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Allgemeine Vorlage (Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren) Allgemeine Vorlage (Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren) Allgemeine Vorlage (Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 70/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Freizeitbadausschuss Hauptausschuss Rat 10.07.2002 10.07.2002 16.07.2002 TOP: Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren I. Sach- und Rechtslage: Nach den vergeblichen Bemühungen der privaten Gesellschafter, die Finanzierung für umfangreiche Investitonen in das TROPIC-Freizeitbad Kreuzau sicherzustellen, hat die Gemeinde durch Ratsbeschlüsse vom 17.12.2001 und 19.03.2002 die Gesellschaftsanteile an der Freizeitbad Kreuzau GmbH zu 100 % erworben. Allerdings habe ich bereits seinerzeit darauf hingewiesen, dass nach anderen Alternativen gesucht werden müsse, um dem Bad eine dauerhafte Zukunft zu sichern. Zu diesem Zweck habe ich Kontakt mit dem Landrat des Kreises Düren aufgenommen und insbesondere die Bedeutung des Bades für die gesamte Region herausgestellt. In den nachfolgenden Verhandlungen konnte schließlich folgendes Ergebnis erzielt werden: 1. Der Kreis Düren ist bereit, die Freizeitbad Kreuzau GmbH in eine in Gründung befindliche Beteiligungsgesellschaft zu übernehmen, und zwar mit 100%. 2. Für die Gesellschaftsanteile, die von der Gemeinde mit 25.000 € eingezahlt sind, zahlt die Beiteiligungsgesellschaft 1 €. 3. Die Gemeinde erhält auf freiwilliger Basis einen Sitz entweder im Aufsichtsrat oder in der Gesellschafterversammlung mit beratender Stimme. 4. Die bisher gestundeten Zahlungsrückstände der GmbH gegenüber der Gemeinde werden mit max. 1 Mio. € an die Gemeinde zurückgezahlt, und zwar mit 50 % nach Abwicklung des Gesellschaftsüberganges und den restlichen 50 % zum 01.01.2004. 5. In das Bad werden rd. 800.000 € für notwendige Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen investiert. 6. Die jährlichen Betriebskostendefizite gehen in vollem Umfange zu Lasten der neuen Gesellschaft. Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde werden nicht mehr erforderlich. 7. Der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Freizeitbad GmbH soll den geänderten Verhältnissen angepasst werden. So entfällt z. B. die Investitionsverpflichtung von 7 Mio. DM. Einzelheiten sind zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Das Angebotsschreiben des Kreises Düren vom 21.06.02, hier eingegangen am 28.06.02, ist als Anlage beigefügt. Bei der Beurteilung dieses Angebotes bitte ich, noch folgendes zu berücksichtigen: - Sofern dem Angebot nicht zugestimmt wird, ist es unabdingbar, die gestunden Forderungen in vollem Umfang im Haushalt der Gemeinde zu veranschlagen. Veranschlagt werden müsste ferner das zukünftig erwartete Betriebskostendefizit, geschätzt auf jährlich 350.000 – 400.000 €. -2- - - - Nach einer konkreten Kostenermittlung eines Ingenieurbüros sind für Reparaturmaßnahmen in der Technik, Umkleiden, Duschen, an Fliesenböden, für die Erneuerung des Hubbodens und die Anpassung der Wasseraufbereitung an die geänderten Vorschriften 750.000 € aufzuwenden. Davon entfallen alleine auf den Sportbeckenbereich 90 % = 675.000 €. Investitionen zur Durchführung von dringend notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität sind hierin noch nicht enthalten. Eine vollständige Schließung des Bades wird trotzdem zu weiteren laufenden Kosten von geschätzt 120.000 € führen, da u.a. noch drei Mitarbeiter bei der Gemeinde beschäftigt sind, deren Personalkosten weiterhin anfallen. Die Abrisskosten des Gebäudes werden auf rd. 500.000 € geschätzt. Die ca. 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft würden ihren Arbeitsplatz verlieren, Schul- und Vereinsschwimmen ersatzlos entfallen. Alternativ ist der Weiterbetrieb nur des Sportbeckens denkbar, der Freizeitbadtrakt wird geschlossen. Hier bestehen zwei Möglichkeiten, und zwar a) Sportbeckenbetrieb für Schulen, Vereine und Bevölkerung. Das laufende Betriebskostendefizit wird in diesem Fall auf rd. 300.000 € pro Jahr geschätzt. Weiter sind die bereits vorher erwähnten Reparaturkosten von rd. 675.000 € zu veranschlagen. b) Sportbeckenbetrieb nur für Schulen und Vereine. In diesem Fall kann auf Aufsichtspersonal des Bades verzichtet werden, erforderlich wären noch ein Techniker und Reinigungskräfte. Geschätztes Betriebskostendefizit jährlich 275.000 € (einschließlich der 3 o.a. Mitarbeiter). Die Reparaturkosten von 675.000 € fallen auch hier an. Zu möglichen steuerlichen Konsequenzen wird mündlich vortragen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es vollkommen unrealistisch ist, noch ein besseres Angebot eines anderen Bieters zu erwarten. Die Gesellschaft des Kreises bietet zudem die Gewähr dafür, das Bad zukunftsorientiert im Interesse der Bürger weiter zu betreiben. Rückfallrisiken für die Gemeinde bestehen nicht. Gleichwohl bleibt die Gemeinde über einen Sitz im Aufsichtsrat bzw. der Gesellschafterversammlung mit dem Bad verbunden. Der Kreis ist zudem bereit, den noch bei der Gemeinde verbliebenen 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein faires Übernahmeangebot zu machen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Regelung. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass ich Ihnen nur dringend empfehlen kann, dem Angebot des Kreises zuzustimmen. Jede andere Alternative führt zweifellos zu einer mehr- oder weniger starken Mehrbelastung des gemeindlichen Haushalts. Der Entwurf eines notariellen Vertrages zur Veräußerung der Gesellschaftsanteile ist als Anlage beigefügt. Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Angebot des Kreises Düren vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag und die Genehmigung der Bezirksregierung gilt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wie dargestellt, kann bei einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile auf eine haushaltsmäßige Veranschlagung der gestundeten Beträge von bis zu 1 Mio. € und des zukünftig erwarteten Betriebskostendefizits von rd. 350.000 € jährlich verzichtet werden. Ebenso brauchen keine Aufwendungen für Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen eingestellt zu werden. III. Beschlussvorschlag: „Dem Angebot des Kreises Düren, die gemeindlichen Gesellschaftsanteile an der Freizeitbad Kreuzau GmbH mit 100 % zu übernehmen, wird zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 1 €. -3Die aufgelaufenen Zahlungsrückstände der Gesellschaft gegenüber der Gemeinde werden mit max. 1 Mio. € wie folgt gestundet: - Rückzahlung von 50 % nach Abwicklung des Gesellschaftsüberganges - Rückzahlung der restlichen 50 % zum 01. Januar 2004. Die Gemeinde erwartet, dass ihr im Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung ein Sitz mit beratender Stimme zugestanden wird. Als Vertreter der Gemeinde wird Bürgermeister Walter Ramm benannt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis den bestehenden Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Freizeitbad GmbH den geänderten Verhältnissen anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Gemeinde erwartet ferner, dass Mittel von mind. 800.000 € in das Bad investiert werden. Dies ist verpflichtend im noch zu ändernden Erbbaurechtsvertrag vorzunehmen. Dem Entwurf eines notariellen Vertrages über die Veräußerung der Gesellschaftsanteile wird zugestimmt. Der Gesellschaftsübergang soll mit dem Tage der Vertragsunterzeichnung erfolgen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________