Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 286/2006
03.11.2006
Az.: 40/261 -01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
21.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Änderung der am Berufskolleg Eifel geführten Zweijährigen Berufsfachschule für Ernährung und
Hauswirtschaft in die “Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft” zum 01.08.2007
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Die entsprechenden Mittel werden in der Veränderungsliste zum Haushalt 2007/2008 bereitgestellt.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die am Berufskolleg Eifel in Kall geführte „Zweijährige Berufsfachschule
für Ernährung und Hauswirtschaft“ zum 01.08.2007 in die „Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft“ zu ändern.
Seite - 2 Begründung:
Allgemeines
Mit Schreiben vom 03.11.2006 (Anlage) beantragt der Leiter des Berufskollegs Eifel die
Änderung des Bildungsganges „Zweijährige Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft“ in die „Zweijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss Staatlich geprüfte Servicekraft“ zum 01.08.2007. Damit wird künftig auch in diesem Bildungsgang ein Berufsabschluss in einem anerkannten Beruf erworben.
Es wird allerdings kein zusätzlicher Bildungsgang errichtet. Der bestehende Bildungsgang
führt nur zu einem erweiterten Abschluss.
Bedarf
Die Zweijährige Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft soll künftig zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen. Der Berufsabschluss vermittelt den Absolventen bessere
Chancen auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt als dies mit dem bisherigen Abschluss „Berufliche Grundbildung“ der Fall ist.
Ziel des Bildungsganges
Oberstes Ziel des Bildungsganges ist die Vermittlung des Berufsabschlusses „Staatlich
geprüfte Servicekraft“.
Aufnahmevoraussetzung
Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Abschluss
Das erste Jahr wird – wie bisher- als BGJ geführt. Schüler, die bereits nach dem ersten
Jahr die Klasse verlassen, erwerben lediglich eine “Berufliche Grundbildung” und den Abschluss der Hauptschule nach Klasse 10.
Bei erfolgreicher Fortsetzung der Ausbildung – Besuch der Oberstufe und Bestehen der
Abschlussprüfung - werden der Berufsabschluss „Staatl. Geprüfte Servicekraft“ und der
mittlere Schulabschluss - Fachoberschulreife - erworben.
Dauer des Bildungsgangs
Mit Erwerb des Berufsabschlusses dauert der Bildungsgang zwei Jahre und wird in Vollzeitform geführt.
Kosten
Da der Bildungsgang zu einem Berufsabschluss führt, entstehen bei den Lernmittelkosten
zusätzliche Ausgaben (zusätzlicher Durchschnittsbetrag von 109,-€). Bei drei Unterstufen
à 31 Schüler errechnen sich folgende Mehrkosten:
2007: 109 x 93 x 51% = rd. 5.200 €
2008: 109 x 93 x 66% = rd. 6.700 €
Seite - 3 Die übrigen Betriebskosten bleiben unverändert.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)