Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
70/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Freizeitbadausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.07.2002
10.07.2002
16.07.2002
TOP: Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine
Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren
I. Sach- und Rechtslage:
Nach den vergeblichen Bemühungen der privaten Gesellschafter, die Finanzierung für
umfangreiche Investitonen in das TROPIC-Freizeitbad Kreuzau sicherzustellen, hat die Gemeinde
durch Ratsbeschlüsse vom 17.12.2001 und 19.03.2002 die Gesellschaftsanteile an der Freizeitbad
Kreuzau GmbH zu 100 % erworben. Allerdings habe ich bereits seinerzeit darauf hingewiesen,
dass nach anderen Alternativen gesucht werden müsse, um dem Bad eine dauerhafte Zukunft zu
sichern. Zu diesem Zweck habe ich Kontakt mit dem Landrat des Kreises Düren aufgenommen
und insbesondere die Bedeutung des Bades für die gesamte Region herausgestellt. In den
nachfolgenden Verhandlungen konnte schließlich folgendes Ergebnis erzielt werden:
1. Der Kreis Düren ist bereit, die Freizeitbad Kreuzau GmbH in eine in Gründung befindliche
Beteiligungsgesellschaft zu übernehmen, und zwar mit 100%.
2. Für die Gesellschaftsanteile, die von der Gemeinde mit 25.000 € eingezahlt sind, zahlt die
Beiteiligungsgesellschaft 1 €.
3. Die Gemeinde erhält auf freiwilliger Basis einen Sitz entweder im Aufsichtsrat oder in der
Gesellschafterversammlung mit beratender Stimme.
4. Die bisher gestundeten Zahlungsrückstände der GmbH gegenüber der Gemeinde werden mit
max. 1 Mio. € an die Gemeinde zurückgezahlt, und zwar mit 50 % nach Abwicklung des
Gesellschaftsüberganges und den restlichen 50 % zum 01.01.2004.
5. In das Bad werden rd. 800.000 € für notwendige Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen
investiert.
6. Die jährlichen Betriebskostendefizite gehen in vollem Umfange zu Lasten der neuen
Gesellschaft. Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde werden nicht mehr erforderlich.
7. Der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Freizeitbad GmbH soll
den geänderten Verhältnissen angepasst werden. So entfällt z. B. die Investitionsverpflichtung
von 7 Mio. DM. Einzelheiten sind zu einem späteren Zeitpunkt zu klären.
Das Angebotsschreiben des Kreises Düren vom 21.06.02, hier eingegangen am 28.06.02, ist als
Anlage beigefügt. Bei der Beurteilung dieses Angebotes bitte ich, noch folgendes zu
berücksichtigen:
-
Sofern dem Angebot nicht zugestimmt wird, ist es unabdingbar, die gestunden Forderungen in
vollem Umfang im Haushalt der Gemeinde zu veranschlagen. Veranschlagt werden müsste
ferner das zukünftig erwartete Betriebskostendefizit, geschätzt auf jährlich 350.000 – 400.000
€.
-2-
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-
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Nach einer konkreten Kostenermittlung eines Ingenieurbüros sind für Reparaturmaßnahmen in
der Technik, Umkleiden, Duschen, an Fliesenböden, für die Erneuerung des Hubbodens und
die Anpassung der Wasseraufbereitung an die geänderten Vorschriften 750.000 €
aufzuwenden. Davon entfallen alleine auf den Sportbeckenbereich 90 % = 675.000 €.
Investitionen zur Durchführung von dringend notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität sind hierin noch nicht enthalten.
Eine vollständige Schließung des Bades wird trotzdem zu weiteren laufenden Kosten von
geschätzt 120.000 € führen, da u.a. noch drei Mitarbeiter bei der Gemeinde beschäftigt sind,
deren Personalkosten weiterhin anfallen. Die Abrisskosten des Gebäudes werden auf rd.
500.000 € geschätzt.
Die ca. 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft würden ihren Arbeitsplatz
verlieren, Schul- und Vereinsschwimmen ersatzlos entfallen.
Alternativ ist der Weiterbetrieb nur des Sportbeckens denkbar, der Freizeitbadtrakt wird
geschlossen. Hier bestehen zwei Möglichkeiten, und zwar
a) Sportbeckenbetrieb für Schulen, Vereine und Bevölkerung. Das laufende
Betriebskostendefizit wird in diesem Fall auf rd. 300.000 € pro Jahr geschätzt. Weiter sind
die bereits vorher erwähnten Reparaturkosten von rd. 675.000 € zu veranschlagen.
b) Sportbeckenbetrieb nur für Schulen und Vereine. In diesem Fall kann auf
Aufsichtspersonal des Bades verzichtet werden, erforderlich wären noch ein Techniker und
Reinigungskräfte. Geschätztes Betriebskostendefizit jährlich 275.000 € (einschließlich der 3
o.a. Mitarbeiter). Die Reparaturkosten von 675.000 € fallen auch hier an.
Zu möglichen steuerlichen Konsequenzen wird mündlich vortragen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es vollkommen unrealistisch ist, noch ein
besseres Angebot eines anderen Bieters zu erwarten. Die Gesellschaft des Kreises bietet zudem
die Gewähr dafür, das Bad zukunftsorientiert im Interesse der Bürger weiter zu betreiben.
Rückfallrisiken für die Gemeinde bestehen nicht. Gleichwohl bleibt die Gemeinde über einen Sitz
im Aufsichtsrat bzw. der Gesellschafterversammlung mit dem Bad verbunden.
Der Kreis ist zudem bereit, den noch bei der Gemeinde verbliebenen 3 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ein faires Übernahmeangebot zu machen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen
Regelung.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass ich Ihnen nur dringend empfehlen kann, dem
Angebot des Kreises zuzustimmen. Jede andere Alternative führt zweifellos zu einer mehr- oder
weniger starken Mehrbelastung des gemeindlichen Haushalts.
Der Entwurf eines notariellen Vertrages zur Veräußerung der Gesellschaftsanteile ist als Anlage
beigefügt.
Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Angebot des Kreises
Düren vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag und die Genehmigung der
Bezirksregierung gilt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie dargestellt, kann bei einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile auf eine haushaltsmäßige
Veranschlagung der gestundeten Beträge von bis zu 1 Mio. € und des zukünftig erwarteten
Betriebskostendefizits von rd. 350.000 € jährlich verzichtet werden. Ebenso brauchen keine
Aufwendungen für Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen eingestellt zu werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Angebot des Kreises Düren, die gemeindlichen Gesellschaftsanteile an der
Freizeitbad Kreuzau GmbH mit 100 % zu übernehmen, wird zugestimmt. Der Kaufpreis
beträgt 1 €.
-3Die aufgelaufenen Zahlungsrückstände der Gesellschaft gegenüber der Gemeinde
werden mit max. 1 Mio. € wie folgt gestundet:
- Rückzahlung von 50 % nach Abwicklung des Gesellschaftsüberganges
- Rückzahlung der restlichen 50 % zum 01. Januar 2004.
Die Gemeinde erwartet, dass ihr im Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung
ein Sitz mit beratender Stimme zugestanden wird. Als Vertreter der Gemeinde wird
Bürgermeister Walter Ramm benannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis den bestehenden
Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Freizeitbad GmbH den
geänderten Verhältnissen anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Gemeinde erwartet ferner, dass Mittel von mind. 800.000 € in das Bad investiert
werden. Dies ist verpflichtend im noch zu ändernden Erbbaurechtsvertrag vorzunehmen.
Dem Entwurf eines notariellen Vertrages über die Veräußerung der Gesellschaftsanteile
wird zugestimmt. Der Gesellschaftsübergang soll mit dem Tage der
Vertragsunterzeichnung erfolgen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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