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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 282/2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 282/2006) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 282/2006)

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Anlage zur Vorlage V 282/2006 Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Zielvereinbarung für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege gemäß §§ 22 ff. Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) § 1 Leistungsvereinbarung 1. Zentrale Aufgabe ist die Koordination der Kindertagespflege (§§ 22 ff. SGB VIII) im Kreis Euskirchen. Hierzu gehört im besonderen: - Beteiligung bei Hilfen gemäß § 23 SGB VIII und der Prüfung zur Erteilung einer Erlaubnis für Tagespflege gemäß § 43 SGB VIII. Hierzu zählen alle notwendigen Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis bzw. für die Ablehnung der Erteilung Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen Krisenintervention in Tagespflegestelle - Organisation der Tagespflege bei kurzfristigem Bedarf (z.B. Krankheit der Kindesmutter , Ausfall der bisherigen Tagespflegestelle) - Weiterführende Kontakte und Gespräche mit den nicht belegten Tagespflegestellen - Planung und Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Tagespflegepersonen in Kooperation mit Weiterbildungseinrichtungen (Qualifizierungskurs) - Teilnahme an dem Arbeitskreis „Kindertagespflege“ - Gestaltung, Druck und Versendung einer Informationsschrift in - Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Familie Führung und Aktualisierung der Tagespflegestellenkartei - Aufstellung der Landesstatistik sowie der Zahlen für das abteilungsinterne Controlling (Fallzahlen nach Städten und Gemeinden, Altersstruktur etc.). 2. Der Träger führt seine Aufgaben mit einem Stellenanteil von 0,5 einer hauptamtlichen Fachkraft durch. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des Trägers. Die Eingruppierung erfolgt bis zur Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 10 BAT, vergleichbar Entgeltgruppe 9 TVöD. 3. Dienst- und Fachaufsicht sowie die erforderliche Fachberatung obliegen dem Träger. Dieser wird berechtigten Interessen des Kreises Rechnung tragen. 4. Der Träger, die Fachkräfte und der Kreis arbeiten eng und partnerschaftlich zusammen. Der Einsatz der Fachkräfte erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Dabei gebührt dem Anliegen des Kreises besondere Bedeutung. 5. Bei schwerwiegenden Entscheidungen ist der Allgemeine Soziale Dienst der Abteilung 51 einzubeziehen. § 2 Qualitätsentwicklung 1. Die hauptamtliche Fachkraft muss mindestens ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Sozialarbeiter(in) oder Sozialpädagoge(in) absolviert haben und staatlich anerkannt sein. 2. Über die Aufgabenerfüllung finden mindestens zweimal jährlich Auswertungsgespräche zwischen Vertretern des Trägers, der Fachkraft und Vertretern der Abt. 51 statt (Wirksamkeitsdialog). Ziel dieser Gespräche ist die Reflexion der bisherigen Aufgabenwahrnehmung und Weiterentwicklung der Ziele und Qualität der Leistungserbringung. 3. Entsprechend der Regelung des § 72 a SGB VIII verpflichtet sich der Anbieter sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den § 171, 174 bis 174 c, 176 bis 181 a, 182 bis 184 e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt sind. Der Anbieter wird sich daher bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen. Die Führungszeugnisse werden dem Jugendamt auf Anfrage, spätestens aber alle 2 Jahre, vorgelegt. 4. Der Träger verpflichtet sich, mit dem Kreis Euskirchen zur Umsetzung des § 8 a SGB VIII eine Vereinbarung abzuschließen, durch die sichergestellt wird, dass der Schutzauftrag nach § 8a Abs. 2 SGB VIII entsprechend der Verpflichtung der öffentlichen Träger wahrgenommen wird. § 3 Ziele 1. Ziel der Vereinbarung ist es, die Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und Praxisbegleitung von Tagespflegestellen im Kreis Euskirchen sicherzustellen. Die Prüfung der Zielerreichung erfolgt über das abteilungsinterne Controlling. 2. Die Zielerreichung orientiert sich an den durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossenen Ausbaustufen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG).