Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
18.03.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 24.02.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 88/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.03.2016
TOP
Ergebnisse
Siehe Text am Ende der
Vorlage
Stadtrat
17.03.2016
Siehe Text am Ende der
Vorlage
Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren
Anlg.: - 4 30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Bürgerausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 15.02.2016 mit dem v.g. Bürgerantrag befasst.
Im Ergebnis unterstützt der Bürgerausschuss den Antrag und empfiehlt eine einheitliche Regelung
für das gesamte Stadtgebiet umzusetzen.
Es haben sich auf kommunaler Ebene zahlreiche Städte (z.B. Düsseldorf und Köln) entschlossen
künftig keine städtischen Flächen mehr für Zirkusbetriebe mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen.
Die Zirkusse erhalten dort weder Sondernutzungserlaubnisse noch privatrechtliche Nutzungsverträge. Dies führte allerdings u.a. in Köln dazu, dass die Zirkusse seit dem Verbot auf Privatflächen
gastieren.
Andererseits haben beispielsweise die Städte Krefeld und Kassel unter Beachtung der bisherigen
Rechtsprechnung von einer Umsetzung eines solchen Verbots wiederum abgesehen.
Nach aktueller Rechtsprechung stellt ein Verbot entsprechend des v.g. Antrags einen unzulässigen
Eingriff in Artikel 12 I Grundgesetz (Berufsausübung) dar. Sofern der Zirkusbetreiber die erforderliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG besitzt, wurde durch die entsprechende Behörde bereits überprüft, ob tierschutzrechtliche Belange verletzt werden. Aufgrund der erteilten Erlaubnis darf der
Zirkusbetreiber, Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen. Damit geht auch die erlaubte berufliche
Tätigkeit nach Art 12 I GG einher.
Gegenwärtig beschäftigt sich u.a. der Städetag in NRW mit der Thematik. Zudem ist noch ein Verfahren am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Sollte der Rat der Stadt Jülich dem Bürgerantrag trotz der v.g. Bedenken folgen, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, dass man sich dem Bürgerantrag zunächst nur inhaltlich anschließt. Die
Umsetzung weiterer Maßnahmen (Regelung durch Ratsbeschluss / Satzung) wird vom Vorliegen
einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage abhängig macht. Die Verwaltung wird hierzu die
Gesetzgebung / Rechtsprechung weiter beobachten und das Thema zu gegebener Zeit nochmals in
den Rat einbringen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
x
nein
nein
Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Beschluss im Stadtrat:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Ausschuss schließt sich dem Antrag inhaltlich an. Vor der Umsetzung von Maßnahmen soll
jedoch die weitere rechtliche Entwicklung abgewartet werden.
Sitzungsvorlage 88/2016
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