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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
18.03.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren) Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 24.02.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 88/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.03.2016 TOP Ergebnisse Siehe Text am Ende der Vorlage Stadtrat 17.03.2016 Siehe Text am Ende der Vorlage Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren Anlg.: - 4 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Bürgerausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 15.02.2016 mit dem v.g. Bürgerantrag befasst. Im Ergebnis unterstützt der Bürgerausschuss den Antrag und empfiehlt eine einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet umzusetzen. Es haben sich auf kommunaler Ebene zahlreiche Städte (z.B. Düsseldorf und Köln) entschlossen künftig keine städtischen Flächen mehr für Zirkusbetriebe mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Die Zirkusse erhalten dort weder Sondernutzungserlaubnisse noch privatrechtliche Nutzungsverträge. Dies führte allerdings u.a. in Köln dazu, dass die Zirkusse seit dem Verbot auf Privatflächen gastieren. Andererseits haben beispielsweise die Städte Krefeld und Kassel unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechnung von einer Umsetzung eines solchen Verbots wiederum abgesehen. Nach aktueller Rechtsprechung stellt ein Verbot entsprechend des v.g. Antrags einen unzulässigen Eingriff in Artikel 12 I Grundgesetz (Berufsausübung) dar. Sofern der Zirkusbetreiber die erforderliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG besitzt, wurde durch die entsprechende Behörde bereits überprüft, ob tierschutzrechtliche Belange verletzt werden. Aufgrund der erteilten Erlaubnis darf der Zirkusbetreiber, Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen. Damit geht auch die erlaubte berufliche Tätigkeit nach Art 12 I GG einher. Gegenwärtig beschäftigt sich u.a. der Städetag in NRW mit der Thematik. Zudem ist noch ein Verfahren am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Sollte der Rat der Stadt Jülich dem Bürgerantrag trotz der v.g. Bedenken folgen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass man sich dem Bürgerantrag zunächst nur inhaltlich anschließt. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen (Regelung durch Ratsbeschluss / Satzung) wird vom Vorliegen einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage abhängig macht. Die Verwaltung wird hierzu die Gesetzgebung / Rechtsprechung weiter beobachten und das Thema zu gegebener Zeit nochmals in den Rat einbringen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja x nein nein Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Beschluss im Stadtrat: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Ausschuss schließt sich dem Antrag inhaltlich an. Vor der Umsetzung von Maßnahmen soll jedoch die weitere rechtliche Entwicklung abgewartet werden. Sitzungsvorlage 88/2016 Seite 2