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Beschlussvorlage GB (Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft in die "Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft" zum 01.08.2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft in die "Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft" zum 01.08.2007) Beschlussvorlage GB (Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft in die "Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft" zum 01.08.2007) Beschlussvorlage GB (Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft in die "Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft" zum 01.08.2007)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 286/2006 03.11.2006 Az.: 40/261 -01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 21.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft in die “Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft” zum 01.08.2007 Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Die entsprechenden Mittel werden in der Veränderungsliste zum Haushalt 2007/2008 bereitgestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die am Berufskolleg Eifel in Kall geführte „Zweijährige Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft“ zum 01.08.2007 in die „Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft“ zu ändern. Seite - 2 Begründung: Allgemeines Mit Schreiben vom 03.11.2006 (Anlage) beantragt der Leiter des Berufskollegs Eifel die Änderung des Bildungsganges „Zweijährige Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft“ in die „Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft“ zum 01.08.2007. Damit wird künftig auch in diesem Bildungsgang ein Berufsabschluss in einem anerkannten Beruf erworben. Es wird allerdings kein zusätzlicher Bildungsgang errichtet. Der bestehende Bildungsgang führt nur zu einem erweiterten Abschluss. Bedarf Die Zweijährige Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft soll künftig zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen. Der Berufsabschluss vermittelt den Absolventen bessere Chancen auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt als dies mit dem bisherigen Abschluss „Berufliche Grundbildung“ der Fall ist. Ziel des Bildungsganges Oberstes Ziel des Bildungsganges ist die Vermittlung des Berufsabschlusses „Staatlich geprüfte Servicekraft“. Aufnahmevoraussetzung Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Abschluss Das erste Jahr wird – wie bisher- als BGJ geführt. Schüler, die bereits nach dem ersten Jahr die Klasse verlassen, erwerben lediglich eine “Berufliche Grundbildung” und den Abschluss der Hauptschule nach Klasse 10. Bei erfolgreicher Fortsetzung der Ausbildung – Besuch der Oberstufe und Bestehen der Abschlussprüfung - werden der Berufsabschluss „Staatl. Geprüfte Servicekraft“ und der mittlere Schulabschluss - Fachoberschulreife - erworben. Dauer des Bildungsgangs Mit Erwerb des Berufsabschlusses dauert der Bildungsgang zwei Jahre und wird in Vollzeitform geführt. Kosten Da der Bildungsgang zu einem Berufsabschluss führt, entstehen bei den Lernmittelkosten zusätzliche Ausgaben (zusätzlicher Durchschnittsbetrag von 109,-€). Bei drei Unterstufen à 31 Schüler errechnen sich folgende Mehrkosten: 2007: 109 x 93 x 51% = rd. 5.200 € 2008: 109 x 93 x 66% = rd. 6.700 € Seite - 3 Die übrigen Betriebskosten bleiben unverändert. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)