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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2002 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2001 bis 2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2002 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2001 bis 2005) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2002 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2001 bis 2005)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 14/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat Hauptausschuss Hauptausschuss Rat 19.02.2002 05.03.2002 14.05.2002 28.05.2002 TOP: Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2002 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2001 bis 2005 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 79 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2002 und des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes sowie die Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ für den Planungszeitraum 2001 bis 2005 dem Rat zugeleitet. Vorgelegt wird auch die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.12.2001 über die „Anzeige von Haushaltssatzungen/Genehmigung von Haushaltsicherungskonzepten“, welche mit Schreiben des Landrats –Kommunalaufsicht- vom 20.12.2001 zugestellt wurde. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kreuzau und für die Haushaltsführung verbindlich. Die Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau hat sich dramatisch verschlechtert. Nach dem eingebrachten Entwurf scheint der innere Haushaltsausgleich erst im Haushaltsjahr 2006 möglich. Der endgültige Ausgleich des Verwaltungshaushalts (einschl. der Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren) ist nicht mehr darstellbar. Zum Ende des Haushaltsjahres 2008 bleiben noch Fehlbeträge von rd. 7,8 Mio. € abzudecken. III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird erst in der Hauptausschusssitzung am 05.03.2002 erarbeitet. Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen. Der Bürgermeister - Ramm - -2IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________