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Allgemeine Vorlage (Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Allgemeine Vorlage (Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Allgemeine Vorlage (Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Allgemeine Vorlage (Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Hr. Decker BE: Hr. Decker Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 71/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuss Concordia Hauptausschuss Rat 10.07.2002 10.07.2002 16.07.2002 TOP: Umwandlung des Eigenbetriebs Wasserwerk Concordia in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung I. Sach- und Rechtslage: Durch Ratsbeschluss vom 19.3.2002 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, den Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia in eine GmbH umzuwandeln. Ich verweise hierzu auf die Sitzungsvorlage 172/2001. Rechtsgrundlage für die Umwandlung sind die Bestimmungen des 11. Teils der Gemeindeordnung NRW – Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung ( §§ 107 ff.)- und des Umwandlungsgesetzes. Nach § 107 Abs. 5 ist vor der Entscheidung über die Gründung von Unternehmen der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Diese Marktanalyse ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk (Handwerkskammer), Industrie und Handel (Industrie- und Handelskammer) und der für die Beschäftigen des Wasserwerks zuständigen Gewerkschaft (ver.di) wurden unterrichtet. Stellungnahmen sind bisher nicht eingegangen. Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung sind nach Darstellung der KPMG Köln folgende: a) Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer: Der Eigenbetrieb Wasserwerk kann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 168 UmwG auf eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert und neu gegründet werden. Unter der Voraussetzung, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Eigenbetriebs auf die GmbH übertragen werden, kann diese die steuerlichen Buchwerte des Eigenbetriebes fortführen. Der von der GmbH gewählte Wertansatz des übernommenen Vermögens gilt für die Gemeinde Kreuzau als Veräußerungserlös und als Anschaffungskosten für die im Gegenzug gewährten Anteile. Somit entsteht bei Buchwertfortführung durch die GmbH kein Veräußerungsgewinn der Gemeinde. Die Umwandlung des Eigenbetriebes in eine GmbH kann also steuerneutral erfolgen. b) Umsatzsteuer: Die Ausgliederung des Eigenbetriebes auf die GmbH ist umsatzsteuerlich als Geschäftsveräußerung im Ganzen zu beurteilen. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar. c) Grunderwerbssteuer: Die mit der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die GmbH ausgelösten Grundstücksübertragungen unterliegen der Grunderwerbssteuer. Bemessungsgrundlage ist der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Bedarfswert. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 %. Die Höhe kann noch nicht beziffert werden. Die laufende Besteuerung der zukünftigen Wasserwerk GmbH sieht wie folgt aus: a) Gewerbesteuer: -2Der Gewinn der Wasserwerk GmbH unterliegt der Gewerbesteuer. Da die GmbH als Kapitalgesellschaft kraft ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt, fällt Gewerbesteuer auch dann an, wenn nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet würde. b) Körperschaftssteuer: Der Gewinn der Wasserwerk GmbH nach Abzug der Gewerbeertragssteuer und der Hinzurechnung bestimmter nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben unterliegt der 25 %-igen Körperschaftssteuer zuzügl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Körperschaftssteuer). Die Körperschaftssteuerbelastung entspricht damit grundsätzlich der des bisherigen Eigenbetriebs. c) Umsatzsteuer: Die umsatzsteuerliche Behandlung der Wasserwerk GmbH entspricht ebenfalls der des bisherigen Eigenbetriebes. Nach der Umwandlung des Wasserwerks in eine GmbH ist die Anwendung der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser –AVBWasserV- zwingend. Die zukünftige GmbH unterscheidet sich zum jetzigen Eigenbetrieb auch darin, dass die GmbH eine eigene kaufmännische Buchhaltung hat gegenüber der jetzigen Kameralistik. Dies führt zu höheren Kosten, die allerdings durch einen geringeren Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde Kreuzau durch den Wegfall der Buchungen der Gemeindekasse für den Eigenbetrieb Concordia kompensiert werden. Die Entgelte für Wasserlieferungen stellen keine Gebühren mehr dar, sondern sind privatrechtliche Entgelte. Somit entfällt auch die Festsetzung der Gebühren in einer Satzung; zukünftig werden vielmehr Tarife und allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzt. Künftig erfolgt auch die Zahlung einer Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und anderer Grundstücke der Gemeinde Kreuzau. Damit die höchst zulässige Konzessionsabgabe in Höhe von 10 % der Umsatzerlöse aus der Wasserabgabe gezahlt werden kann, muss allerdings der Mindesthandelsbilanzgewinn erreicht werden. Er beträgt 1,5 % des Restbuchwertes des Sachanlagevermögens zu Beginn eines Wirtschaftsjahres. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf des Gesellschaftsvertrages sowie den für die Beschäftigten des Wasserwerks notwendigen Personalüberleitungsvertrag zu erarbeiten und vorzulegen. Diese beiden Verträge werden nunmehr als Anlage beigefügt. Das Stammkapital der neuen GmbH soll dem Stammkapital des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia aus der noch zu erstellenden Bilanz des Eigenbetriebes zum 31.12.2001 entsprechen. Geschäftsführer der neuen GmbH sollte der bisherige Werkleiter des Eigenbetriebs werden. Für die Gesellschafterversammlung ist ein Vertreter für die Gemeinde sowie ein Stellvertreter zu bestimmen. Es wird ein Aufsichtsrat gebildet. Nach den Verhandlungen mit dem Kreis Düren über den Verkauf von Anteilen der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH (siehe auch Sitzungsvorlage 72/2002) sollte nach dem Verkauf der Aufsichtsrat aus 7 Personen bestehen, hiervon 4 von der Gemeinde Kreuzau sowie 3 vom Kreis Düren. Nach § 113 Abs. 3 GO NRW muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazugehören. Insofern sind noch 3 Personen nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen. Hiernach entfallen auf die CDU-Fraktion 2 Sitze und auf die SPD-Fraktion 1 Sitz. Der Personalüberleitungsvertrag sichert den jetzigen Bediensteten alle erworbenen Besitzstandsrechte auch in der Zukunft und wird zwischen der Gemeinde Kreuzau und der neuen GmbH abgeschlossen. Der beigefügten Vertragsfassung haben der Personalrat als auch die Bediensteten des Wasserwerks zugestimmt. -3Durch die Gründung der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH geht der Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia unter; somit auch der Werksausschuss Concordia. In Anbetracht der Tatsache, dass auch zukünftig Angelegenheiten der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH im Rat behandelt werden müssen (z.B. die Weisung an die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung bei bestimmten Abstimmungen) sollte der bisherige Werksausschuss Concordia als „Ausschuss Wasserwerk Concordia“ in gleicher personeller Besetzung fortgeführt werden. Ich empfehle Ihnen, die Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebs in eine GmbH entsprechend des vorgelegten Gesellschaftsvertrages und Personalübernahmevertrages mit Wirkung ab 01.07.2002 zu beschließen. Der Beschluss des Rates ist der Kommunalaufsicht gem. § 115 GO anzuzeigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Notarkosten für die Durchführung der Umwandlung betragen rd. 4.000 Euro. Daneben fallen Beratungskosten an die KMPG Köln an, die z. Zt. noch nicht beziffert werden können. Die Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: 1. „Der Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia Kreuzau wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Der Name der Gesellschaft lautet: „Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH“. Die Umwandlung soll mit Wirkung vom 01.07.2002 erfolgen. 2. Zum Geschäftsführer der neuen GmbH wird der bisherige Werkleiter, Herr Schunk, bestellt. 3. Als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung wird _______________ bestellt. Zum Stellvertreter wird __________________ bestimmt. 4. Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Personen. Als Vertreter der Gemeinde in den Aufsichtsrat werden unter Berücksichtigung des beabsichtigten anteiligen Verkaufs entsandt: Ordentliche Mitglieder: 1. Ramm, Walter, Bürgermeister 2. 3. 4. Stellvertreter: 1. Stolz, Walter, allg. Vertreter des BM 2. 3. 4. 5. Der bisherige Werkausschuss Concordia wird zukünftig als „Ausschuss Wasserwerk Concordia“ fortgeführt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-