Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 282/2006
02.11.2006
Az.: 51/430-90/Fir
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Koordination der Kindertagespflege beim Kinderschutzbund Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden in der Veränderungsliste für den Haushalt 2007/2007 eingeplant
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt:
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 die Personal-, Sachund Gemeinkosten einer halben Fachkraft beim Kinderschutzbund Euskirchen zu fördern. Weiterhin beschließt er die beigefügte Vereinbarung sowie die dazugehörende Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Zielvereinbarung.
Seite - 2 Begründung:
Der Bundesgesetzgeber hat durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sowie das Kinderund Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) die Kindertagespflege den Tageseinrichtungen
für Kinder gleichgesetzt.
Dies hat zur Folge, dass an Tagespflegepersonen wesentlich höhere Anforderungen zu stellen
sind, als dies bisher der Fall war. Gemäß § 43 Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
–
(SGB VIII) sind Tagespflegepersonen daher regelmäßig auf ihre Geeignetheit und Qualifizierung
zu überprüfen. Dies entspricht fast den Anforderungen, die an Pflegepersonen gemäß § 33 SGB
VIII (Vollzeitpflege) gestellt werden.
Da die Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien zentral durch den Kinderschutzbund
Euskirchen (KT-Beschluss A 485/2002 v. 19.12.2002) wahrgenommen wird, schlägt die Fachabteilung daher vor, die Koordination der Kindertagespflege gemäß §§ 22 ff. SGB VIII ebenfalls beim
Kinderschutzbund Euskirchen anzusiedeln.
Entsprechend der Kostenkalkulation des Kinderschutzbundes Euskirchen ist mit jährlichen
Folgekosten in Höhe von z.Zt. 37.000 € zu rechnen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)