzen
genommen.
Unter Ziffer 8 wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass über den wirksamen
Flächennutzungsplan hinaus weitere konkrete Planungsabsichten der Gemeinde für die nahe
Zukunft bestehen. Es wurden insgesamt 14 Bereiche aufgezählt. Die entsprechenden Flächen
wurden nunmehr mit Ausnahme der Ziffern 8.2 und 8.6 berücksichtigt. Die Flächen bleiben
selbstverständlich weiter im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Bisher getroffene besondere
Schutzfestsetzungen sind jedoch entfallen. Die Ziffer 8.2 hat man offensichtlich irrtümlich
übersehen. Bei der Ziffer 8.6 hat man die Fläche verwechselt.
In der neuen Stellungnahme ist auf beide Flächen somit erneut hinzuweisen.
-2-
Unter Ziffer 9 wurden Bedenken gegen die Einbeziehung von Sportplätzen und Friedhöfen
erhoben. Diesen Bedenken wurde ebenfalls mit Ausnahme des neuen Friedhofes im Ortsteil Thum
Rechnung getragen. Auch hierbei handelt es sich offensichtlich um ein Übersehen. Von daher ist
in der Stellungnahme hierauf erneut hinzuweisen.
Die Bedenken gemäß Ziffer 10.1 sind ebenfalls als gegenstandslos zu betrachten. Vorhandene
Bänke und Anlagen dürfen stehen bleiben. Gemeinsam zu erarbeitende Wegekonzepte sind
nunmehr vorgesehen.
Die Bedenken zu Ziffer 10.2 sind ebenfalls aufgrund textlicher Änderungen als erledigt zu
betrachten.
Die Bedenken zu Ziffer 10.3 haben sich ebenfalls erledigt, da der vordere Bereich des
Staubeckens Obermaubach aus dem Naturschutzgebiet ausgeklammert wurde.
Die Bedenken zu Ziffer 10.4 sind ebenfalls als erledigt zu betrachten, da nunmehr gemäß
textlichen Festsetzungen eine zeitgemäße Bewirtschaftung der Flächen sogar unterstützt werden
soll.
Die Bedenken zu Ziffer 10.5 wurden teilweise berücksichtigt. Das NSG wurde reduziert. Die
innerhalb des NSG liegenden Ackerflächen wurden herausgenommen. Eine landwirtschaftliche
ordnungsgemäße Nutzung ist nunmehr möglich.
Die unter Ziffer 10.6 vorgetragenen Bedenken sind ebenfalls als gegenstandslos zu betrachten,
da die angesprochene Fläche nicht mehr vom vorgesehenen NSG erfasst wird.
Zu Ziffer 10.7 und 10.8 wurden seinerzeit keine Bedenken erhoben.
Die Bedenken zu Ziffer 10.9 sind aus Sicht der Verwaltung nunmehr ebenfalls als erledigt zu
betrachten, da die angesprochenen Bereiche nicht mehr als Naturschutzgebiet ausgewiesen
werden. Das bisherige Naturschutzgebiet wurde nunmehr in mehrere Teilflächen aufgeteilt. Aus
dem
Naturschutzgebiet
entfallene
Flächen
werden
zukünftig
ausschließlich
als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Hiergegen können meines Erachtens keine Bedenken
erhoben werden.
In der Sitzung werden die Änderungsbereiche erläutert.
Unter Ziffer 11 der damaligen Stellungnahme wurden Bedenken erhoben, obwohl es sich
eigentlich ausschließlich um private Interessen handelt. Sofern hier keine Änderungen erfolgt sind,
obliegt es meines Erachtens den privaten Grundstückseigentümern, hiergegen Bedenken zu
erheben. Zu den einzelnen Unterpunkten ergibt sich aufgrund des neuen Entwurfes nunmehr
folgender Sachverhalt:
11.1
Hier sind textliche Änderungen erfolgt.
11.2
Den Bedenken wurde nicht Rechnung getragen.
11.3
Hier sind räumliche Änderungen vorgenommen worden, die in der Sitzung erläutert werden.
Den Bedenken gemäß Ziffer 12.1. bis 12.3 wurde in vollem Umfange Rechnung getragen.
Die entsprechenden Brachflächen wurden gestrichen.
Bei der Ziffer 13 handelte es sich um eine allgemeine Formulierung, die nicht wiederholt werden
braucht.
-3Die unter Ziffer 14 aufgeführten zahlreichen Bedenken zu Einzelmaßnahmen sind insgesamt als
erledigt zu betrachten, da der Entwurf Einzelfestsetzungen nicht mehr vorsieht.
Den unter Ziffer 15 seinerzeit vorgetragenen Bedenken wurde mit Ausnahme der Ziffer 5.5-41
nicht Rechnung getragen. Da es sich aber auch hierbei um Privatgrundstücke handelt, sehe ich
keine Veranlassung, nunmehr aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau erneut Bedenken zu erheben.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen reduziert sich die Stellungnahme der Gemeinde
Kreuzau aus Sicht der Verwaltung nunmehr lediglich um die bisherigen Punkte 8 und 9 (jeweils
teilweise).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, zum überarbeiteten vorliegenden Entwurf des
Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen wie folgt Stellung zu nehmen:
1.
2.
Es wird darauf hingewiesen, dass über den wirksamen Flächennutzungsplan hinaus
weitere konkrete Planungsabsichten der Gemeinde für die nahe Zukunft bestehen,
und zwar für folgende Flächen:
a)
Ortsteil Drove:
(Fd)
Grundstück Esser
am oberen „Kommweg“,
b)
Ortsteil Obermaubach:
(Cde)
Grundstück an der
„Bergsteiner Straße“
westlich der Schule.
Gegen die Einbeziehung der neuen Friedhofsfläche im Ortsteil Thum werden
Bedenken erhoben, da diese Fläche eindeutig planungsrechtlich dem Innenbereich
(Ortslage) zuzuordnen ist.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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