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Beschlussvorlage GB (Koordination der Kindertagespflege beim Kinderschutzbund Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 282/2006 02.11.2006 Az.: 51/430-90/Fir X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Koordination der Kindertagespflege beim Kinderschutzbund Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden in der Veränderungsliste für den Haushalt 2007/2007 eingeplant Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Produkt: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 die Personal-, Sachund Gemeinkosten einer halben Fachkraft beim Kinderschutzbund Euskirchen zu fördern. Weiterhin beschließt er die beigefügte Vereinbarung sowie die dazugehörende Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Zielvereinbarung. Seite - 2 Begründung: Der Bundesgesetzgeber hat durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sowie das Kinderund Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) die Kindertagespflege den Tageseinrichtungen für Kinder gleichgesetzt. Dies hat zur Folge, dass an Tagespflegepersonen wesentlich höhere Anforderungen zu stellen sind, als dies bisher der Fall war. Gemäß § 43 Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) sind Tagespflegepersonen daher regelmäßig auf ihre Geeignetheit und Qualifizierung zu überprüfen. Dies entspricht fast den Anforderungen, die an Pflegepersonen gemäß § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) gestellt werden. Da die Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien zentral durch den Kinderschutzbund Euskirchen (KT-Beschluss A 485/2002 v. 19.12.2002) wahrgenommen wird, schlägt die Fachabteilung daher vor, die Koordination der Kindertagespflege gemäß §§ 22 ff. SGB VIII ebenfalls beim Kinderschutzbund Euskirchen anzusiedeln. Entsprechend der Kostenkalkulation des Kinderschutzbundes Euskirchen ist mit jährlichen Folgekosten in Höhe von z.Zt. 37.000 € zu rechnen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)